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Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten Yvonne Hahnrath und Balthasar Tirtey


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Büro des Bürgermeisters
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5191

gez.Nellesgez.Fritz

BürgermeisterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Frau Martina Havers hat am 04.11.2019 schriftlich erklärt, dass sie ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.

Der persönliche Vertreter der Frau Havers, Herr Christian Spoo, ist nicht mehr in Würselen wohnhaft. Der auf der Reserveliste der CDU Würselen angegebene nächste Vertreter, Herr Günter Kuckelkorn, hat die Annahme der Wahl am 13.11.2019 abgelehnt. Auch der persönliche Vertreter des Herrn Günter Kuckelkorn, Herr Thammo Möhlenbrock, hat mit Erklärung vom 22.11.19 die Wahl in den Rat der Stadt Würselen abgelehnt.

Der auf der Reserveliste der CDU Würselen angegebene nächste Vertreter, Herr Balthasar Tirtey hat am 25.11.2019 erklärt, dass er die Wahl zum Mitglied des Rates der Stadt annimmt.

Herr Stadtverordneter Frank Zimmer ist am 11.11.2019 verstorben.

Der auf der Reserveliste der SPD- Fraktion angegebene persönliche Vertreter des Herrn Frank Zimmer, Herr Helmut Froesch, ist am 25.12.2015 verstorben.

Als Stadtwahlleiter habe ich gem. § 45 Kommunalwahlgesetz festgestellt, dass Frau Yvonne Hahnrath, (Adresse entfernt, Anm. d. Red.), auf der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Würselen als nächste Vertreterin angegeben ist.

Frau Hahnrath hat am 13.11.2019 erklärt, dass sie die Wahl zum Mitglied des Rates der Stadt annimmt.

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass das Ratsmitglied sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten, und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde.“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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