Teilen:

Bebauungsplan 191 (Singer-Gelände) sowie 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes; hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5019

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 4) sowie dem Bebauungsplan 191 auf Grundlage des beigefügten städtebaulichen Konzeptes (siehe Anlage 3) durchzuführen.

gez. Nelles, 11.06.2019gez. von Hoegen, 06.06.2019

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Jenniches, 05.06.2019gez. Zitzen, 06.06.2019

SachbearbeiterinMitzeichnung SEW

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Stadt beabsichtigt, im Bereich Kaiserstraße / Bahnhofstre und Elchenrather Straße das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191, dessen Aufstellungsbeschluss am 10.02.2004 erfolgte, weiterzuführen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kerngebiet mit Einzelhandel an der Kaiserstraße und ein neues Wohngebiet an der Bahnhofstraße zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Anlage 1 zu entnehmen. Parallel muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden (siehe Anlage 2).

Zuletzt wurde dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2019 ein ausgearbeitetes städtebauliches Konzept r das Singer-Gelände von Herrn van den Hoven vom Büro van Aken vorgestellt.

Die Fraktionen äerten insbesondere Anregungen und Bedenken zu den folgenden Themen:

Städtebau und Architektur

- Massivität der rückwärtigen Baukörper

- Fehlende städtebauliche Kanten

- Eindeutigkeit der Hauszugänge

- Hohe Anzahl an Wohnungen pro Gebäude

- Belichtung der Innenflure

- Soziale Durchmischung, fehlende Quartiersbildung

Verkehr (ruhend und fließend)

- Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Immissionen durch die hohe Anzahl an Wohnungen

- Anzahl der Stellplätze (öffentlich und privat)

- Überwiegende Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage

Grün- und Freiflächen, Umwelt- und Klimabelange

- Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen

- fehlende identitätsbildende Platzgestaltung, Aufenthaltsqualität

- glichkeit zur Integration von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Solar-/Photovoltaikanlagen

- Abtrag des Kalkhaldenmaterials

In der Sitzung am 09.05.2019 beschloss der Ausschuss, das vorgestellte städtebauliche Konzept mit den Investoren auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen weiterzuentwickeln und dem Ausschuss anschließend erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet (siehe Anlage 3), wobei die o. g. Aspekte teilweise berücksichtigt wurden, und den Fraktionen vorgestellt.

Gegenüber dem Konzept, das in der Ausschusssitzung am 09.05.2019 vorgestellt wurde, sind folgende wesentliche Änderungen erfolgt:

- Der Mittlere „Finger“ wurde um ein Geschoss reduziert und in der Länge gekürzt

- Die oberen Geschosse der drei „Finger“ wurden in der Länge gekürzt

- Die Anzahl der Wohneinheiten wurde um neun Wohneinheiten reduziert

- In vier Gebäuden sind größere Wohnungen für Familien vorgesehen

- Es wurde eine weitere Tiefgarage mit 50 Stellplätzen westlich der Planstraße hinzugefügt

- Es wurden 14 öffentliche Parkplätze ergänzt

Das aktualisierte Konzept sieht 313 Wohneinheiten vor, von denen 91 als Sozialwohnungen und 222 als frei vermietbare Wohnungen vorgesehen sind. Insgesamt stehen 403 Parkplätze zur Verfügung, wovon 290 in halbversenkten Tiefgaragen untergebracht sind. Die übrigen 113 Parkplätze sind öffentlich oder den Einzelhandelsnutzungen zugeordnet.

Der an das überarbeitete Konzept angepasste Vorentwurf des Bebauungsplanes und die erforderlichen Gutachten sollen zur frühzeitigen Beteiligung vorliegen.

Der städtebauliche Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes 191 und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen wird derzeit rechtlich geprüft und soll dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2019 zum Beschluss vorgelegt werden.

Es wird vorgeschlagen, mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen (siehe Anlage 4) sowie dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept und den daran angepassten Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung und durch Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Unterlagen in der Stadtverwaltung und im Internet beteiligt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Geltungsbereich BP191

Anlage 2:Geltungsbereich FNP-Änderung

Anlage 3:Städtebauliches Konzept mit Stand von Juni 2019

Anlage 4: Flächennutzungsplanänderung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bahnhofstraße
  • Kaiserstraße
  • Elchenrather Straße

Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Details
Tagesordnung