Der Wahlprüfungsausschuss bestellt Frau Ruth Thelen zu seiner Schriftführerin sowie Herrn Marvin Kouchen zu seinem stellvertretenden Schriftführer.
Sach-/Rechtslage:
Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 1 Kreisordnung NRW ist vom Wahlprüfungsausschuss eine Schriftführung zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, darüber hinaus eine Stellvertretung zu bestellen.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine
Im Auftrag:
gez. Jansen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Wahlprüfungsausschusses