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Aufstockung der Mittel: Förderung von Photovoltaikanlagen und
Batteriespeichersystemen und Förderung regenerativer Energien - Solaranlagen,
Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie
sowie Effizienzverbesserungen -
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen (Billigkeitsrichtlinie)


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. September 2022 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11745

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er unterstützt die Zielsetzungen der Billigkeitsrichtlinie.
  2. Er stimmt gemäß § 53 (1) KrO NRW in Verbindung mit § 83 (2) GO NRW und § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 für die Aufstockung der „rderung Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen und Förderung regenerativer Energien - Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie sowie Effizienzverbesserungen bis zur Höhe von 160.509,42 zu.

Sachlage:

Der Städteregionstag beauftragte am 15.06.2022 die Verwaltung, im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie vom 30.11.2021“ entsprechende Zuschussanträge zu stellen und Vergaben vorzubereiten, damit die Maßnahmen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden können und zusätzlich die Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen im Rahmen der Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von „Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen und Förderung regenerativer Energien - Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie sowie Effizienzverbesserungen“ (2022/0029-E1) ausgeweitet werden kann.

 

Nach positiver Beschlussfassung können die o. g. Förderungen aufgestockt werden.

Rechtslage:

Gemäß § 53 (1) KrO NRW i.V. mit § 83 (2) GO NRW sind überplanmäßige

Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Da die Aufwendungen erheblich im Sinne

von § 7 Ziffer 1 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind, liegt die Zuständigkeit für die Zustimmung beim Städteregionstag.

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen für die Maßnahme

werden mit Mitteln aus der Billigkeitsrichtlinie komplett gedeckt.

Der Ansatz im Sachkonto A/531827 "Förderprogramm regenerative Energien und Photovoltaikanlagen"; in der Kostenstelle 463000 im Produkt 10.02.01 Wohnraumförderung muss entsprechend der Förderung um 160.509,42 € erhöht werden.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen tragen dazu bei, die Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen zu erreichen und führen zu einer erheblichen Vermeidung von CO2-Emissionen.

 

Im Auftrag

gez.: Lo Cicero-Marenberg


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 22. September 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 15. September 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 14. September 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung