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Stärkung des ÖPNV
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf vom 07.12.2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 20. April 2023 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7845

Darstellung der Sachlage:

Der Antrag der Grüne-Fraktion vom 07.12.2021 (Anlage 1) beinhaltet folgende Maßnahmen:

1) Fahrplananpassung auf der Linie 51

2) Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

3) Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen und der Innenstadt

Der o.a. Antrag der GRÜNE Fraktion wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Ratssitzung am 14.12.2021 eingebracht. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung ein Gesamtkonzept in Form einer beratungsreifen Vorlage mit dem Ziel der Stärkung des ÖPNV in Alsdorf zur Abstimmung vorzulegen. Eine erste inhaltliche Beratung erfolgte in der 8. AfS-Sitzung am 31.05.2022. Nachstehend erfolgen die Sachdarstellungen zu den einzelnen Punkten inkl. der in der v.g. AfS-Sitzung gefassten Beschlüsse.

r erforderliche Erläuterungen und Rückfragen wird in der Sitzung auch ein Vertreter der ASEAG anwesend sein.

1) Fahrplananpassung auf der Linie 51

Dieser Punkt wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner 8. Sitzung am 31.05.2022 beraten; dabei wurde abschließend folgender Beschluss gefasst:

Einer Ausweitung des 15-Minuten-Taktes zwischen Alsdorf und Baesweiler ab Juni 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die resultierende Mehrbelastung durch die städteregionale Verbandsumlage in Höhe von ca. 11.000 /Jahr ab dem Haushaltsjahr 2023 zu berücksichtigen.

Die Beschlusslage wurde in den erforderlichen Gremien des AVV eingebracht. Der ursprünglich im Juni 2023 vorgesehene Fahrplanwechsel wurde zwischenzeitlich AVV-weit auf den 15. Oktober bzw. auf Ende 2023 verschoben. Die Ausweitung des 15-Minuten-Taktes auf der Linie 51 wird zum 15.10.2023 vorübergehend zunächst mit einer Pendelbuslösung umgesetzt, bevor im Rahmen des großen Fahrplanwechsels Ende 2023 (spätestens zum 15. Januar 2024) im Zusammenhang mit dem Neubau der Haarbachtalbrücke auf der A 544 und der dann notwendigen Sperrung der Autobahn der Fahrplan für die Linie 51 insgesamt angepasst werden muss und dabei die verlängerten Fahrten von Alsdorf nach Baesweiler in die neue Umlaufplanung der Linie 51 integriert werden.

2) Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

Hinsichtlich einer Angebotsverbesserung für den Freizeitpark Ofden wurde bereits im Jahr 2019 ein Antrag der Grüne-Fraktion vorgelegt. Zu dem damaligen Antrag vom 02.09.2019 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Beschluss, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Mit dem aktuell vorliegenden Fraktionsantrag der Grüne-Fraktion vom 07.12.2021 wird diese Antrag wieder aufgegriffen mit der Begründung, dass der neue Wohnstandort neben dem Freizeitpark zu einer erhöhten Verkehrsnachfrage führt.

In dem ursprünglichen Antrag der Grüne Fraktion vom 02.09.2019 wurde bemängelt, dass an Wochentagen während der Abendstunden und an Wochenenden ganztägig die Linie AL 3 nur in einer Richtung verkehrt, verbunden mit Nachteilen für die Ortsteile Ofden, Kellersberg und Ost. (Anlage 2)

Die Linie AL 3 verkehrt im Ringverkehr auf der Relation Annapark Siedlung Ost Kellersberg Siedlung Ofden Freizeitpark Ofden Annapark. Montag bis Freitag erfolgt bis 18:00 Uhr ein halbstündlicher Richtungswechsel; anschließend verkehrt die Linie AL 3 bis Betriebsschluss um 22:30 Uhr halbstündlich im Uhrzeigersinn, wobei jede zweite Fahrt, jeweils zur Abfahrtsminute ´35, als Bedarfsverkehr mit einem Anruf-Linientaxi durchgeführt wird. Samstags in der Zeit von 7:00 21:00 Uhr und sonntags von 12:00 19:00 Uhr verkehrt die Linie AL 3 stündlich im Uhrzeigersinn. (Anlage 3 / Anlage 4). Für alle v.g. Fahrten im Uhrzeigersinn bestehen bei einer Rückfahrt vom Freizeitpark zu den Ortsteilen Ofden, Kellersberg und Ost lange Fahrzeiten und ggf. ist ein Umsteigen am Annapark erforderlich. Auf diesen Nachteil bezieht sich der Antrag der Grüne-Fraktion.

Zu diesem Punkt erfolgte eine erste Beratung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner 8. Sitzung am 31.05.2022. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeit und die finanziellen Auswirkungen von einigen wenigen zusätzlichen Fahrten auf der AL 3 auszuloten. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten Sitzungen zu unterbreiten.

Im Ergebnis einer Abstimmung mit der ASEAG werden nunmehr die nachstehenden sungsmöglichkeiten aufgezeigt:

a) Angebotserweiterung von täglich 4 zusätzlichen Fahrten der Linie AL 3 im Nachmittags- bzw. Abendbereich

Das verbesserte Angebot sieht jeweils 4 zusätzliche Fahrten im Nachmittags- bzw. Abendbereich montags - freitags, samstags sowie sonn- und feiertags mit folgenden Abfahrzeiten ab Annapark vor:

Mo - Fr: 18.47 Uhr / 19.22 Uhr / 20.32 Uhr *) / 21.32 Uhr.

Die zusätzlichen Fahrten verbessern generell die Erreichbarkeit insbesondere von Ofden, da die derzeit letzte Fahrtmöglichkeit mit der Linie AL 3 ab Annapark auf kurzem Weg nach Ofden gegen 18.00 Uhr besteht. Vor diesem Hintergrund bestehen damit dann auch neue Umsteigeverbindungen, z.B. von der Linie 51, die in Aachen am Bushof gegen 20.00 Uhr bzw. um 21.00 Uhr startet. Diese stellen dann im Einkaufsverkehr bzw. für die Beschäftigten im Einzelhandel ebenfalls eine Verbesserung dar.

Sa: 15.19 Uhr / 17.19 Uhr / 19.22 Uhr / 20.32 Uhr *)

Es ist vorgesehen, dass die beiden letzten Fahrten nur während der Sommersaison (April bis 01. Nov.) stattfinden.

So + Feiertag: 15.22 Uhr / 17.22 Uhr / 19.22 Uhr / 20.32 Uhr *)

Auch hierbei sind die letzten beiden Fahrten nur während der Sommersaison vorgesehen. Durch diese Zusatzangebot wird die Erreichbarkeit von Ofden, Kellersberg und Siedlung Ost verbessert, da derzeit die letzte Abfahrt ab Annapark bereits gegen 19.00 Uhr besteht.

*)Bei der Fahrt um 20.32 Uhr an allen Tagen ist jeweils aus Zeitgründen keine

Bedienung der Schleife über Kellersberg Friedhof vorgesehen.

Vor- und Nachteile:

Da es sich um ein zusätzliches Fahrtenangebot handelt entstehen für die bisherigen Nutzer keine Nachteile im Fahrplan.

Datum der Umsetzung:

Eine Einführung des neuen Fahrplanangebotes ist zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2023 glich.

Mehrleistungen:

r diese zusätzlichen Fahrten ergeben sich Mehrleistungen von ca. 10.250 Nutzwagen-km/Jahr und ca. 32.855 Linienminuten/Jahr. Hieraus resultiert eine zusätzliche Belastung von ca. 27.000 €/Jahr; siehe hierzu auch Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

b) Die nachstehend ausgewählten Fahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL3 werden in ihrer Fahrtrichtung geändert (Abfahrzeiten ab Annapark):

Mo Fr: 19:04 Uhr, 20:04 Uhr, 21:04 Uhr und 22:09 Uhr

Sa: 15:04 Uhr, 17:04 Uhr,19:04 Uhr und 21:04 Uhr

So + Feiertage: 15:04 Uhr, 17:04 Uhr und 19:04 Uhr

Vor- und Nachteile:

Die Fahrtrichtungsänderungen kommen insbesondere der Relation vom Freizeitpark nach Ofden und nach Kellersberg zugute. Im Gegenzug müssen Fahrgäste der Linie AL 3, die bisher eine kurze Verbindung haben, bei fahrtrichtungsgeänderten Fahrten längere Wege in Kauf nehmen oder eine andere Abfahrzeit wählen; beispielsweise besteht für Fahrgäste vom Annapark nach Ost bei geänderter Fahrtrichtung ein längerer Fahrweg über Ofden und Kellersberg.

r die Spätfahrten an Werktagen und die ganztägigen Fahrten an Wochenenden würde die bisherige, einheitliche Fahrplanstruktur „alle Fahrten in einer Richtung“ aufgehoben.

Datum der Umsetzung:

Da weder zusätzliche Fahrzeuge noch zusätzliches Fahrpersonal zu disponieren sind, wäre eine Umsetzung unabhängig vom AVV-weiten Fahrplanwechsel also bereits kurzfristig vor Dezember 2023 möglich.

Mehrleistungen:

Da lediglich eine Fahrtrichtungsänderung einzelner Fahrten erfolgt, entstehen keine Mehrleistungen.

c) Jede zweite Fahrt der ringförmig verlaufenden Linie AL3 erfolgt in umgekehrter Fahrtrichtung.

Vor- und Nachteile:

Die Fahrtrichtungsänderungen kommen insbesondere der Relation vom Freizeitpark nach Ofden und nach Kellersberg zugute. Im Gegenzug müssen Fahrgäste der Linie AL 3, die bisher eine kurze Verbindung haben, bei fahrtrichtungsgeänderten Fahrten längere Wege in Kauf nehmen oder eine andere Abfahrzeit wählen; beispielsweise besteht für Fahrgäste vom Annapark nach Ost bei geänderter Fahrtrichtung ein längerer Fahrweg über Ofden und Kellersberg.

r die Spätfahrten an Werktagen und die ganztägigen Fahrten an Wochenenden würde die bisherige, einheitliche Fahrplanstruktur „alle Fahrten in einer Richtung“ aufgehoben.

Datum der Umsetzung:

Da weder zusätzliche Fahrzeuge noch zusätzliches Fahrpersonal zu disponieren sind, wäre eine Umsetzung unabhängig vom AVV-weiten Fahrplanwechsel also bereits kurzfristig vor Dezember 2023 möglich.

Mehrleistungen:

Da lediglich eine Fahrtrichtungsänderung jeder zweiten Fahrt erfolgt, entstehen keine Mehrleistungen.

d) Das aktuelle Fahrplanangebot wird beibehalten.

In diesem Fall erfolgt r die ringförmig verlaufende Linie AL 3 weder ein zusätzliches Angebot gemäß der sung a) noch erfolgen Fahrtrichtungsänderungen einzelner oder mehrerer Fahrten gemäß der beiden sungen b) und c).

Vor- und Nachteile:

Inwieweit im Vergleich zu den beiden ebenfalls kostenneutralen Lösungen b) und c) Vor- oder Nachteile bestehen, hängt letztendlich für jeden Fahrgast von seinen individuellen Abfahrzeiten sowie von den Einstiegshaltestellen und den Fahrzielen auf dem Linienweg der AL 3 ab.

Mehrleistungen:

Es entstehen keine Mehrleistungen.

Bewertung der Lösungen a) d)

Aus ausschließlich verkehrlicher Sicht bietet die Lösung a) mit einer Angebotserweiterung von täglich 4 zusätzlichen Fahrten die meisten Vorteile. Zu berücksichtigen sind jedoch die Mehrkosten für die Lösung a) gegenüber den kostenneutralen Lösungen c) d). In Abstimmung mit dem Kämmereiamt sollten aufgrund der angespannten Haushaltslage zusätzliche Kosten im Bereich des ÖPNV zum jetzigen Zeitpunkt möglichst vermieden werden, auch im Hinblick darauf, dass demnächst im Bereich der Starken Achsen (u.a. Linie 51) Taktverdichtungen mit benachbarten Kommunen abgestimmt und zur Entscheidung gestellt werden sollen; siehe hierzu auch Erläuterungen in der AfS-Sitzung am 09.02.2023 zu den städteregionalen Arbeitsgruppen Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen, NEMORA (Vorlagen Nr. 2023/0038/A61).

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, Fahrplanmodifikationen mit finanziellen Auswirkungen nicht isoliert für einzelne Linien zu betrachten, sondern im Konsens mit weiteren Fahrplanmaßnahmen. Im Vorgriff auf den nachstehenden Pkt. 3 werden daher nachstehend die Linien AL 3 (Ofden) und 11 (BPA) einer gemeinsamen Bewertung unterzogen:

Die Maßnahme AL3 (Ofden) betrifft vornehmlich den Freizeitverkehr. Bezogen auf den Freizeitpark Ofden können bestehende Fahrplandefizite wenn auch mit qualitativen Abstrichen verbunden unter Inkaufnahme längerer Reisezeiten auf der Linie AL3 und durch das bestehende Fahrplanangebot der Linie 51 kompensiert werden. Des Weiteren besteht für Besucher des Freizeitparkes seit Kurzem ein zusätzliches Verkehrsangebot mittels einer E-Bike-Verleihstation (Velocity).

Die Maßnahme der Linie 11 (BPA) betrifft ausschließlich den täglichen Berufsverkehr; im Gegensatz zum Freizeitpark Ofden stehen am Standort BPA bei etwaigen Fahrplandefiziten keine Alternativen zur Verfügung. Mit über 3.000 Beschäftigten besteht dort ein erhebliches Erschließungspotential für den ÖPNV.

Somit fällt ein Vergleich zwischen den Maßnahmen AL3 und Linie 11 unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Aspektes (27.000.- € ./. 17.200.-) deutlich zugunsten der Linie 11 aus.

r den Fall, dass der Ausschuss dieser Argumentation folgt, also einer Fahrplanerweiterung auf der Linie 11 (BPA) zustimmt aber auch keine Haushaltsmittel für die Lösung a) auf der Linie AL3 bereitstellt, wird für die Linie AL3 eine Beibehaltung des bestehenden Fahrplanangebotes, also die Lösung d), vorgeschlagen. Somit besteht bis auf Weiteres ein für den Fahrgast gewohntes Fahrplanangebot, ohne dass es ggfs. im Einzelfall zu Nachteilen aufgrund von Fahrtrichtungsänderungen kommt.

3)Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen und der Innenstadt

Die Erschließung des Businesspark Alsdorf-Hoengen (BPA) erfolgt über die Buslinien 11 und 220. Eine Direktverbindung zur Alsdorfer Innenstadt besteht nicht; es ist ein einmaliges Umsteigen am Zentralen Umsteigepunkt Mariadorf Dreieck auf die Linie 28 oder am Bahnhaltepunkt Poststraße auf die Euregiobahnlinie RB 20 erforderlich. Somit ist für den BPA ein ÖPNV-Angebot gegeben, welches dem für zahlreiche Quell-Zielbeziehungen im Stadtgebiet entspricht. Perspektivisch ist die Erschließung mit der Euregiobahn Alsdorf Siersdorf Baesweiler mit einem Haltepunkt am nördlichen Rand des BPA vorgesehen.

Das bestehende Fahrplankonzept der Buslinien 11 und 220 basiert auf einer im Jahr 2017 durchgeführten Betriebsbefragung. Im Zuge dessen erfolgten Fahrplananpassungen und eine Ausweisung zusätzlicher Haltestellen innerhalb des BPA.

Zu diesem Punkt erfolgte eine Beratung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner 8. Sitzung am 31.05.2022. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung anhand einer neuen Betriebsbefragung und Bedarfsanalyse in einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag für ein modifiziertes Fahrplankonzept für den BPA zu unterbreiten.

In den Monaten August Oktober 2022 erfolgte eine aktuelle Betriebsbefragung, um die Verkehrsnachfrage für den Businesspark zu überprüfen. Hierzu bereitete die ASEAG zwei Erhebungsbögen vor, die an die Firmenleitungen und an die Mitarbeiter gerichtet sind (Anlage 5 und Anlage 6).

Die von der ASEAG ausgewerteten Fragebögen ergaben im Wesentlichen folgende Ergebnisse:

Im Rahmen der Betriebsbefragung wurden 31 Firmen kontaktiert, lediglich von 9 Firmen erfolgte ein Rücklauf. Von den neun Firmen gaben zwei Firmen an, dass sie aufgrund nicht planbarer Arbeitszeiten keinen Bedarf für eine ÖPNV-Anbindung haben.

Von den übrigen 7 Firmen mit insgesamt ca. 1.300 Beschäftigten haben 170 Beschäftigte Ihr Interesse an einer ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes bekundet bzw. nutzen bereits derzeit das bestehende ÖPNV-Angebot. In 22 Fällen wurde von Firmenmitarbeitern der Wunsch nach einem verbesserten Fahrplanangebot konkretisiert.

Um das ÖPNV-Angebot im Gewerbepark Alsdorf in Hoengen auf der Grundlage der vorstehenden Ergebnisse zu verbessern, unterbreitet die ASEAG folgende Vorschläge:

Für den Arbeitsbeginn bzw. für das Arbeitsende nnen insgesamt 6 zusätzliche Fahrten zwischen Mariadorf und dem Gewerbepark angeboten werden. Die zusätzlichen Fahrten würden das ÖPNV-Angebot zum Arbeitsbeginn vor 6.00 Uhr, für 8.30 Uhr sowie zum Beginn der Spätschicht um 11.30 Uhr bzw. zum Arbeitsende vor 16.00 Uhr, zwischen 18.00 und 19.00 Uhr oder ggf. auch für ein Arbeitsende für Teilzeitbeschäftigte nach 13.00 Uhr sowie zum Ende der Spätschicht zwischen 20.00 und 22.00 Uhr verbessern.

r diese zusätzlichen Fahrten ergeben sich Mehrleistungen von ca. 10.250 Nutzwagen-km/Jahr und ca. 5.500 Linienminuten/Jahr. Hieraus resultiert eine zusätzliche Belastung von 17.200/Jahr; siehe hierzu auch Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

Obwohl das vorstehend dargestellte, zusätzliche Fahrplanangebot auf einer relativ geringen Anzahl konkreter Vorschlägen zur Angebotserweiterung basiert (22 Rückläufe), ist davon auszugehen, dass letztendlich deutlich mehr Mitarbeiter hiervon partizipieren können. Da es im BPA inzwischen über 3.000 Beschäftigte gibt, besteht für diesen Standort ein hohes Entwicklungspotential für den ÖPNV. Entsprechend hoch wird der voraussichtliche Nutzwert einer Angebotserweiterung um 6 weitere Fahrten gewertet.

Darstellung der Rechtslage:

Die Städteregion Aachen ist Aufgabenträger für den kommunalen straßengebundenen Verkehr (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr, ÖSPV).

Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion Aachen des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen der Verwaltung und der ASEAG zur Kenntnis und fasst zu den noch zwei ausstehenden Punkten 2) und 3) des Fraktionsantrags jeweils folgenden Beschluss:

zu 1) Fahrplananpassungen auf der Linie 51

Kein Beschluss über die Umsetzung der Maßnahme: Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte bereits durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner 8. Sitzung am 31.05.2022.

zu 2) Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

a) Einer Angebotserweiterung von täglich 4 zusätzlichen Fahrten der Linie AL 3 im Nachmittags- bzw. Abendbereich wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 27.000 €/Jahr sind ab dem Haushaltsjahr 2024, also zum Zeitpunkt zu dem die ÖPNV-Mehrleistungen erstmalig kassenwirksam werden, zur Verfügung zu stellen.

oder

b) Einer Fahrtrichtungsänderung für einzelne ausgewählte Fahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL 3 wird zugestimmt.

oder

c) Einer Fahrtrichtungsänderung für jede zweite Fahrt der ringförmig verlaufenden Linie AL 3 wird zugestimmt.

oder

d) Das bestehende Fahrplankonzept wird beibehalten; somit erfolgen für die ringförmig verlaufende Linie AL 3 weder Fahrtrichtungsänderungen bestehender Fahrten noch zusätzliche Fahrten gegen die bisher geltende Fahrtrichtung.

zu 3) Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf-Hoengen (BPA) und der Innenstadt

a) Einer Angebotserweiterung von werkglich 6 zusätzlichen Fahrten der Linie 11 wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 17.200 /Jahr sind ab dem Haushaltsjahr 2024, also zum Zeitpunkt zu dem die ÖPNV-Mehrleistungen erstmalig kassenwirksam werden, zur Verfügung zu stellen.

oder

b) Der vorgeschlagenen Angebotserweiterung wird nicht zugestimmt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Kosten aus dem AVV-Verbundverkehr über eine differenzierte Städteregionsumlage nach einem vorgegebenen Schlüsselungsverfahren. Somit führen zusätzliche Verkehrsleistungen zu einer Anhebung der städteregionalen ÖPNV-Zuweisung.

Derzeit bestehen im Haushalt der Stadt keine Einsparmöglichkeiten, um eine Deckung der Mehrbelastungen zu erlangen; dies gilt für alle Fahrplanänderungen mit finanziellen Auswirkungen:

1) Linie 51; Vorschlag 2 = 15 min-Takt Alsdorf Baesweiler

Die Mehrbelastung für die Stadt Alsdorf durch die städteregionale Verbandsumlage beträgt ca. 11.000.-€/Jahr.

Dieser Wert basiert auf Daten der Verbandsumlage aus dem Jahr 2021. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (Ukrainekrise) ist eine gesicherte Prognoseberechnung derzeit nicht möglich; es ist von einer deutlichen Kostensteigerung auszugehen.

2) Linie AL 3/Freizeitpark Ofden

Die Mehrbelastung für die Stadt Alsdorf durch die städteregionale Verbandsumlage beträgt für Lösung a) ca. 27.000.-€/Jahr.

r die übrigen Lösungen b) - d) ergeben sich keine Mehrbelastungen für die Stadt.

3) ÖPNV-Erschließung Business-Park Alsdorf-Hoengen

r die glichen 6 Zusatzfahrten zwischen Mariadorf und dem Gewerbegebiet Business Park Alsdorf ergibt sich eine voraussichtliche Mehrbelastung in Höhe von ca. 17.200 € pro Jahr.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Zweck des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Durch einen verstärkten Ausbau des ÖPNV wird ein vermehrter Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf emissionsärmere Verkehrsmittel des Umweltverbundes und somit ein Beitrag zu einer verbesserten Klimabilanz erwartet.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag Grüne Fraktion 07.12.2021

Anlage 2: Antrag Grüne Fraktion 02.09.2019

Anlage 3: AL 3 Fahrplan

Anlage 4: AL 3 Linienplan

Anlage 5: BPA Erhebungsbogen Firmenleitungen

Anlage 6: BPA Erhebungsbogen Mitarbeiter

gez. Kahlen

gez. Dziatzko .

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technischer Dezernent

gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 20. April 2023AfS/WP 18/54. 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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