Turmstraße (im Abschnitt Roermonder Straße bis Pontwall): Anpassung der Straßenraumaufteilung
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 20. April 2023 (öffentlich)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26780
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Verkehrsversuch mit dem Verbot der Einfahrt vom Alleenring in die „Kleine“ Turmstraße sowie die Ausweisung der Fahrradstraße in der „Kleinen“ Turmstraße zu beschließen.
Der Mobilitätsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Verkehrsversuch mit dem Verbot der Einfahrt vom Alleenring in die „Kleine“ Turmstraße sowie die Ausweisung der Fahrradstraße in der „Kleinen“ Turmstraße.
Erläuterungen:
Hintergrund
Diese Vorlage behandelt die Turmstraße im Abschnitt zwischen der Roermonder Straße und dem Pontwall. Aufgrund der deutlich reduzierten Querschnittsbreite gegenüber der Turmstraße im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Pontwall, wird dieser Teil der Turmstraße auch „Kleine“ Turmstraße genannt.
Die Initiative Uni.Urban.Mobil hat im März 2022 einem Antrag gestellt, in dem vorgeschlagen wird, die „Kleine“ Turmstraße für den Kfz-Verkehr zu schließen und die Straße insbesondere für den Fuß- und Radverkehr zu nutzen.
Bestand (vgl. Anlage 1 und 2)
Die „Kleine“ Turmstraße ist im betrachteten Bereich eine beidseitig angebaute Hauptverkehrsstraße. Die Umgebung ist geprägt von universitären Einrichtungen wie beispielweise der Zentralmensa. Außerdem erschließt sie Wohngebäude und die Kruppstraße.
Der betrachtete Abschnitt ist ca. 230 m lang und im Fahrbahnbereich zwischen den Borden ca. 7,00 m bis 9,20m breit.
Sie wird bereits heute von vielen Radfahrenden genutzt und soll zukünftig als Teil des geplanten Radschnellwegs Euregio (RS4) ein wichtiger Bestandteil des Radhauptnetzes werden und über das Lousbergviertel auch Laurensberg und Richterich mit der Innenstadt verbinden.
KFZ-Verkehr
Die „Kleine“ Turmstraße ist heute in beiden Richtungen für den Kfz-Verkehr befahrbar. Sie ist über die Roermonder Straße, die Kruppstraße sowie den Knoten Turmstraße/Wüllnerstraße/Pontwall zu erreichen. Die Knoten „Kleine“ Turmstraße/Roermonder Straße sowie „Kleine“ Turmstraße/Turmstraße/Wüllnerstraße/Pontwall sind jeweils signalisiert und mit Aufstellbereichen für den Radverkehr ausgestattet.
In Richtung Wüllnerstraße ist die Aufstellfläche für den Kfz-Verkehr ca. 4,50 m breit. Dieses Maß liegt unterhalb des Regelmaßes von 4,75 m für das Nebeneinanderfahren von zwei Pkw nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und ist damit eher zu schmal, um das Nebeneinanderaufstellen von zwei Fahrzeugen zu ermöglichen. Dies führt in der Folge dazu, dass der motorisierte Verkehr zum Nebeneinanderaufstellen auf Teile des angrenzenden Schutzstreifens mitbenutzt und diesen häufig überfährt und den Radverkehr somit gefährdet.
Aufgrund der universitären Einrichtungen, insbesondere der Zentralmensa, gibt es auch Schwerverkehr in Form von Lieferverkehr. Bei einer Zählung vom 10. November 2022 wurde ein Schwerverkehrsanteil von 2,3 % am Knoten Kruppstraße/„Kleine“ Turmstraße erfasst.
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt durchgehend 50 km/h.
Vor der Corona-Pandemie und ohne größere Baustellen im näheren Umfeld wurden im September 2016 zwischen 07.00 und 18.30 Uhr (Daten wurden wegen eines technischen Problems nur bis 18.30 Uhr und nicht wie sonst üblich bis 19.00 Uhr erfasst) am Knoten Turmstraße/Wüllnerstraße/Pontwall eine Verkehrsbelastung von knapp 4.000 Kfz auf der „Kleinen“ Turmstraße ermittelt. Der gesamte Knoten wies eine Belastung von rund 22.000 Kfz auf, der Schwerverkehrsanteil lag bei bei 4,0 % (s. Anlage 3).
U.a. aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das bei den städtischen Zählungen erfasste Verkehrsaufkommen in Aachen zum Teil deutlich verringert. Dies gilt insbesondere auch für die „Kleine“ Turmstraße. Hinzu kommt, dass sich bei einer erneuten Zählung im November 2022 aufgrund der Sperrung und dem Ersatzneubau der Brücke Turmstraße eine weitere Reduzierung der Verkehrsbelastung ergeben haben. Im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr wurden an der Einmündung zur Kruppstraße in der „Kleinen“ Turmstraße ca. 1.600 Kfz erfasst (s. Anlage 4).
Ruhender Verkehr
Die „Kleine“ Turmstraße verfügt in Richtung Wüllnerstraße über rund 22 Längsparkstände entlang der Fahrbahn. In Richtung Roermonder Straße befinden sich etwa 16 Parkstände in Schrägaufstellung zwischen Baumfeldern.
Die „Kleine“ Turmstraße befindet sich in der Bewohnerparkzone K.
Radverkehr
Der Radverkehr wird in der „Kleinen“ Turmstraße überwiegend im Mischverkehr auf der Fahrbahn zusammen mit dem motorisierten Verkehr geführt. Am Knoten Roermonder Straße befindet sich ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS) für den Radverkehr. In der Gegenrichtung verfügt die „Kleine“ Turmstraße über einen richtlinienkonformen Schutzstreifen mit einer Breite zwischen ca. 1,25 m bis 1,50 m. Dieser beginnt nach der Einmündung Kruppstraße und mündet ebenfalls in einem ARAS.
Bei der Zählung im November 2022 wurde ein Radverkehrsanteil von 46,3 % an der Einmündung Kruppstraße/„Kleine“ Turmstraße festgestellt. Insgesamt wurden ca. 1.400 Fahrräder zwischen 7 und 19 Uhr in der „Kleinen“ Turmstraße erfasst.
Der geplante Radschnellweg Euregio (RS4) zwischen Aachen und Herzogenrath soll zukünftig auf der Achse Rütscher Straße/„Kleine“ Turmstraße/Wüllnerstraße bis zum Radverteilerring am Grabenring in die Aachener Innenstadt geführt werden.
Die „Kleine“ Turmstraße verfügt über ausreichend Fahrradabstellanlagen in Form von beidseitig nutzbaren Anlehnbügeln.
Fußverkehr
Für den Fußverkehr gibt es signalisierte Querungsmöglichkeiten an den angrenzenden Knoten. Jenseits der Fahrbahn stehen beidseitig breite Gehwege zur Verfügung. Die Gehwege in Richtung Wüllnerstraße variieren mit Breiten zwischen mit ca. 2,30 m bis 3,50 m. In Richtung Roermonder Straße wird der Gehweg jedoch durch die schräg parkenden Fahrzeuge deutlich verschmälert. Dadurch ist der Gehweg an der schmalsten Stelle mit ca. 1,40 m Breite deutlich zu schmal.
Die „Kleine“ Turmstraße ist aufgrund der vielfachen umgebenden universitären Einrichtungen von zahlreichen querenden zu Fuß Gehenden geprägt. Außerdem gibt es stark frequentierte Fußgängerbeziehungen zu den großen Hörsaalzentren C.A.R.L., Audimax und dem Westbahnhof.
In der „Kleinen“ Turmstraße gibt es keine Haltestellen und sie ist nicht Bestandteil des städtischen Busliniennetzes.
Die angrenzenden Straßen sind jedoch wichtige Schnittstellen für das städtische Busliniennetz.
Die ASEAG befährt den Pontwall in einem sehr dichten Takt: Zwischen 7 und 20 Uhr werden 64 Fahrten pro Stunde angeboten. Derzeit wird der Abschnitt Pontwall mit mehr als 270 Fahrten pro Tag und Richtung befahren. In der Spitzenstunde entspricht das einem 2 Minuten Takt. In den kommenden Jahren soll der Buslinienverkehr und die damit verbundene Verkehrsleistung auf diesem Abschnitt weiter ausgebaut werden.
Planung
Im Rahmen der Untersuchungen für diesen Bereich hat sich herausgestellt, dass eine Sperrung der „Kleinen“ Turmstraße für den kompletten Kfz-Verkehr viele negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der umliegenden Knoten und damit auch Straßen hätte und daher nicht zu empfehlen ist. Insbesondere die zusätzlichen Verkehre, die von der Roermonder Straße dann bis zum Knoten Ponttor und von dort nach rechts zum Pontwall fahren würden, werden in den Hauptverkehrszeiten Rückstausituationen verursachen. Dies würde voraussichtlich zu erheblichen Zeiteinbußen auch für die Busse im Linienverkehr führen.
Daher konzentriert sich die Untersuchung und Prüfung für die „Kleine“ Turmstraße auf eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr, bei Freigabe für den Kfz-Verkehr. Derzeit werden auch die Planungen für den Bereich der Turmstraße und Teile der Junkerstraße zwischen Pontwall und Maastrichter Straße vorbereitet, mit dem Ziel für die Zeit nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke Turmstraße eine optimierte Straßenraumaufteilung für den gesamten Bereich anbieten zu können.
Für die „Kleine“ Turmstraße ergibt sich daraus ein gestuftes Konzept.
Stufe 1 sieht einen Verkehrsversuch als Fahrradstraße in der „Kleinen“ Turmstraße vor und ist Bestandteil dieser Vorlage. Im Rahmen des Verkehrsversuches können die Auswirkungen der Fahrradstraße sowie der veränderten Verkehrsregelungen beobachtet werden und in die Überlegungen für die 2. Stufe einfließen. In der 2. Stufe wäre bei positiven Ergebnissen dann eine Verstetigung des Verkehrsversuches mit dauerhaften Markierungen integriert in die Planung des Gesamtbereichs zwischen Pontwall und Maastrichter Straße anzustreben.
Für die Markierung während des Verkehrsversuchs ist die Aufteilung der Verkehrsfläche festzulegen. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
- keine Veränderungen der Borde und Gehwege
- Verbesserungen für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes
Verkehrsversuch mit Einbahnstraßenregelung und Fahrradstraße (vgl. Anlage 5)
Die „Kleine“ Turmstraße soll im Abschnitt zwischen der Kruppstraße und dem Knoten Wüllnerstraße/Pontwall/Turmstraße als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Der motorisierte Kfz-Verkehr darf die „Kleine“ Turmstraße von der Roermonder Straße bis zur Kruppstraße in beiden Richtungen befahren. Ab der Kruppstraße ist die Kleine Turmstraße nur noch in Richtung des Knotens Wüllnerstraße/Pontwall/Turmstraße für den Kfz- Verkehr befahrbar. Ein Einfahren vom Knoten in Richtung Roermonder Straße ist für den Kfz-Verkehr dann nicht mehr möglich.
Der Radverkehr ist davon ausgenommen und darf die Einbahnstraße weiterhin auch in Gegenrichtung befahren. Dann wird ein etwa 2,00 m breiter Fahrbahnbereich markiert. Die Markierung wird zwischen Kruppstraße und dem Knoten Wüllnerstraße/Pontwall/Turmstraße angepasst.
Der heutige Aufstellbereich für den Kfz-Verkehr ist zu schmal und wird zugunsten der Verkehrsteilnehmenden von ca. 4,50 m auf 5,00 m verbreitert. Auf diese Weise ist das nebeneinander Aufstellen von zwei Pkw ohne Mitnutzung des Bereiches für die Radfahrenden möglich.
Durch das Verbot der Einfahrt für Kfz aus Richtung Pontwall ergibt sich die Möglichkeit die Fläche des Straßenraums zugunsten der vielen Radfahrenden besser aufzuteilen. Die Zählung im Jahr 2022 hat gezeigt, dass durch das Einfahrtsverbot der Radverkehr dann (bei 1.429 Radfahrenden gegenüber 1.166 Kfz im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr) die zahlenmäßig überwiegende Verkehrsart ist.
In Richtung des Knotens wird der Radverkehr heute über einen ca. 1,50 m breiten Schutzstreifen geführt. Dieser wird zu einem ca. 2,00 m breiten Radfahrstreifen verbreitert. In Gegenrichtung verfügt die „Kleine“ Turmstraße heute über eine ca. 3,00 m breite Spur, die MIV und Radverkehr gemeinsam nutzen. Die Ummarkierung im Rahmen des Verkehrsversuches sieht auch in dieser Fahrtrichtung eine Verbesserung für den Radverkehr in Form eines ca. 2,00 m breiten Radfahrstreifens vor.
Um die Situation für den Radverkehr darüber hinaus zu verbessern, wird im Bereich Kruppstraße bis zum Knoten Roermonder Straße eine Fahrradstraße ausgewiesen. Aufgrund des Verkehrsversuches wird diese in Stufe 1 ausschließlich beschildert und noch nicht rot markiert.
Durch die Einbahnstraßenregelung in der „Kleinen“ Turmstraße, im Abschnitt vom Knoten Wüllnerstraße/Pontwall/Turmstraße bis Kruppstraße verändert sich auch die Führung in der Turmstraße und Wüllnerstraße, an denen die Einfahrt des Kfz-Verkehrs in die „Kleine“ Turmstraße unterbunden wird. Der Radverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen.
Die 2. Stufe wird im Anschluss in die Überplanung des Gesamtbereiches der Turmstraße integriert. Die veränderte Verkehrsführung in der „Kleinen“ Turmstraße führt zu einer Veränderung in den angrenzenden Straßen bzw. Knotenpunkten. Die Turmstraße in Fahrtrichtung Pontwall wird zwischen der Claßenstraße und „Kleiner“ Turmstraße umgestaltet. Der Linksabbieger in die „Kleine“ Turmstraße entfällt und somit kann der Straßenraum neu aufgeteilt werden.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten den Verkehrsversuch in der „Kleinen“ Turmstraße sind noch abhängig von der exakten Ausgestaltung der Spureinziehung in der Turmstraße. Derzeit werden sie für die Markierung- und Beschilderung auf etwa 6.000 € geschätzt.
Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" zur Verfügung.
Fazit und Empfehlung
Die Einrichtung der Fahrradstraße bei gleichzeitiger Reduzierung der Kfz-Belastung in der „Kleinen“ Turmstraße trägt dazu bei, die Qualitäts- und Quantitätsziele, die der am 06.11.2019 angenommene Radentscheid bezüglich der radverkehrlichen Infrastruktur formuliert hat, zu erfüllen.
Die vorgelegte Planung wurde in Abstimmung mit den verkehrsrelevanten Fachdienststellen sowie mit ASEAG und Polizei erarbeitet.
Um die Auswirkungen des Einfahrverbotes für Kfz vom Alleenring in die „Kleine“ Turmstraße genauer abschätzen zu können, empfiehlt die Verwaltung den Verkehrsversuch zu beschließen, bevor mit der Planung im Bereich der Turmstraße anschließend eine dauerhafte Umsetzung erfolgen kann.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2023 |
fortgeschriebener Ansatz 2023 |
Ansatz 2024ff. |
fortgeschriebener Ansatz 2024ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
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0 |
0 |
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Auszahlungen |
2.184.600,32* |
2.184.600,32 |
2.400.000 |
2.400.000 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
2.184.600,32 |
2.184.600,32 |
2.400.000 |
2.400.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben
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PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2023 |
fortgeschriebener Ansatz 2023 |
Ansatz 2024ff. |
fortgeschriebener Ansatz 2024ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
511.360,11** |
511.360,11 |
360.000 |
360.000 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
841.883,47*** |
841.883,47 |
750.000 |
750.000 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
1.353.243,58 |
1.353.243,58 |
1.110.000 |
1.110.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.384.600,32 €
**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 391.360,11 €
***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 591.883,47 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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x |
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nicht |
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|
|
nicht bekannt |
Fahrradstraßen haben ein deutlich höheres Potenzial, Personen zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad zu bewegen. Eine Aussage zur CO2-Wirkung einzelner Netzabschnitte ist nicht seriös möglich.
Anlage/n:
Anlage 1 – Bestandsplan „Kleine“ Turmstraße
Anlage 2 – Fotos „Kleine“ Turmstraße
Anlage 3 – Verkehrszählung Pontwall/Turmstraße/Wüllnerstraße 2016
Anlage 4 – Verkehrszählung Turmstraße/Kruppstraße 2022
Anlage 5 – „Kleine“ Turmstraße Verkehrsversuch
Anlage 6 – Antrag Uni.Urban.Mobil
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Claßenstraße
- Roermonder Straße
- Wüllnerstraße
- Turmstraße
- Rütscher Straße
- Maastrichter Straße
- Kruppstraße
- Junkerstraße
- Pontwall
Beratungsfolge
Donnerstag, 20. April 2023Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Mobilitätsausschuss
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 19. April 2023Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Details
- Tagesordnung
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