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Kurzfristiger Ausbau einer Radvorrangroute von Klinkheide nach Berensberg
hier: Aktueller Sachstand


Letzte Beratung
Dienstag, 25. April 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9378

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den beschriebenen Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Kämpchen- und Kircheichstraße durchzuführen. Darüber hinaus soll die Dornkaulstraße zwischen der Kämpchen- und Rumpener Straße nach der Fertigstellung der Sanierung in eine Fahrradstraße umgewidmet werden.

Des Weiteren solle der Neubau der beabsichtigten Radvorrangroute zwischen der Europaschule in Merkstein und der Bicherouxstraße prioritär behandelt werden.

 

 

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung hat die Verwaltung in der Sitzung am 03.11.2022 u. a. damit beauftragt, eine Kostenermittlung für die Umsetzung einer Radvorrangroute von Klinkheide bis Berensberg durchzuführen.

Die tabellarische Kostenermittlung für die in der Bürgeranregung dargestellten Maßnahmen kann der Anlage entnommen werden. Die Kosten betragen demnach insgesamt ca. 1,25Mio. €. Hierzu könnte eine Förderung bis max. 80 % beantragt werden, wodurch noch ein Eigenanteil von ca. 250.000€ zu finanzieren ist.

Seit der letzten Beratung der Bürgeranregung hat es seitens der Planung zum Radschnellweg RS4, der über weite Teile in selber Lage wie die vorgeschlagene Radvorrangroute verläuft, eine zeitliche Abschätzung der bevorstehenden Meilensteine gegeben. Für den Fall, dass im Rahmen der Linienbestimmung die Variante über die ehemalige Bahntrasse in Kohlscheid festgelegt wird, ist aufgrund der vergleichsweise einfachen Umsetzbarkeit bereits mit einer Fertigstellung des Radschnellweges auf diesem Abschnitt innerhalb der nächsten 4 Jahre (2027) zu rechnen. Bedenkt man, dass mit einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Radvorrangroute frühestens im Jahr 2024 zu rechnen ist und ein Baubeginn des RS4 in dieser Trasse bereits 2026 starten könnte, würden die getroffenen Maßnahmen Ihre Wirkung lediglich für die Dauer eines Jahres bzw. maximal zwei Jahre entfalten. Investitionen in Infrastruktur sollten im Sinne der Nachhaltigkeit grundsätzlich deutlich längere Nutzungsdauern haben.

Vor diesem Hintergrund, rät die Verwaltung im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern, von der Umsetzung einer eigenständigen Radvorrangroute in den Bereichen ab, wo in absehbarer Zeit der Radschnellweg RS4 verlaufen könnte (Abschnitte 4-13). Aufgrund der abweichenden Anforderungen an Radschnellwege im Vergleich zu Radvorrangrouten, würden die getätigten Investitionen bereits in weniger als 2 Jahren nach ihrer Fertigstellung wieder rückgebaut. Vielmehr sollte nach der Festlegung der Linie des Radschnellwegs der Fokus auf eine zügige Realisierung (insbesondere in Kohlscheid) gelegt werden und die begrenzten Personalressourcen hierauf konzentriert werden.

Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage beschrieben, hat die Verwaltung (sowie alle Akteure der Planungsgruppe zum Radschnellweg) die Wichtigkeit dieser Relation für den Radverkehr erkannt. Nicht ohne Grund, wird Sie als Vorzugsvariante für den Radschnellweg gehandelt.

Die Verwaltung schätzt selbstverständlich die Initiative und die damit verbundene Bürgeranregung, jedoch muss die Verwaltung auch den rechtlichen Rahmen beachten und mit Finanzmitteln verantwortungsvoll umgehen.

Die Verwaltung empfiehlt viel mehr, den Neubau der Radvorrangroute zwischen der Europaschule in Merkstein und der Bicherouxstraße zu priorisieren. Hier können die eingesetzten Ressourcen langfristige Wirkung entfalten und somit einen dauerhaften Mehrwert für die Attraktivität des Radverkehrs im Stadtgebiet bieten.

Neben der reinen Darstellung der Kosten hat das Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt zudem alle in der Bürgeranregung benannten Abschnitte bewertet und nachfolgend aufgelistet:

Abschnitte 1-3:

Fahrradstraßen können von der Straßenverkehrsbehörde nur dort angeordnet werden, wo die Auflagen der StVO erfüllt werden. Hierbei ist insbesondere die Verwaltungsvorschrift zur StVO bzgl. Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) zu nennen:

„Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.“

Die Verwaltung sieht die o. g. Anforderungen auf der Nord-, Rembrandt- und Raiffeisenstraße (derzeit) als nicht gegeben an. Ohne weiteren Netzcharakter und einem daraus resultierenden (vermuteten) hohen Radverkehrsaufkommen, birgt eine Fahrradstraße die Gefahr, dass Sie aufgrund der mit einhergehenden Bevorrechtigung vor anderen Straßen sogar attraktiver für den Kfz-Verkehr werden könnte. Damit würde die Sicherheit für den Radverkehr im Vergleich zur heute vorherrschenden Verkehrsregelung mit einer Tempo-30-Zone und „Rechts-vor-Links“-Regelung sogar abnehmen.

Abschnitt 4:

Die vorhandene Geh- und Radweg verfügt in diesem Abschnitt derzeit über eine Asphaltbefestigung mit einer Breite von ungefähr 2,50 m. Die Randbereiche sind jedoch insbesondere in den Sommermonaten häufig zugewachsen, sodass die nutzbare Breite meist lediglich 2,00 m beträgt.

Der Regelquerschnitt von Radschnellwegen sieht auf der freien Strecke einen 4,00 m breiten Radweg in Kombination mit einem 2,50 m breiten Gehweg vor.

Sollte eine Umsetzung des RS4 über diesen Abschnitt erfolgen, müssten ggf. bis dahin getroffene Maßnahmen wieder zurück- bzw. umgebaut werden. Auch wenn die Maßnahme mit einer hohen Förderquote seitens des Landes unterstützt werden würde, hält die Verwaltung die Finanzierung einer solchen „Zwischenlösung“ mit Steuermitteln als unverhältnismäßig. Investitionen eigener und fremder Mittel sollten stets nachhaltig getätigt werden.

Aufgrund des vorhandenen und kurzfristig erwarteten Verkehrsaufkommens sieht die Verwaltung die Breite des gemeinsamen Geh- und Radwegs als ausreichend an. Die Verwaltung setzt sich als Ziel, dass in den kommenden Wachstumsperioden auf einen regelmäßigen Rückschnitt des Banketts geachtet wird, sodass der Weg auch in seiner vollen Breite nutzbar bleibt.

Abschnitte 5, 7 und 10:

Die Ausführungen zu den Abschnitten 1-3 sind hier grundsätzlich ebenfalls anwendbar. Die Einrichtung einer Fahrradstraße in Abschnitt 5 wäre aufgrund seiner geringen Länge nur sinnvoll in der Betrachtung einer gesamten Achse.

Zwar würden sich größere bauliche Eingriffe bei einer Umsetzung des RS4 auf diesem Abschnitt vermutlich auf die Knotenpunkte beschränken, jedoch entspricht auch die Markierung einer „regulären“ Fahrradstraße nicht den Standards von Fahrradstraßen im Zuge von Radschnellwegen, wodurch diese Investition ebenfalls nicht von langer Dauer wäre.

Abschnitte 6 und 9:

Bei der West- und Kaiserstraße handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, welche als Vorfahrtsstraße übergeordnet sind. Eine Änderung der Vorfahrt ggü. der Alten Bahn bzw. Zellerstraße kommt zu diesem Zeitpunkt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht in Betracht.

Um eine Änderung der Vorfahrt an diesen Stellen aus der Sicht der Verkehrssicherheit vertreten zu können, müsste ein vollständiger Umbau der Knotenpunkte erfolgen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtssituation nicht eindeutig erkennen. Außerdem muss ein hohes Radverkehrsaufkommen vorhanden oder zu erwarten sein. Beide Punkte wären erst mit einer Umsetzung des RS4 an dieser Stelle erfüllt.

Bei der Weststraße handelt es sich darüber hinaus um eine Landesstraße (L 244), welche grundsätzlich als klassifizierte Straße übergeordnet zu nicht klassifizierten Straßen geführt wird. Erst der RS4 wird als Radschnellverbindung des Landes den Landesstraßen gleichgestellt (§ 3 StrWG NRW) werden.

Abschnitt 8:

Die Erweiterung des vorhandenen Geh- und Radweges erscheint der Verwaltung nur sinnvoll, wenn auch die Verknüpfung mit der Alten Bahn/Ebertstraße angemessen umgebaut werden würde. Des Weiteren wird auf die Ausführungen zu Abschnitt 4, 2. Absatz hingewiesen.

Abschnitt 11:

Die Bevorrechtigung des Verlaufs der Radvorrangroute kann an dieser Stelle nur in Verbindung mit einem Gesamtumbau des Knotenpunktes erfolgen, da die Vorfahrt ansonsten für die Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar/begreifbar wäre. Aufgrund der abweichenden Ausbauqualitäten eines Radschnellwegs im Vergleich zu einer Radvorrangroute wäre die Umsetzung des RS4 an dieser Stelle ebenso mit einem erneuten Umbau des Knotenpunktes verbunden, weshalb dieser nicht empfohlen wird.

Abschnitt 12:

Bei diesem Abschnitt handelt es sich um die Teilstrecke, welche heute, verglichen mit der restlichen Strecke, über die schlechteste Ausbauqualität verfügt.

Eine Erweiterung um einen separaten Radweg, wie vorgeschlagen, lässt der Baufortschritt im benachbarten Baugebiet (B-Plan II/65b) und die Entwässerung des alten Bahndamms nicht zu.

Die Verwaltung schlägt vor, zu prüfen, ob eine Verbreiterung und verbesserte Befestigung des vorhandenen Weges ohne Eingriffe in die Baumallee im Bereich der Dammkrone möglich sind. Durch diese Maßnahme könnte wenigstens der Standard einer regulären Radverbindung mit mindestens 2,50 m breiten (Geh- und) Radwegen auf der gesamten Trasse hergerichtet werden, bevor dann eine Umsetzung des RS4 in wenigen Jahren auf dieser Trasse erfolgen würde.

Abschnitt 13:

Die Sanierung der Kämpchenstraße ist bereits geplant und soll nach Fertigstellung des angeschlossenen Baugebiets durchgeführt werden.

Abschnitte 14 und 15:

In den vergangenen Monaten haben bereits erste Sanierungen der Dornkaulstraße in diesem Abschnitt stattgefunden. Da beide Abschnitte als Verknüpfung der Radvorrangroute nach Aachen über die Soers als auch des RS4 zukünftig relevant sein werden, erkennt die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Aufwertung dieser Verbindung an.

Die Verwaltung schlägt vor, ebenfalls die verbleibenden unsanierten Abschnitte der Dornkaulstraße instand zu setzen und anschließend als Fahrradstraße (Anlieger frei) zu beschildern und zu markieren.

Abschnitte 16-18:

Der zuständige Straßenbaulastträger, Straßen.NRW, hat die Planungen zur Aufwertung der Radinfrastruktur an der L 244 und des Umbaus der betroffenen Knotenpunkte und Bushaltestellen weitestgehend abgeschlossen. Eine Umsetzung erfolgt, sobald Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (vsl. 2024).

Die Verwaltung empfiehlt, eine Ertüchtigung im Abschnitt 12 (vsl. Kosten: ca. 8.000€) sowie die Sanierung und Instandsetzung in den Abschnitten 14 und 15 sowie Anordnung einer Fahrradstraße vorzunehmen. Des Weiteren bzw. stattdessen sollte der Neubau der Radvorrangroute zwischen der Europaschule in Merkstein und der Bicherouxstraße prioritär behandelt werden. Hier können die eingesetzten Ressourcen langfristige Wirkung entfalten und somit einen dauerhaften Mehrwert für die Attraktivität des Radverkehrs im Stadtgebiet bieten.

Rechtliche Grundlagen:

StVO

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

X

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 21 66 ABS 08 Infrastruktur Radverkehr

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

ca. 21.000

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

21.000

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

21.000

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

Hinweis: Vorbehaltlich Freigabe des Haushalts durch Rat und Aufsichtsbehörde.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

X

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung:

Durch die infrastrukturelle Stärkung des Radverkehrs ist auch eine Steigerung des Radverkehrsanteils und somit eine positive Bilanz für den Klimaschutz zu erwarten.

 

 

Anlage:

Tabellarische Kostenermittlung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bicherouxstraße
  • Kaiserstraße
  • Weststraße
  • Raiffeisenstraße
  • Zellerstraße
  • Ebertstraße
  • Dornkaulstraße
  • Kämpchenstraße
  • Kircheichstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 25. April 2023Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

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