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Angebot eines Jobtickets für alle Mitarbeitenden der Städteregionsverwaltung


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. September 2022 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11704

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, das Jobticket standortunabhängigr alle Mitarbeitenden einzukaufen und gegen Leistung eines Eigenanteils in Höhe von 10,- € monatlich auch zur privaten Nutzung anzubieten.
  1. Den Auszubildenden und Anwärter_innen soll das Jobticket weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  1. Erweiterungstickets (z.B. NRW-Update) sind hiervon ausgenommen.

 

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen kauft von der ASEAG derzeit für alle Mitarbeitenden an den Dienstorten Aachen und Eschweiler-Steinstraße ein Jobticket zur dienstlichen Nutzung des Personennahverkehrs ein. Die Mitarbeitenden können das Jobticket darüber hinaus gegen Leistung eines Kostenbeitrages, gestaffelt angelehnt an die Tarifzonen des AVV, auch privat nutzen. Eingeschlossen ist hierbei die Nutzung aller AVV-Buslinien und Nahverkehrszüge (RegionalBahn, RegionalExpress und S-Bahn) im Aachener Verkehrsverbund sowie einiger Buslinien ins benachbarte Ausland und die angrenzenden Nachbarverbünde.

 

Auf Beschluss des Städteregionstages wird den Auszubildenden und Anwärter_innen der Städteregionsverwaltung das Jobticket seit dem 01.01.2022 kostenlos auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt.

 

Sowohl im Rahmen des täglichen Arbeitsweges als auch zur Durchführung des Außendienstes stellt das Jobticket eine gute und umweltschonende Alternative zum Auto dar.

 

Sowohl seitens des Personalrates der StädteRegion Aachen als auch der einzelnen Organisationseinheiten mit Dienstort außerhalb Aachens besteht der Wunsch, eine Nutzung des Jobtickets für alle Mitarbeitenden möglich zu machen.

 

Zur Förderung der nachhaltigen Mobilität und als Herausstellungsmerkmal zur zukünftigen Mitarbeitendengewinnung wird der im Beschlussvorschlag dargelegte Entscheidungsvorschlag vorgelegt.

 

Rechtslage:

Der Einkauf des Jobtickets für alle Mitarbeitenden der Städteregionsverwaltung stellt eine freiwillige Aufgabe dar.

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der KrO NRW beschließt der Kreistag über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in diesem Gesetz etwas Anderes bestimmt ist. Er ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. s) KrO NRW ausschließlich zuständig für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Bei einer Abnahmemenge für alle 2151 Beschäftigten und 102 Azubis ergeben sich für das kommende Haushaltsjahr folgende Aufwendungen:

 

-Haushaltsjahr 2023: 729.431,64 €

 

Diese für das kommende Haushaltsjahr entstehenden Kosten wurden im Haushaltsentwurf des Dezernats II, A 10, SK: 541131; KT: 01.13.03; KS: 210000 eingeplant. Die Einnahmen für die private Nutzung werden auf dem Ertragskonto 448802 verbucht.

 

Ausgehend von einer geschätzten Nachfrage des Jobtickets zur privaten Nutzung gegen einen Eigenanteil von 10,00 € monatlich durch 80 % aller Mitarbeitenden, ergibt sich für das kommende Haushaltsjahr folgender Ertrag:

 

-Haushaltsjahr 2023: 206.496,00 €

 

Der jährliche Zuschussbetrag der Verwaltung zur Nutzung des Jobtickets beliefe sich somit annähernd auf insgesamt 522.935,64 €. Im Vergleich zum derzeitigen jährlichen Zuschussbeitrag in Höhe von 250.529,64 € ergibt sich ein somit ein Mehraufwand in Höhe von insgesamt 272.406,00 €.

 

Dem Mehraufwand gegenüber steht zudem eine voraussichtliche Einsparung in den Sachkonten 541130 Dienstreisekosten durch die vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit dem Jobticket.

 

gez.: Grüttemeier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 22. September 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 15. September 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 08. September 2022Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung