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Städteregionales Radverkehrsnetz / Achse Alsdorf-Eschweiler


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7737

Darstellung der Sachlage:

Am 15.09.2022 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung (Vorlagen-Nr. 2022/0276/A65) über die Planung eines überregionalen Radverkehrsnetzes für das Rheinische Revier berichtet. Der Ausschuss hat den erarbeiteten Netzplan als Grundlage für die städtische Mobilitätsplanung beschlossen.

Die StädteRegion Aachen hat parallel zusammen mit den Kommunen ein städteregionales Radverkehrsnetz erarbeitet, das die überregionalen Achsen um weitere wichtige regionale Verbindungen ergänzt. Es handelt sich um eine Zielnetzplanung, die sich nicht allein an den heute im Bestand möglichen Routenführungen orientiert, sondern kurze, direkte, möglichst steigungsarme und sichere Verbindungen zwischen den wichtigen regionalen Quellen und Zielen des Verkehrs herstellt. In Anlage 1 ist der auf Arbeitsebene zwischen der Städteregion und der Stadt Alsdorf abgestimmte Netzplan dargestellt. An die Zielnetzplanung soll sich zeitnah der Start der Planungen zum Ausbau des Netzes anschließen, um damit schrittweise die beschriebenen Ziele zu erreichen. Im Rahmen der AG Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen, AG NEMORA, wird eine Absichtserklärung (Letter of Intent) aller Baulastträger zum gemeinsamen Ausbau dieses Netzes vorbereitet.

Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes

Das Netz ist hierarchisch aufgebaut, um analog zum Straßen- und Bahnnetz die zukünftigen Bedürfnisse von Radfahrenden für kürzere und weitere Entfernungen abdecken zu können. Die Kategorie 1 entspricht den überregionalen Radverbindungen, die weitergehend auch in der Netzkonzeption des Rheinischen Reviers enthalten sind. Die Kategorie II enthält regionale und ausgewählte wichtige nahräumige Verbindungen. Ergänzend dazu ist es zielführend ein Basisnetz für das Stadtgebiet Alsdorf zu entwickeln, das weitere nahräumige Verbindungen abdeckt und lokale Quellen und Ziele anbindet. Hierzu wird mit dem anstehenden Mobilitätskonzept eine erste Grundlage geschaffen.

Vorhandenes Radwegenetz in Alsdorf

Im Stadtgebiet Alsdorf ist (lediglich) ein zusammenhängendes Radwegenetz für den Alltags- und Freizeitverkehr mit einer wegweisenden Beschilderung ausgewiesen; integriert sind das landesweite Radverkehrsnetz NRW für den Alltagsverkehr und das NRW-weite Knotenpunktsystem für den touristischen Radverkehr (Anlage 2). Dieses Netz wurde seit 1998 überwiegend auf der bestehenden Wegeinfrastruktur aufgebaut. Weiterhin gibt es auch außerhalb dieses Netzes gut ausgebaute Radwegeverbindungen, die ein sicheres Radfahren im Alltags-und Freizeitverkehr ermöglichen; z.B. Radverkehrsanlage entlang der K10. Die Belange der Alltagsverkehre (Beruf, Schule, Einkaufen, Freizeitaktivität) werden für das Stadtgebiet Alsdorf jedoch in vielen Verbindungen noch nicht mit einer nschens-werten Qualität abgedeckt.

In den vergangenen Jahren konnten bereits spürbare Verbesserungen und Erweiterungen der Radinfrastruktur erzielt werden. Eine Übersicht der in den vergangenen 10 Jahren durchgeführten Maßnahmen ist in Anlage 3 dargestellt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Neu- und Umbaumaßnahmen durch die jeweiligen Straßenbaulastträger Straßen.NRW, Städteregion Aachen und Stadt Alsdorf. Darüber hinaus konnten auch auf Initiative des BUND, des ADFC, des Radwegbeauftragten der Stadt und der Verwaltung zahlreiche „kleinere“, verkehrsverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel mussten weitere Maßnahmenvorschläge in ihrer Planung und Umsetzung zurückgestellt werden.

Ausbau- und Qualitätsstandards

Mit dem Auf- und Ausbau des Radverkehrsnetzes soll der Radverkehrsanteil sowohl in der Stadt Alsdorf als auch in der Städteregion wesentlich erhöht werden; durch Erhöhung der Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) zu Gunsten des Radverkehrs sollen insbesondere die Anzahl der Kfz-Fahrten reduziert werden. Die Planung orientiert sich daher bewusst nicht an den vorhandenen Radverkehrszahlen, sondern ist eine Angebotsplanung zur Aktivierung bisher nicht erschlossener Potentiale. Ziel ist eine Radinfrastruktur für viele mögliche Nutzergruppen, die über den reinen Aspekt der Verkehrssicherheit ein einladendes Angebot bietet, das beim Fahren ein gutes und sicheres Gefühl bietet in Verbindung mit direkten und schnellen Verbindungen.

Die Verbindungen des Netzes sollen daher hohe Ausbau- und Qualitätsstandards erfüllen. In dem Regelwerk „Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind Kriterien formuliert, die auch für das städteregionale Radverkehrsnetz Anwendung finden sollen. In Anlage 4 sind auszugsweise die Ausbaubreiten für verschiedene Führungsformen aus dem Regelwerk Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV, 2021) dargestellt. Radschnellverbindungen kommen wegen der höheren Herstellungskosten in der Regel ab etwa 2.000 Radfahrenden/Tag im Querschnitt zum Einsatz. Für die übrigen Verbindungen sind Radvorrangrouten vorgesehen. Wesentliche Merkmale dieser beiden Ausbaustandards sind kurze Reisezeiten, weitgehende Vermeidung von Konflikten mit Zu-Fuß-Gehenden und dem Kfz-Verkehr, gute Befahrbarkeit auch mit Lastenrädern und Kinderanhängern und die Möglichkeit des Überholens. Bei geringen Radverkehrsmengen tritt die Überholmöglichkeit in den Hintergrund. Daher untersucht die StädteRegion zusammen mit den Kommunen für diesen Einsatzfall noch einen weiteren Ausbaustandard, der mit noch etwas geringeren Breiten auskommt, aber die Qualitätsziele in Bezug auf Reisezeiten und Komfort ebenfalls erfüllt.

Im Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier wurde eine Potentialabschätzung vorgenommen. Dabei haben sich für Alsdorf die Verbindungen nach Baesweiler, Herzogenrath, Würselen und Eschweiler potentiell geeignet für die Einstufung als Radschnellverbindung herausgestellt. Diese sind im Netzplan für das Rheinische Revier bisher noch als idealtypische Verbindungen (Luftlinie) dargestellt, da für die konkrete Trassenfindung ggf. noch Machbarkeitsstudien erforderlich sein können. Im Netzplan des städteregionalen Netzes (Anlage 1) wurden für diese Verbindungen zunächst schon konkrete Trassenführungen aufgenommen, die in der weiteren Planung weiter zu untersuchen sind.

r die Einstufung der übrigen Verbindungen als Radvorrangroute oder ggf. als Route mit dem geringeren Standard bei geringen Radverkehrsmengen werden seitens der StädteRegion mit den Kommunen derzeit die Potentiale noch untersucht.

Maßnahmenplanung und Vorstudie für die Achse Alsdorf - Eschweiler

Der Ausbau des gesamten Netzes ist eine Aufgabe über einen längeren Zeitraum. Ziel ist dennoch, neben der großen mittelfristigen Lösung bereits kurzfristig spürbare Qualitätssteigerungen für ausgewählte, bedeutende Achsen zu erzielen. Dies soll mit einem Stufenkonzept erreicht werden, welches für einen nahen Zeithorizont bereits einen guten Vorlaufbetrieb auf der jeweils betrachteten Verbindung initiiert. Kennzeichen des Vorlaufbetriebs sind die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit, die Ermittlung und Beseitigung von Sicherheitsdefiziten, die Beseitigung von Engstellen, eine durchgehende Radverkehrsführung und bauliche Schutzmaßnahmen gegenüber dem Kfz-Verkehr wo kurzfristig möglich.

r die Umsetzung des Radverkehrsnetzes ist eine Maßnahmenplanung und ggf. die Entwicklung eines Masterplans notwendig. Für einen möglichst schnellen Einstieg in Planung und Realisierung soll bereits kurzfristig mit den Planungen für eine erste wichtige Achse begonnen werden. Die Städteregion schlägt hierfür die Achse Alsdorf Eschweiler vor. Sie bietet den Vorteil, dass die StädteRegion als Baulastträger der K 10 sich zusammen mit den Städten Alsdorf und Eschweiler aktiv in die Planung und den Ausbau einbringen kann. Die jeweiligen Baulastträger behalten dabei ihre Zuständigkeiten und verzahnen ihre Maßnahmen auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung.

Zunächst soll in einer Vorstudie untersucht werden, welche Maßnahmen sowohl kurz- als auch mittelfristig für den Ausbau der Gesamtroute mit den angestrebten Qualitätszielen in einem Stufenkonzept möglich und erforderlich sind.

Aufgrund einer ersten Recherche durch die Städteregion betragen die geschätzten Kosten für die Vorstudie ca. 40.000.- €. Somit ist bei einer Aufteilung auf die drei Projektbeteiligten Städteregion, Stadt Eschweiler und Stadt Alsdorf nach dem Streckenanteil der Baulastträgerschaft von einem überschlägigem Kostenanteil für die Stadt Alsdorf i.H.v. 10.000.- € auszugehen; ein genauer Finanzierungsplan inkl. Kostenteilung wird noch erarbeitet. Um eine zeitnahe Beauftragung der Vorstudie zu ermöglichen, hat die Städteregion eine Vorfinanzierung der Gesamtkosten angeboten, so dass der Eigenanteil der Stadt erst für den Haushalt 2024 anzumelden wäre.

Darstellung der Rechtslage:

r Kommunen ergibt sich ein „Mitwirkungsrecht“ und eine „Mitwirkungspflicht“ bei der regionalen Radwegenetzplanung aus dem FaNaG (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW, 2021). Demnach sind die Planungsträger Kreis und Gemeinde angehalten ein zusammenhängendes und aufeinander abgestimmtes Radverkehrsnetz zu erstellen. Dieses soll sich in das Radvorrangnetz des Landes einfügen. Innerhalb der Gemeindegebiete sind Radverkehrsverbindungen zwischen allen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen anzustreben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt an der Umsetzung der in der Arbeitsgruppe Regionale Radinfrastruktur initiierten Projekte, beginnend mit der von der StädteRegion Aachen vorgeschlagenen Achse Alsdorf Eschweiler, aktiv mitzuwirken.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 Mittel für die Vorstudie zur Radverkehrsachse Alsdorf Eschweiler einzuplanen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Es ist absehbar, dass der Investitionsbedarf für Neu- und Ausbaumaßnahmen zum Radverkehr gegenüber den früheren Jahren erheblich steigen wird. Hierzu stehen umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung, u.a. im Zusammenhang mit der Strukturwandelförderung für das Rheinische Revier, deren finanzielle Gesamtausstattung und Förderquote aber aktuell noch nicht quantifizierbar sind.

Der Umfang etwaig anfallender Ingenieur- und Bauleistungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. In Abhängigkeit von den konkreten Planungskonzepten sind in den Haushaltsplanungen für die Jahre ab 2024 entsprechende Mittel für Neu- und Ausbau von Fahrradinfrastruktur einzuplanen.

Um jedoch bereits erste Planungen vorzubereiten und konkret die erforderlichen Eigenanteile für eine Vorstudie zu der von der Städteregion Aachen vorgeschlagenen Radverkehrsachse Alsdorf Eschweiler bereitzustellen, wird dem Rat der Stadt empfohlen die hierfür erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen. Wie in der Sachdarstellung erläutert beträgt der geschätzte Eigenanteil für die Stadt Alsdorf ca. 10.000.-.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Energiewende kommt dem Radverkehr ein erhebliches Entwicklungspotential zuteil. Auch aufgrund der wachsenden Bedeutung der Elektrifizierung spielt der Radverkehr mittlerweile und besonders zukünftig nicht mehr nur im Nahbereich eine entscheidende Schlüsselrolle. Zusätzlich hat er sowohl zur Unterstützung der Ziele einer emissionsfreien bzw. emissionsarmen Mobilität, als auch zur Entlastung stark frequentierter Netze insbesondere für Pendlerverbindungen zu entsprechenden Stoßzeiten eine besondere Bedeutung. Die Stärkung des Radverkehrs durch die Schaffung geeigneter, innovativer und komfortsteigernder Infrastrukturangebote ist für die Menschen vor Ort ein wichtiger Baustein zur Lösung der Verkehrsproblematik innerhalb der Stadt sowie über dessen Grenzen hinaus. Die Stärke des regionalen Radverkehrsnetzes liegt sowohl in der Schaffung von Synergien zwischen Alltagsverkehren und touristischen Routen als auch in einer engen Verzahnung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsträgern und Mobilitätskonzepten.

Die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur ist eine notwendige Voraussetzung, um den Anteil des Radverkehrs am „Modal Split“, also die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträger oder Verkehrsmittel, entsprechend dem Ziel des Landes auf 25% zu erhöhen.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Zielnetzplanung Alsdorf

Anlage 2 vorhandenes Radverkehrsnetz in der Städteregion Aachen, Teilbereich Alsdorf

Anlage 3 Maßnahmen Radinfrastruktur in den Jahren 2013 - 2023

Anlage 4 Ausbaubreiten nach H RSV 2021

gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Februar 2023AfS/WP 18/53. 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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