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Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (NRW-Tarif)
Tarifmaßnahme im Rahmen des Energieentlastungspaketes der Bundesregierung


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Mai 2022 (öffentlich)
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25182

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer Umsetzung der 9-Euro-Ticket-Aktion im beschriebenen Umfang, vorbehaltlich inhaltlicher Änderungen durch die Bund-Länder-Gespräche zu.

 

 

Erläuterungen:

Tarifmaßnahme im Rahmen des Energieentlastungspaketes der Bundesregierung

Aufgrund der hohen Energiekosten hat der Bund ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Neben weiteren Maßnahmen wurde die Einführung eines Sonder-ÖPNV-Tickets (9-Euro-Ticket) beschlossen, um die Mobilitätskosten der Bürgerinnen und Bürger und zugleich den Energieverbrauch zu senken.

Das Ticket soll im Aktionszeitraum Juni – August 2022 zum Preis von 9 Euro als Monatsticket erhältlich sein und eine Nutzung des Nahverkehrs (2. Klasse) in ganz Deutschland für eine Person ermöglichen. Hierbei handelt es sich um ein persönliches Ticket, welches somit nicht übertragbar ist. Die Entrichtung eines Fernverkehrsaufschlags und 1. Klasseaufschlags ist im Rahmen des 9-Euro-Tickets nicht möglich.

Vorrangiges Ziel ist es, die Chancen der Bundesmittel und das sich bietende Akquisepotenzial zu nutzen und zeitgleich alle Bestandskunden im System zu halten. Um die Maßnahme des 9-Euro-Tickets innerhalb NRW einheitlich und im Schulterschluss zu bewerkstelligen und darüber hinaus ebenso weitere Zielgruppen (bereits bestehende Abokunden und eTarif-Nutzerinnen und Nutzer) im Rahmen der Aktion zu berücksichtigen, haben sich die zuständigen Vertreter auf NRW-Ebene sehr zeitnah zusammengeschlossen und ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Basierend auf Abstimmungen im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gilt es, eine für Fahrgäste einfache, faire und pragmatische Umsetzung anzustreben, die so einheitlich wie möglich sein soll und einen bundesweiten Geltungsbereich (im Nahverkehr) abbilden soll.

Um eine Abwanderung bestehender Abonnement-Nutzerinnen und -Nutzer zu verhindern, sollen alle Abonnements (2. Klasse) inklusive etwaiger räumlicher Ergänzungsprodukte aller Tarife in NRW im Rahmen des Aktionszeitraums ebenfalls auf 9 Euro / Monat abgesenkt werden. Neben dem preislichen Vorteil erhalten die Abonnements bundesweite Gültigkeit. Hierin inbegriffen sind ebenfalls Semestertickets, Azubitickets, Schülertickets und Jobtickets.

Auf NRW-Ebene und innerhalb des AVV stimmen sich die beteiligten Partnerunternehmen unter enormer Ressourcenaufwendung intensiv ab, wie eine Umsetzung aus tariflicher, vertrieblicher, förderrechtlicher und einnahmenaufteilungstechnischer Sicht erfolgen kann.

Ziel ist es, dass das 9-Euro-Ticket möglichst über alle Vertriebskanäle flächendeckend angeboten wird. Um Vertriebsverlagerungen zu vermeiden hat die Verbundgesellschaft aus strategischer Sicht auf NRW-Ebene eingebracht, nach Möglichkeit einen bundesweit einheitlichen Vorverkaufsstart des 9-Euro-Tickets umzusetzen. Wie unter Top 3 beschrieben, wird die Aufnahme des 9-Euro-Tickets in die naveo App priorisiert behandelt und im Rahmen einer Einführungskampagne hervorgehoben.

Um den im Dezember 2021 NRW-weit eingeführten eTarif (eezy) auch während des Aktionszeitraums als möglichst attraktive Alternative für Gelegenheitskunden vorzuhalten, hat man sich in den NRW-Gremien auf die temporäre Einführung eines NRW-weiten Monatsdeckels in Höhe von 9 Euro verständigt. Allerdings bleibt der Geltungsraum für Fahrten im eezy-Tarif auch im Rahmen der Aktion auf NRW beschränkt.

Im Rahmen einer bundesweiten Befragung sollen umfangreiche Erkenntnisgewinne zu unterschiedlichen Schwerpunkten (u.a. Fahrverhalten, Zufriedenheit, Vertrauensbildung, Bindung an den ÖPNV) erzielt werden. Die Partner in NRW befinden sich derzeitig in der Abstimmung, ob es zusätzlich zu einer bundesweiten Marktforschung eine NRW-weite Marktforschung geben soll.

Die in dieser Vorlage dargestellten Ausgestaltungen sind vorbehaltlich der noch ausstehenden konkretisierenden Randbedingungen und Beschlussfassungen auf Bundesebene zu verstehen. Ebenso setzt die Umsetzung der beschriebenen Aktionen eine vollumfängliche Förderzusage des Bundes für entgangene Fahrgeldeinnahmen voraus.

Über aktuelle Entwicklungen wird im Rahmen der Sitzung berichtet.


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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Mai 2022Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirat

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Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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