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Monschauer Straße, Radwegebeleuchtung;
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vom 23.11.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26105

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:


1. Anlass

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 23.11.20 einen Antrag an die Verwaltung zur Prüfung auf Beleuchtung des Radweges entlang der Monschauer Straße gestellt.

2. Sachstand

Die Monschauer Straße liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Deren Beleuchtung bedarf daher der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! war entlang der Vennbahn ebenfalls das Errichten von Beleuchtung vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde dem Naturschutzbeirat und der unteren Naturschutzbehörde vorgestellt. Entscheidende Behörde für die Umsetzung war die Untere Naturschutzbehörde, welche das Projekt mit der Begründung artenschutzrechtlichen Bedenken und der Hochwertigkeit des Landschaftsbildes, abgelehnt hat. Durch das Beispiel der Vennbahn, rechnet die Verwaltung daher aktuell auch für die Monschauer Straße mit einer Ablehnung aus denselben Gründen. Eine entsprechende konkrete Prüfung seitens der Naturschutzbehörde erfolgte aber noch nicht.

Derzeit ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans in Bearbeitung, welcher den Bereich der Monschauer Straße einschließt. In diesem soll konkreter geregelt werden, in welchen Bereichen Beleuchtung aufgestellt werden kann und darf.

Da die Monschauer Straße in den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegt, ist eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb erforderlich. Diese ist angestrebt, sobald der Landschaftsplan geändert wurde.

Eine Radwegebeleuchtung entlang der Monschauer Straße ist aus technischer Sicht grundsätzlich machbar. Die Regionetz wurde seitens der Verwaltung anlässlich des Antrags mit einer Planung und einer Kostenschätzung inklusive der Unterhaltskosten für den Bereich der Monschauer Straße beauftragt.

Die komplette Umsetzung der Maßnahme von Siegel bis nach Relais Königsberg würde gemäß Kostenschätzung 1,8Millionen Euro betragen. Die Unterhaltskosten betragen rund 20.000Euro pro Jahr (Schätzung vom 08.04.2022).

Auf Grund der momentanen tendenziell stark steigenden Kosten kann sich die Maßnahme nach heutigem Stand auch verteuern.

Für die Umsetzung von investiven Beleuchtungsprojekten stehen jährlich 100.000Euro zur Verfügung. Diese werden gemäß Prioritäten auf die anstehenden Maßnahmen verteilt und jedes Jahr in einer Vorlage den Bezirksvertretungen und dem Mobilitätsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Der Mittelbedarf für die Beleuchtung entlang der Monschauer Straße überschreitet dieses Jahresbudget. Für eine Umsetzung müssten daher separate Mittel in den Haushalt gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Kostenverteilung mit Straßen NRW zu klären.

3. Weiteres Vorgehen

Die Stadt Aachen empfiehlt abzuwarten, bis der neue Landschaftsplan in Kraft getreten ist, auf Basis dessen - abhängig von den jeweiligen Festsetzungen - eine Genehmigung für die Beleuchtung erfolgen könnte und dann mit dem Landesbetrieb Kontakt aufzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Beleuchtung von der unteren Naturschutzbehörde, wie auch auf der Maßnahme „Vennbahn“, nicht akzeptiert wird und somit die Maßnahme nicht umgesetzt werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Erläuterung:

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2020

Anlage 2 Planung und Kostenschätzung der Beleuchtung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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