Beteiligung Stadt Aachen an der Studie 'Mobilität in Deutschland 2023'
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 17. März 2022 (öffentlich)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24799
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich an der Studie „Mobilität in Deutschland 2023“ zu beteiligen, um aktuelle repräsentative Kennwerte zum Mobilitätsverhalten der Aachener Bevölkerung zu erhalten. Die erforderlichen Kosten werden haushaltsneutral im Haushalt bereitgestellt.
Erläuterungen:
Erfordernis für Datenerhebung.
Mit dem Teil 2 der Mobilitätsstrategie 2030 der Stadt Aachen ist vom Mobilitätsausschuss 2020 die regelmäßige Erfassung von Indikatoren als Teil eines Monitoringsystems beschlossen worden.
Ein ganz zentraler Indikator ist dabei der „Modal-Split“, d.h. die Aufteilung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistung auf die Verkehrsmittel. Der Anteil des Umweltverbundes (Fußverkehr, Rad und ÖV) lag in der letzten Erhebung für Aachen aus dem Jahr 2017 bei 54 %. Dieser Wert soll im Zielkorridor der Mobilitässtrategie 2030 bis 2030 idealerweise auf 64 % ansteigen.
Für eine korrekte Erfassung dieses Kennwertes sind methodisch anspruchsvolle Befragungen in Form von sogenannten „Mobilitätstagebüchern“ erforderlich. Dies erfolgte 2017 erstmalig als Beteiligung der Stadt Aachen in Kooperation mit der StädteRegion Aachen an der Studie „Mobilität in Deutschland“.
Insgesamt nutzen 5 der 25 Indikatoren des VEP Daten, die in der Haushaltsbefragung „MiD 2017“ erfasst wurden:
- Anteil des Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen
- Weglängen und Verkehrsleistung
- Anteil des Umweltverbundes bei Wegen bis 5 km
- Pkw-Besetzungszahl im Verkehrsaufkommen
- Anteil der Haushalte, die CarSharing machen
Eine Nichtteilnahme an der jetzt anstehenden Erhebung MiD 2023 wäre für das Monitoringkonzept der Mobilitätsstrategie 2030 daher ein einschneidender Qualitätsverlust. Eine Befragung mit Mobilitätstagebüchern in hoher Qualität kann die Stadt Aachen aufgrund der damit verbundenen Erhebungslogistik und Hochrechnungsverfahren nicht selber durchführen. Auch an den Hochschulen stehen keine Kapazitäten bereit, mit denen eine Plausibilitätskontrolle aller ausgefüllten Fragebögen inkl. evtl. Rückfragen an die Haushalte möglich wäre, wie es das MiD-Konzept liefert.
Beteiligung an der MiD 2023
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Durchführung dieser Studie 2021 zum wiederholten Male an ein Konsortium bestehend aus infas, DLR, IVT und infas 360 vergeben.
Wie in den vorherigen Versionen sind auch diesmal regionale Beteiligungen möglich. 2022 wird die Erhebung vorbereitet. Hierzu muss u.a. die Stadt Aachen eine Einwohnerstichprobe bereitstellen. 2023 erfolgt der Großteil der Erhebung. 2024 ist für die Auswertung vorgesehen. Ergebnisse werden auf Bundesebene zum Jahresende 2024 bzw. für einzelne Teilräume bis zur Jahresmitte 2025 erwartet.
Es ist vorgesehen, dass sich die Stadt Aachen und die übrigen Kommunen der StädteRegion mit je rd. 1 % der Bevölkerung an der Studie beteiligen. Die Kosten für die Durchführung belaufen sich je erreichtem Haushalt auf rd. 70 € zzgl. der einmaligen Kosten für einen Bericht in Höhe von rd. 6.000 € (Bruttopreise). Für die Stadt Aachen wird mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 96.000 € (brutto) gerechnet.
Es ist mit der StädteRegion Aachen besprochen, dass die Kosten für die Durchführung in den übrigen Kommunen der StädteRegion Aachen alleine auf diese umgelegt wird.
Die Städte, die sich beteiligen wollen, sollen dies bis Ende März 2022 schriftlich ggü. Infas erklären. Die Beteiligung an der MiD ermöglicht es der Stadt Aachen, sich mit anderen Städten in gleicher Methodik vergleichen zu können.
Der Stadt Aachen werden nach der MiD (vrstl. 2025) neben einem Bericht auch vollständig anonymisierte Datensätze bereitgestellt. Diese sollen wiederum Hochschuleinrichtungen für vertiefende Analysen im öffentlichen Interesse bereitgestellt werden. Die nach 2023 folgende Studie ist für das Jahr 2030 zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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PSP-Element Verkehrsentwicklungsplanung 4-120201-905-5
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2022 |
Fortgeschriebener Ansatz 2022 |
Ansatz 2023 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2022 |
Fortgeschriebener Ansatz 2022 |
Ansatz 2023 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
80.000 |
0 |
240.000 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
80.000 |
0 |
240.000 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Kosten für die Teilnahme an der MiD 2023 in Höhe von rd. 96.000 Euro sind bisher nicht im Haushalt 2023 eingeplant. Die auf dem PSP-Element vorhandenen Mittel sind bereits verplant und können nicht als Deckung verwendet werden. Der produktverantwortliche Fachbereich wird die erforderlichen Mittel bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 aus bereits im Haushaltsplan 2022 für das Jahr 2023 vorhandenen Mitteln haushaltsneutral einplanen. Falls im laufenden Jahr bereits Kosten anfallen sollten, werden diese aus dem Produktbereich des FB 61 zu decken sein.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Hinweis: Die CO2-Emissionen der Durchführung der Erhebung, die elektronisch, telefonisch und postalisch durchgeführt wird, werden nicht quantifiziert.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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