Bebauungsplan 191 (Singer-Gelände) sowie 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes; hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 4.3
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5019
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 4) sowie dem Bebauungsplan 191 auf Grundlage des beigefügten städtebaulichen Konzeptes (siehe Anlage 3) durchzuführen.
gez. Nelles, 11.06.2019gez. von Hoegen, 06.06.2019
BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter
gez. Jenniches, 05.06.2019gez. Zitzen, 06.06.2019
SachbearbeiterinMitzeichnung SEW
Darstellung des Vorgangs:
Die Stadt beabsichtigt, im Bereich Kaiserstraße / Bahnhofstraße und Elchenrather Straße das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191, dessen Aufstellungsbeschluss am 10.02.2004 erfolgte, weiterzuführen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kerngebiet mit Einzelhandel an der Kaiserstraße und ein neues Wohngebiet an der Bahnhofstraße zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Anlage 1 zu entnehmen. Parallel muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden (siehe Anlage 2).
Zuletzt wurde dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2019 ein ausgearbeitetes städtebauliches Konzept für das Singer-Gelände von Herrn van den Hoven vom Büro van Aken vorgestellt.
Die Fraktionen äußerten insbesondere Anregungen und Bedenken zu den folgenden Themen:
Städtebau und Architektur
- Massivität der rückwärtigen Baukörper
- Fehlende städtebauliche Kanten
- Eindeutigkeit der Hauszugänge
- Hohe Anzahl an Wohnungen pro Gebäude
- Belichtung der Innenflure
- Soziale Durchmischung, fehlende Quartiersbildung
Verkehr (ruhend und fließend)
- Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Immissionen durch die hohe Anzahl an Wohnungen
- Anzahl der Stellplätze (öffentlich und privat)
- Überwiegende Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage
Grün- und Freiflächen, Umwelt- und Klimabelange
- Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen
- fehlende identitätsbildende Platzgestaltung, Aufenthaltsqualität
- Möglichkeit zur Integration von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Solar-/Photovoltaikanlagen
- Abtrag des Kalkhaldenmaterials
In der Sitzung am 09.05.2019 beschloss der Ausschuss, das vorgestellte städtebauliche Konzept mit den Investoren auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen weiterzuentwickeln und dem Ausschuss anschließend erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet (siehe Anlage 3), wobei die o. g. Aspekte teilweise berücksichtigt wurden, und den Fraktionen vorgestellt.
Gegenüber dem Konzept, das in der Ausschusssitzung am 09.05.2019 vorgestellt wurde, sind folgende wesentliche Änderungen erfolgt:
- Der Mittlere „Finger“ wurde um ein Geschoss reduziert und in der Länge gekürzt
- Die oberen Geschosse der drei „Finger“ wurden in der Länge gekürzt
- Die Anzahl der Wohneinheiten wurde um neun Wohneinheiten reduziert
- In vier Gebäuden sind größere Wohnungen für Familien vorgesehen
- Es wurde eine weitere Tiefgarage mit 50 Stellplätzen westlich der Planstraße hinzugefügt
- Es wurden 14 öffentliche Parkplätze ergänzt
Das aktualisierte Konzept sieht 313 Wohneinheiten vor, von denen 91 als Sozialwohnungen und 222 als frei vermietbare Wohnungen vorgesehen sind. Insgesamt stehen 403 Parkplätze zur Verfügung, wovon 290 in halbversenkten Tiefgaragen untergebracht sind. Die übrigen 113 Parkplätze sind öffentlich oder den Einzelhandelsnutzungen zugeordnet.
Der an das überarbeitete Konzept angepasste Vorentwurf des Bebauungsplanes und die erforderlichen Gutachten sollen zur frühzeitigen Beteiligung vorliegen.
Der städtebauliche Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes 191 und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen wird derzeit rechtlich geprüft und soll dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2019 zum Beschluss vorgelegt werden.
Es wird vorgeschlagen, mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen (siehe Anlage 4) sowie dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept und den daran angepassten Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung und durch Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Unterlagen in der Stadtverwaltung und im Internet beteiligt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.
Anlagen:
Anlage 1:Geltungsbereich BP191
Anlage 2:Geltungsbereich FNP-Änderung
Anlage 3:Städtebauliches Konzept mit Stand von Juni 2019
Anlage 4: Flächennutzungsplanänderung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
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Beratungsfolge
Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
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- Tagesordnung