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Fahrradbügel Marktstraße Ecke Ringstraße


Letzte Beratung
Mittwoch, 25. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26344

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Brand beschließt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für drei neue Fahrradbügel, die zur Freihaltung der Sichtdreiecke aus der Ringstraße in die Marktstraße aufgestellt werden sollen.

 

 

Erläuterungen:

Anlass

In einer Eingabe in den Mängelmelder der Stadt Aachen wurde die fehlende Sicht im Einmündungsbereich von der Ringstraße in die Markstraße bemängelt. In Folge dessen wurde in einer Abstimmung mit mehreren Fachabteilungen die Einmündungssituation von der Ringstraße in die Marktstraße erörtert. Hierbei wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse für den Kfz- und Radverkehr von der Ringstraße in die Marktstraße durch den ersten Pkw Parkstand eingeschränkt sind (Anlage 1 und 2). In Folge dessen kommt es zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit.

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor den ersten Parkstand auf der Marktstraße entfallen zu lassen. Dort sollen stattdessen auf einer Länge von 5,20 m drei Fahrradbügel und ein rot-weißer Poller zur Absicherung aufgestellt werden (Anlage 3). Dieses Vorgehen bringt zwei Vorteile: zum einen wird die Verkehrssicherheit erhöht, dadurch, dass kein Kfz mehr die Sicht aus der Ringstraße versperren kann. Zum anderen werden so in der Fahrradstraße, die den Radverkehr fördern soll, weitere Abstellmöglichkeiten für bis zu sechs Fahrräder geschaffen.

Kosten

Für den Einbau der drei Fahrradbügel und des rot-weißen Pollers entstehen Kosten in Höhe von rund 1.500,00 €. Ausreichende Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm).

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

250.000

250.000

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

370.000

370.000

1.110.000

1.110.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

 

 

Anlage/n:

1 Sichtdreieck Ringstraße/Marktstraße

2 Eingeschränkte Sicht von der Ringstraße in die Marktstraße

3 Vorschlag Einbau Fahrradbügel


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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