Radschnellweg RS4 und Radvorrangroute Aachen-Richterich - Locht (Grenze);
Sachstandsbericht
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 01. Juni 2022 (öffentlich)
- Federführend
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11649
Sachlage:
Über den Sachstand des Planungsverfahrens für den RS4 wurde letztmalig im Bauausschuss am 09.09.2020 (Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0434) berichtet. Seitdem wurden die Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) weiter überarbeitet und die Unterlagen für das Linienfindungsverfahren erstellt.
UVS (Umweltverträglichkeitsstudie)
Die überarbeitete UVS liegt in der Entwurfsfassung vor. Darin sind die erforderlichen Anpassungen nach UVPG 2017 und den geltenden Regelwerken enthalten, um ein nachhaltiges und rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.
Mit diesen Unterlagen wurde die frühzeitige Beteiligung der Naturschutzverbände und Umweltbehörden durch den Landesbetrieb Straßenbau eingeleitet. Dazu fand am 13. Mai 2022 ein (Online-) Vorstellungstermin statt. Nach Ablauf der Rückmeldefristen und des Protokollversands erfolgt die finale Endbearbeitung der UVS voraussichtlich bis August 2022. Die Anpassungen werden anschließend in den technischen Bericht zur Linienfindung übernommen.
Linienfindung (Aufteilung in zwei Teile)
Der erste Entwurf des technischen Berichts zur Linienfindung wurde im September 2020 zur (Vor-) Abstimmung an den Betriebssitz des Landesbetriebs gesendet und liegt mit Rückmeldungen vor. Nach Fertigstellung der UVS werden noch sich ggf. daraus ergebende Anpassungen eingearbeitet. Die Fertigstellung der Linienfindungsunterlagen ist für den Zeitraum Herbst/Winter 2022 vorgesehen.
Für den Bereich „Herzogenrath-Mitte“ und die dort von der Stadt Herzogenrath aus städtebaulicher Sicht favorisierte Untervariante „Hochlage“, sind umfangreiche Änderungen und Anpassungen sowie intensive Abstimmungen mit der DB notwendig. Diese sind in den aktuellen Zeitplanungen des Gesamtprojektes und insbesondere der bevorstehenden Eröffnung der Linienfindung nicht (mehr) realisierbar.
Mit der Stadt Herzogenrath, der StädteRegion und dem Landesbetrieb (Regionalniederlassung und Betriebssitz) im Januar 2022 wurde gemeinschaftlich die Lösung einer „zweistufigen Linienfindung“ erarbeitet.
- Teil Linienfindung: Aachen bis Herzogenrath „Postareal“ mit (temporärer) Anbindung des RS4 an die Albert-Steiner-Straße (bisherige Vorzugsvariante)
- Teil Linienfindung: Herzogenrath Postareal (Parkhaus) in Hochlage bis Herzogenrath Bahnhof / Kreisverkehr Kaufland (inkl. Rückbau der Rampe aus Stufe 1)
Mit der Bestimmung der Linie und Realisierung des 2. Teils besteht die Möglichkeit, die für den 1. Teil erforderliche Anbindungsrampe über das Postareal wieder zu überplanen. Dazu wird in den Unterlagen der Linienfindung des 1. Teils auf die geplante Fortführung im 2. Teil hingewiesen. Die Abstimmungen und Ausarbeitungen zur Linienfindung (zweiter Teil) erfolgen zeitnah in der Projektgruppe zusammen mit dem Landesbetrieb.
Für den 1. Teil der Linienfindung ist der bisherige technische Bericht daher in Bezug auf die Abschnittsbildung im Rahmen der finalen Bearbeitung anzupassen. Die Unterlagen der UVS müssen dazu nicht noch einmal gesplittet werden.
Mit den abgeschlossenen Voruntersuchungsunterlagen der Linienfindung (erster Teil) einschließlich der UVS wird das offizielle Linienfindungsverfahren durch den Landesbetrieb eröffnet. Hierzu erfolgt auch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Auf Grundlage der Voruntersuchung einschließlich der Dokumentation und Würdigung der in der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen legt das Verkehrsministerium anschließend die Linie fest. Diese wird die Grundlage für die anschließende Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
Mit einem Abschluss dieses Verfahrens (Linienfindung, 1. Teil) wird nach jetzigem Stand bis Mitte 2023 gerechnet.
Radvorrangroute Locht
Diese war ursprünglich als Bestandteil des Radschnellwegs Euregio als Radschnellverbindung von Aachen-Richterich zur niederländischen Grenze mit Weiterführung nach Heerlen und Anschluss an die dortige Planung einer “Snelfietsroute“ vorgesehen. Da das Potential für eine Radschnellverbindung nicht ausreicht, wird sie als straßenbegleitende Radvorrangroute entlang der L231 als eigenständiges Projekt geplant. Hierfür ist kein Linienfindungsverfahren erforderlich.
Im Zeitraum März bis Mai 2022 wurde für die Streckenabschnitte außerhalb der Ortslagen Richterich und Horbach eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In der zweiten Jahreshälfte erfolgt die Durchführung einer faunistischen Planungsraumanalyse, die Erstellung eines Versickerungsgutachtens und die Aufnahme der technischen Entwurfsplanung. Voraussichtlich im Jahr 2023 werden die erforderlichen faunistischen Kartierungen folgen, mit deren Erkenntnissen die landschaftspflegerische Begleitplanung durchgeführt und die Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Anschließend wird mit der Baurechtserlangung begonnen werden.
Rechtslage:
Der RS 4 ist ein Radschnellweg des Landes NRW nach § 43 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Ökologische Auswirkungen:
Förderungen der Radmobilität, positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
Im Auftrag
gez.: Langohr
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Beratungsfolge
Mittwoch, 01. Juni 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
- Details
- Tagesordnung