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Förderprogramm "Windkraftpotenziale und Photovoltaikpotenziale in der
StädteRegion Aachen" -
Beschluss der Richtlinie


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. September 2022 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11746

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2022/0242-E1 als Anlage beigefügte „rderrichtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Planungsarbeiten in den Bereichen (ortsübergreifende) Windenergie, Windenergie in Gewerbegebieten und Freiflächen-Photovoltaik sowie Agri-Photovoltaik durch externe Anbieter“.
  2. Er beschließt die Übertragung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 ins Jahr 2023 in Höhe von 100.000 €.
  3. Er beschließt eine Erhöhung der Mittel in 2023 um 200.000 € über die Veränderungsliste.

Sachlage:

Für das Erreichen der Klimaziele bis 2030 müssen die Potenziale für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der StädteRegion Aachen bestmöglich genutzt werden. Bis 2040 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien in der StädteRegion Aachen 75 % am Bruttostromverbrauch betragen. Diese Herausforderung kann nur bewältigt werden, wenn die Kommunen zusammenarbeiten und ihre Potenziale bündeln.

 

Am 23.05.2022 fand eine Veranstaltung für die Kommunen und die Politik in der StädteRegion Aachen „Zur planungsrechtlichen Situation der Windenergie in Nordrhein-Westfalen“ und zum Förderprogramm „Windkraftpotenziale in der StädteRegion Aachen“ statt. In der anschließenden Diskussion wurden die Inhalte des Vortrages und des Förderprogrammes bereits intensiv diskutiert.

 

Mit Sitzungsvorlage 2022/0242 traf der Städteregionstag folgende Entscheidungen:

 

  • Er beschließt die Erweiterung der Förderfelder, indem die Bausteine „Aktualisierung von Windpotenzialstudien“ und „Windenergie in (interkommunalen) Gewerbegebieten“ in die Förderung aufgenommen werden.
  • Er beauftragt die Verwaltung, bei Bedarf das Förderprogramm auf Freiflächen-Photovoltaik auszuweiten.
  • Zudem beauftragt er die Verwaltung, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und legt mit dieser Vorlage eine Richtlinie zum Beschluss vor.

 

Die Förderrichtlinie umfasst die Förderung von Windpotenzialstudien, Planungen zu den Themen Windenergie in Gewerbegebieten, Freiflächen-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik durch externe Anbieter.

 

Die Aufteilung der Mittel erfolgt zu gleichen Teilen auf die Kommunen in der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen). Um ein flexibles Reagieren auf die individuellen Bedarfe zu ermöglichen und somit die Zielsetzung bestmöglich zu erreichen, kann von der paritätischen Aufteilung der Fördermittel im Einzelfall seitens der StädteRegion Aachen als Fördermittelgeberin begründet abgewichen werden.

 

Weitere Details können der beigefügten Förderrichtlinie entnommen werden.

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Für das Förderprogramm "Windkraftpotenziale in der StädteRegion Aachen" stehen im Haushaltsplan 2022 Mittel in Höhe von 100.000 € im Produkt 14.01.02 im Sachkonto 531200 zur Verfügung.

Im Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2023 sind keine Mittel für das Förderprogramm "Windkraftpotenziale in der StädteRegion Aachen" enthalten.

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2023 führen ggf. zu einer Erhöhung der allgemeinen Regionsumlage.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen tragen durch eine verstärkte Nutzung der Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien dazu bei, die Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen zu erreichen.

 

 

Im Auftrag

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 

 

 

Anlage: Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung (ortsübergreifender) Windenergieplanung, Windenergie in Gewerbegebieten und Freiflächen-Photovoltaik sowie Agri-Photovoltaik.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 22. September 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 15. September 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 14. September 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung