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Budgetbericht zum [30.06.2019](si010.asp?YY=2019&MM=06&DD=30 "Sitzungskalender
06/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9887

Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand 30.06.2019 termingerecht zum 15.07.2019 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A20.

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

Fehlbedarf im Haushalt 2019 von

-5.054.787 €

voraussichtlich ein Fehlbetrag von

-4.356.676

und somit eine Haushaltsverbesserung von

698.111

Die verbesserte Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2019 ist auf

- Verbesserungen von rd. 0,5% bei den Personalkosten (s. Anlage 1.1),

- Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage 1.2) sowie durch

- die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,

- durch Verschlechterungen im Produkt „Rettungsdienst sowie

- darüber hinaus durch eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage 1)

zurückzuführen.

  1. Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2019

1.1 Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2019 folgende Festsetzungen vor:

10

Ordentliche Erträge

687.291.646 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

-711.842.140 €

18

= Ordentliches Ergebnis

- 24.550.494 €

19

+ Finanzerträge

+21.511.948 €

20

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- 2.016.241 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis

-5.054.787 €

24

- außerordentliche Aufwendungen

- 0 €

26

= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung

-5.054.787 €

Mit Bericht vom 24.01.2019 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.03.2019.

1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Wesentliche Eckdaten und

gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

OE

Produkt/

Teilprodukt/

Sachkonto

Bezeichnung

Haushalts-

ansatz

2019

voraussichtl.

Ergebnis

2019

Verbesserung/

Verschlechterung

PK

s. Anlage 1.1

Personalaufwendungen

(ohne Kindergärten/ Jobcenter/GF Energeticon)

(inkl. beschloss. Mehrbedarfe)

-74.170.767

(Inkl. beschloss.

Mehrbedarfe)

-73.368.254

802.513

Personalaufwendungen

(Kindergärten)

-14.706.365

-15.479.504

-773.139

Personalaufwendungen

(Jobcenter)

-21.035.637

-20.554.459

481.178

ADM

16.02.01

Sonstige Allgemeine

Finanzwirtschaft

E/418511

Regionsumlage Mehrbelastung Jugendamt (Abrechnung)

0

1.262.089

1.262.089

A/533903

Regionsumlage Mehrbelastung Stadt AC (Abr.)

0

-2.593.251

-2.593.251

A 50

05.01.01 bis

05.03.03

Sozialleistungen im Städteregionshaushalt (vgl. Anlage 1.2)

-159.852.929

-156.675.554

3.177.375

A 38

02.05.01

Rettungsdienst

-876.776

-2.737.933

-1.861.157

1.3 Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2019 am 13.12.2018 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf der Basis der Proberechnung von IT NRW und somit bis auf marginale Abweichungen in zutreffender Höhe eingeplant.

1.4 Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung- ergibt sich nach der Prognose zum 30.06.2019 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 1,26 Mio. €.

Diese wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2019 der StädteRegion mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2019 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen.

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2019 (vgl. Anlage 1) sind mit

-110.019.570 €

angesetzt worden.

Außen vor bleiben gemäß Beschluss des Städteregionstages bei der Betrachtung die Bereiche

Tageseinrichtungen für Kinder

14.706.365 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)

21.035.637 €

Geschäftsführung Energeticon

106.801 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2019)

-74.170.767 €

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.06.2019 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und GF Energeticon) von

-73.368.254 €

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtungen der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2019 voraussichtlich

Verbesserungen in Höhe von insgesamt 802.513 .

Die erfolgreiche Einhaltung der Vorgaben beruht darauf, dass die Verwaltung gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen umgeht. Die Verwaltung geht davon aus, dass es weitere Einsparungen im Laufe des Jahres im Personalkostenbudget geben wird, die derzeit aber noch nicht kalkuliert werden können.

Unter Einbeziehung der von der Deckelung ausgenommenen Bereiche kommt es trotz der Überschreitung bei den KiTas zu einer Einhaltung des Gesamtansatzes für Personalaufwendungen. hrend bei den KiTas von einer Überschreitung der Ansätze auszugehen ist, nnen im Jobcenter gegenüber dem Personalkonstenansatz deutliche Einsparungen erwartet werden.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus Anlage 1.1 ersichtlich.

1.6 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 3.177.375 ) für das Haushaltsjahr 2019 sind aus Anlage 1.2 zum Budgetbericht ersichtlich.

1.7Rettungsdienst

Die im Jahr 2019 entstehenden Mehrkosten im Rettungsdienst, insbesondere aus den Kosten der Notfallsanitäterausbildung und der Rettungsdienstausschreibung (nichtöffentliche Sitzungsvorlagen 2019/0219 und 2019/0223) können nur teilweise durch die zum 01.08.2019 in Kraft getretene neue Gebührensatzung (Sitzungsvorlage 2019/0264) kompensiert werden. Die verbleibende Unterdeckung wird in die Gehrenkalkulationen der Folgejahre einbezogen.

Rechtslage:

Gemäß § 26 (2) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

In Vertretung

gez.: Jansen

 

 

Anlage:

Budgetbericht zum 30.06.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung