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Förderprogramm "Windkraftpotenziale in der StädteRegion Aachen"


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11661

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die Erweiterung der Förderfelder, indem die Bausteine „Aktualisierung von Windpotenzialstudien“ und „Windenergie in (interkommunalen) Gewerbegebieten“ in die Förderung aufgenommen werden.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, bei Bedarf das Förderprogramm auf Freiflächen-Photovoltaik auszuweiten.
  3. Zudem beauftragt er die Verwaltung, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. In der Förderrichtlinie soll geregelt werden, dass die Aufteilung der vorhandenen Mittel auf die regionsangehörigen Kommunen grundsätzlich paritätisch erfolgt, gleichzeitig aber ein flexibles Reagieren auf die individuellen Bedarfe möglich ist.

Sachlage:

Für die ortsübergreifende Windenergieplanung wurden im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € für ein städteregionales Förderprogramm zur Verfügung gestellt.

Eine Interessenabfrage bei den Kommunen hat gezeigt, dass dort keine geeigneten Flächen für die Ausweisung von interkommunalen Windparks gesehen werden.

 

Bei der Suche nach geeigneten Flächen hat sich herausgestellt, dass nur wenige Kommunen über aktuelle Windpotenzialstudien verfügen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Förderkulisse um folgende Bausteine zu erweitern:

- Aktualisierung von Windpotenzialstudien

- Implementierung von Windkraftanlagen in (interkommunalen) Gewerbegebieten

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen, findet am 23.05.2022 eine Veranstaltung zur planungsrechtlichen Situation der Windenergie in NRW für die Kommunen und Politik statt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die zu erarbeitende Förderrichtlinie einfließen.

 

Bei Bedarf ist die Förderung von Freiflächen-Photovoltaik ebenfalls zu prüfen.

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Für die Förderung stehen für 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € im Produkt 14.01.02 im Sachkonto 531200 zur Verfügung.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen tragen dazu bei, die Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen zu erreichen.

 

Im Auftrag

gez.: Langohr

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 15. Juni 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 09. Juni 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 01. Juni 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung