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Finanzierung Mobilität; hier: Ratsantrag Nr. 223/18 "Einrichtung eines Unterausschusses zur Finanzierung der Mobilitätsentwicklung" der SPD-Fraktion vom 08.02.2022


Letzte Beratung
Dienstag, 26. April 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25138

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Ein zentrales Element der dringend benötigten Mobilitätswende bildet neben weiteren Aspekten der Ausbau des ÖPNV-Angebotes (Vgl. ASEAG, Vision 2027). Der Ausbau der Linienleistung wird dazu deutlich über das Maß der vergangenen Jahre hinaus gehen müssen, ungeachtet der bereits vom Rat der Stadt für das Jahr 2022 beschlossenen ÖPNV-Projekte. Benötigt werden u.a.

  • ein deutlicher Ausbau des Leistungsangebots
  • eine Verbesserung der städtischen Infrastruktur zu einem umfassenden, barrierefreien und bevorrechtigen ÖPNV-System
  • die Umstellung der Busflotte der ASEAG (und deren Subunternehmen) auf klimaneutrale Antriebe.

Diese Ausweitung muss durch eine entsprechende Anpassung des städtischen Nahverkehrsplans abgesichert werden. Diese beschriebenen inhaltlichen Zielsetzungen begründen nachhaltig eine außerordentliche und zeitnahe Kostenlast. Die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung stellt die Kommunen zweifelsfrei vor gewaltige Herausforderungen und wird nicht vom Haushalt allein geleistet werden können. Das IKSK ordnet etwa bereits einer 30%-igen Leistungserweiterung des ÖPNV der Stadt Aachen einen jahresbezogenen Aufwand von mindestens 20 Mio. Euro zu. Auch die Stadt Aachen wird aus diesem Grund auf zusätzliche, neue Ertragsquellen angewiesen sein.

Diese Herausforderung thematisiert auch der der Vorlage zu Grund liegende Ratsantrag der SPD-Fraktion, welche den Beschluss einer zeitlich befristeten Einrichtung eines Unterausschusses zur Finanzierung der Mobilitätsentwicklung beantragt.

Die Verwaltung schließt sich dem Erfordernis einer zwischen Fachverwaltung und Politik abgestimmten Erarbeitung von Finanzierungsoptionen für die Mobilitätsenwicklung vollumfänglich an. Inbesondere scheint es geboten gerade auch die finanzrelevante Perspektive gezielt vorzustellen und zu erörtern. Dies gilt ebenso für die daraus abzuleitenden Handlungsschritte und Entscheidungszwänge.

Allerdings schlägt die Verwaltung einen Arbeitskreis vor, dem es dann auch möglich ist, ohne formalen Aufwand zu begründen, den interdisziplinären Austausch zu gestalten und auch den relevanten Bereich der Mobilität einzubeziehen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2022



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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