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Einziehung von Wegegrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes 212 Aachener Kreuz - Merzbrück


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5172

Beschluß:

Der Rat der Stadt Würselen beschließt, die Wegegrundstücke Gemarkung Broichweiden, Flur 80, Flurstück 181 und 192, gemäß § 7 (3) Straßen- und Wegegesetz NRW, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, einzuziehen.

gez. Nelles gez. von Hoegen

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Fuß gez.: Priesmann

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die vorgenannten Grundstücke sind Bestandteil der Entwicklung des Gewerbegebietes Aachener Kreuz Merzbrück (Bebauungsplan 182 der Stadt Würselen) bzw. des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück.

In diesem Zusammenhang ist eine Übertragung der Flächen von der Stadtentwicklung Würselen (SEW) auf die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG bzw. auf die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH veranlasst.

Infolge der vorgesehenen Entwicklungsmaßnahmen ist eine Aufrechterhaltung der Wegeflächen nicht mehr möglich.

Die verkehrliche Erschließung der umliegenden Grundstücke bleibt weiterhin gewährleistet.

Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 7 (4) StrWG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht, um die Möglichkeit zu geben Einwendungen vorzubringen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04/2019 der Stadt Würselen vom 04.04.2019.

Da der Zeitraum nunmehr beendet ist und keine Einwendungen erfolgten, kann die Einziehung verfügt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlage/n:

Lageplan

Öffentliche Bekanntmachung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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