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Klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung in der Städteregion durch Kooperation
der regionalen Energieversorgungsunternehmen umsetzen; Antrag der CDU-
Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[10.03.2022](si010.asp?YY=2022&MM=03&DD=10 "Sitzungskalender 03/2022 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11578

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

  1. Die Städteregion begrüßt die Pläne, die beiden kommunalen Energieversorger in der Städteregion STAWAG und Enwor und die kommunalen Anteile der EWV in einer rein kommunalen Holding zu bündeln.
  1. Damit können Klimaneutralität, Effizienzpotenziale und Wettbewerbsvorteile in der regionalen Energieversorgung nachhaltig erreicht und Vorteile für die Kommunen der Städteregion und die Städteregion selbst realisiert werden.
  1. Verbindliches klimapolitisches Leitbild ist dabei die vollständig klimaneutrale Energieversorgung in der Städteregion. Dazu müssen die Energieversorgungsunternehmen ihre Stromlieferung bis 2030 und ihre Wärmelieferungen bis 2040 auf Erneuerbare Energien umstellen und es bedarf einer gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von Projekten der erneuerbaren Energieerzeugung in der kommunalen Holding. Gleiches gilt für weitere zukünftige Tätigkeitsfelder z.B. im Mobilitätsbereich.
  1. Der Zugriff auf die Trinkwasserressourcen ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsversorge und wird in der Städteregion von der WAG wahrgenommen. Durch die Eingliederung in die kommunale Holding wird sichergestellt, dass die WAG zu 100 % in kommunaler Hand bleibt.
  1. Die von der Enwor eingebrachten Netze bleiben durch die Aufhängung in der kommunalen Holding in kommunaler Hand. Den diesbezüglichen Netzbetrieb soll die Regionetz durchführen.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 10.03.2022 (s. Anlage zu SV-Nr. 2022/0165) beantragten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, die im Betreff genannte Angelegenheit auf die Tagesordnungen der Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 01.06.2022 sowie des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen am 02.06.2022, des Städteregionsausschusses am 09.06.2022 und des Städteregionstags am 15.06.2022 aufzunehmen.

 

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

 

Die StädteRegion Aachen ist mit 52,52 % an der enwor – energie und wasser vor ort GmbH sowie mit 9,25 % an der EWV - Energie- und Wasser-Versorgung GmbH beteiligt. Weiterhin hält die StädteRegion Aachen einen Anteil von 0,01 % an der E.V.A. – Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, deren 100 %ige Tochtergesellschaft die STAWAG Stadtwerke Aachen AG ist.

 

Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung des Energiemarktes sind die regionalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit einem zunehmenden Investitions- und Kostendruck bei gleichzeitig sinkender Kundenbindung konfrontiert. Zur Stärkung der Position der regionalen EVU am Markt, Realisierung von betriebswirtschaftlichen Synergieeffekten sowie zur gleichzeitigen Bündelung der Interessen der kommunalen Gesellschafter aller beteiligten EVU streben die handelnden regionalen Akteure bereits seit Langem eine Kooperation bzw. Fusionierung der EVU im Sinne einer Neuordnung der Energieversorgung in der Region Aachen (NERA) an.

 

Hinsichtlich der detaillierten Darstellung des Zielkonzeptes zur Neuordnung der regionalen Energieversorgung wird auf die SV-Nr. 2022/0210 zur Sitzung des Städteregionsausschusses am 19.05.2022 verwiesen.

 

Prägendes Kriterium bei der Entwicklung der NERA-Zielstruktur sind neben der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit sowie der Realisierung wettbewerblicher Vorteile und Synergien auch die Stärkung und Synchronisierung der Position der kommunalen Gesellschafter durch Bündelung in der Kommunal-Holding. Kommunale Interessen zur Sicherung des Netzbetriebs sowie der Trinkwasserversorgung finden hier ebenfalls Berücksichtigung.

 

Perspektivisch bietet das Zielmodell der Neustrukturierung sowohl auf Ebene der NERA als auch auf Ebene der Kommunal-Holding Optionen für die mögliche Erschließung von neuen Geschäftsfeldern beispielsweise im Bereich von Projekten für die Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder alternativen Mobilitätskonzepten unter Sicherstellung der kommunalen Einflussnahme.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der StädteRegion Aachen.

 

Es ist davon auszugehen, dass der wachsende Kosten-, Wettbewerbs- und Investitionsdruck auf den Energiemärkten absehbare Auswirkungen auf die Jahresergebnisse und Gewinnausschüttungen der enwor GmbH und der EWV GmbH entfaltet. Die beabsichtigte Neuordnung der Energiewirtschaft in der Region Aachen soll diese negativen Auswirkungen auf die Unternehmen antizipieren und mindestens kompensieren. Die Verwaltung geht davon aus, dass perspektivisch über die Ergebnispartizipation an der NERA über die Kommunal-Holding positive Auswirkungen auf den städteregionalen Haushalt zu erwarten sind.

 

Eine Klimaneutralität der regionalen Energieversorgungsunternehmen bedarf nicht unwesentlicher Investitionsvolumina auf Ebene der Unternehmen. Dies gilt sowohl bezogen auf die derzeitige Struktur der kommunalen EVU als auch bezogen auf die Zielstruktur im Rahmen des NERA-Projektes. Eine Auswirkung auf den städteregionalen Haushalt besteht somit in derzeit nicht abschätzbarer Höhe über die Ergebnispartizipation.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die Zielsetzung einer klimaneutralen regionalen Energieversorgung stellt einen wesentlichen Schritt zur Realisierung der Klimaneutralität der StädteRegion Aachen dar.

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 10.03.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 15. Juni 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 09. Juni 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 02. Juni 2022Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 01. Juni 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Tagesordnung