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RS4 - Radschnellweg Euregio
Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der UVS


Letzte Beratung
Dienstag, 08. März 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24579

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:


Anlass:

Für den Radschnellweg Euregio (RSW) wurde 2017 die Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Alle Projektpartner (Städte Herzogenrath und Aachen sowie die StädteRegion Aachen) haben im Sommer 2017 in ihren politischen Gremien die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Anschließend fiel die Federführung für das Projekt aufgrund der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes in NRW an das Land NRW. Nach Übernahme durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW liefen und laufen die Planungsschritte nun in Analogie zu einer Landesstraßenplanung.

Für die Umsetzung des RSW muss daher in Teilbereichen eine Planfeststellung und für die gesamte Strecke die vorgeschaltete Linienfindung durchgeführt werden. Dazu ist eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) notwendig.

Die Zuständigkeit für die Linienfindung liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, der die notwendigen Planungen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an die Projektgruppe aus den Städte Herzogenrath und Aachen unter der Federführung der StädteRegion Aachen delegiert hat. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW und aus der Vereinbarung resultierend die Projektgruppe ist für die Teile außerhalb der bebauten Ortslage auf Aachener Stadtgebiet zuständig, während die Stadt Aachen alleine für die Planungen, die innerhalb der bebauten Ortslage liegen, verantwortlich ist.

Für die UVS für den RSW wird mittlerweile eine grundlegend weiter entwickelte Fassung erarbeitet. Diese berücksichtigt gegenüber der Entwurfsfassung der UVS, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellt und im Juni/Juli 2017 den politischen Gremien in Aachen (Sitzungsvorlage FB61/0712/WP17; bitte verlinken auf : Vorlage (aachen.de)) vorgestellt wurde, zusätzliche Anforderungen aus der zwischenzeitlich geänderten Umweltgesetzgebung (UVP-Gesetz) sowie einen umfassenderen Vergleich der verschiedenen Varianten der Linienführung sowie weitere Anforderungen, die sich durch den Übergang des Projektes an den Landesbetrieb Straßenbau NRW ergeben haben.

Sachstand

Das beauftragte Büro arbeitet seit Juni 2014 mit Unterbrechungen an der UVS. Die Bearbeitung hat sich u.a. aufgrund der o.a. geänderten Gesetzgebung und den veränderten Anforderungen immer weiter verzögert. Darüber hinaus wurde der Abschluss der Arbeiten durch das beauftragte Büro immer wieder verschoben und ist jetzt für März 2022 anvisiert.

Um eine rechtssichere und abschließende Entscheidung zur Linienfindung herbeizuführen, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger des Linienfindungsverfahrens in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr des Landes NRW entschieden, dass alle Untervariantenvergleiche im Rahmen der Linienfindung abgearbeitet und entschieden werden.

Auf Aachener Stadtgebiet gibt es zwei Bereiche, für die ein solcher Untervariantenvergleich notwendig wird:

1) Richterich: längere Führung des RSW entlang der Bahntrasse zwischen Autobahnbrücke und Bezirksamt oder Führung des RSW entlang der Bahntrasse zwischen DB-Brücke Horbacher Straße und Bezirksamt oder Führung entlang der Roermonder Straße

2) Kleingartenanlage Rütsch: Führung des RSW innerhalb der Kleingartenanlage am westlichen Rand oder Führung des RSW unmittelbar westlich der Kleingartenanlage

Für den Punkt 1) ist zu erwarten, dass die Führung entlang der Roermonder Straße die umweltverträglichste ist. Bisher gibt es noch keine belastbare Aussage zur Variantenentscheidung des NRW Verkehrsministerium, ob eine andere Linie als die der Machbarkeitsstudie entlang der Rormonder Straße präferiert wird.

Für den Punkt 2) Kleingartenanlage Rütsch deuten die nun zur Verfügung stehenden Unterlagen der UVS bisher auf die Möglichkeit einer Anpassung gegenüber der Machbarkeitsstudie hin.

Mit der damaligen Sitzungsvorlage Vorlage (aachen.de) wurden in Aachen u.a. die Bezirksvertretung Aachen Mitte am 21.06.2017, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 11.07.2017 sowie der Mobilitätsausschuss am 06.07.2017 und weitere Gremien darüber informiert, dass für die Linienführung im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch am Nordende der Rütscher Straße verschiedene Varianten geprüft wurden. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde die Variante unmittelbar westlich der Kleingartenanlage (vgl. Anlage 1) präferiert, weil bei dieser Variante alle Kleingärten erhalten werden können. Alternativ könnte der RSW innerhalb der Kleingartenanlage in westlicher Randlage (vgl. Anlage 2) geführt werden. Dabei wären nach derzeitigem Erkenntnisstand insgesamt 7 Kleingärten betroffen. 5 Kleingärten könnten in etwa gleicher Größe unter Mitwirkung der Beteiligten der Kleingartenanlage neu parzelliert werden und im Saldo müssten etwa zwei Kleingärten entfallen. Die endgültige Entscheidung dazu sollte in den nachfolgenden Planungsstufen getroffen werden.

Bei der Erarbeitung der Linienfindungsunterlagen und der notwendigen Überarbeitung der UVS wurde auch dieser Bereich in einem Untervariantenvergleich eingehender betrachtet und eine vergleichende Bewertung beider Varianten für die relevanten, gesetzlich zu betrachtenden Schutzgüter (Mensch und menschliche Gesundheit; Tiere, Pflanzen; Boden/Fläche; Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter) durchgeführt, um die umweltschonendste Linienführung zu ermitteln. Im Ergebnis besitzt die Variante innerhalb der Kleingartenanlage aus Umweltsicht Priorität gegenüber der Variante unmittelbar westlich der Kleingartenanlage, da bei letzterer Variante ein wesentlich stärkerer Eingriff vorliegt. Hierbei spielt insbesondere der deutlich geringere Verlust von Biotop- und Biotopverbundflächen sowie von Feldgehölz und Lärmschutz-, Klima- und Immissionsschutzwald eine Rolle. Der Eingriff in beiden Varianten ist ausgleichbar bzw. kompensierbar. Für die entfallenden Kleingärten könnte bei Bedarf versucht werden, Ersatz auf benachbarten städtischen Grundstücken zu schaffen.

In der Machbarkeitsstudie (2017) sprachen keine technischen und wirtschaftlichen Gründe gegen die Variante innerhalb der Kleingartenanlage in westlicher Randlage. Sie wurde damals als kostengünstiger eingeschätzt (vgl. Anlage 3). Bei den aktuellen vertiefenden Untersuchungen zur Bautechnik und zu den Baukosten, die zur Erstellung der Unterlagen der Linienfindung notwendig sind, zeichnet sich hier nach jetzigem Stand keine Änderung der Bewertung ab.

Da sich an dieser Stelle eine Veränderung der Vorzugsvariante im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch gegenüber der Machbarkeitsstudie und somit der politischen Beschlusslage in Aachen abzeichnet, möchte die Verwaltung im Sinne eines transparenten Verfahrens, auf diese mögliche Veränderung bei der Linienfindung aktiv hinweisen und alle Beteiligten auf die Möglichkeit einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligungen der Linienfindung aufmerksam machen.

Weiteres Vorgehen:

Nach der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 20.01.2022 wird zunächst die im weiteren Verfahrensweg vom Landesbetrieb Straßenbau vorgesehene Abstimmung u.a. mit den Umweltbehörden durchgeführt. Als weitere Beteiligte sind beispielsweise die Forst- und Landwirtschaftsbehörde sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu nennen. Nach Würdigung und ggfls. Einarbeitung der dabei eingegangenen Stellungnahmen und Beiträge wird die UVS abgeschlossen. Die UVS ist ein wesentlicher Fachbeitrag zu den Unterlagen der Linienfindung. Diese Unterlagen der Linienfindung liegen im Entwurf vor. Sie werden nach Fertigstellung der UVS anschließend ggf. noch angepasst und dann fertig gestellt.

Im Anschluss erfolgt die Offenlage für das eigentliche Verfahren der Linienfindung. Der Start der Offenlage wird zurzeit für das 2. Quartal 2022 erwartet. Mit der Offenlage der Unterlagen der Linienfindung wird die UVS den Trägern öffentlicher Belange und allen interessierten Bürger*innen öffentlich zugänglich gemacht und die Gelegenheit gegeben, Stellung zu den Unterlagen zu beziehen. Auch diese ggf. auch erneuten Stellungnahmen werden gewürdigt, fachgerecht abgewogen und können zu Änderungen der Vorplanung führen.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine finanziellen Auswirkungen, da der betroffene Bereich in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW liegt


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Erläuterung zur Klimarelevanz:

Es handelt sich derzeit um eine reine Information.

Durch die unmittelbare Nähe der beiden unterschiedlichen Varianten ergibt sich aller Voraussicht nach kein Unterschied in den Klimafolgen für die beiden Varianten.

Die Maßnahme liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Variante RSW unmittelbar westlich der Kleingartenanlage Rütsch

Anlage 2 - Variante RSW innerhalb der Kleingartenanlage Rütsch in westlicher Randlage

Anlage 3 - Auszug aus der Machbarkeitsstudie 2017 zu Kleingartenanlage Rütsch


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Roermonder Straße
  • Rütscher Straße
  • Horbacher Straße