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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Würselen


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Feuerwehr
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5180

Der Rat der Stadt Würselen beschließt den Brandschutzbedarfsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung und beauftragt die Verwaltung, die aufgrund der Feststellung im Brandschutzbedarfsplan erforderlichen Maßnahmen für den Standort Broichweiden und die Hauptwache / Löschzug Würselen zu planen.

gez. Nelles 03.12.2019 . gez. Nießen 03.12.19 .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Ameri 29.11.19 . gez. Bremen 29.11.19 .

Fachdienstleitervertreter/SachbearbeiterStadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Stadt Würselen hat nach § 3 Abs. 1 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Leistungsfähigkeit wird nach erfolgter Gefährdungsanalyse für die Gemeinde in einem Soll-/Ist-Abgleich dargestellt.

Die Gemeinden haben nach Absatz 3 unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. In der Brandschutzbedarfsplanung werden neben der Gefährdungsanalyse und dem Soll-Ist-Abgleich auch Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit konkretisiert.

Der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Stadt Würselen wurde im Jahr 2008 aufgestellt und 2011 aktualisiert. Die ausbleibende Fortschreibung sowie der geringe Schutzzielerreichungsgrad veranlassten die StädteRegion Aachen als untere Aufsichtsbehörde bereits mehrfach die Stadt Würselen zur Einhaltung Ihrer gesetzlichen Pflichten aufzufordern.

Zur Fortschreibung unter Berücksichtigung sachlicher und rechtlicher Veränderungen wurde im Jahr 2018 das Ingenieurbüro Hartl aus Frechen mit der gutachterlichen Stellungnahme und dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplans beauftragt.

Die Zuständigkeit zur Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplans liegt beim Rat der Gemeinde. Er legt damit das erforderliche Schutzniveau innerhalb der Gemeinde fest und trägt die Verantwortung bei fehlender Beschlussfassung.

Als mittelgroße kreisangehörige Gemeinde ist die Stadt Würselen verpflichtet, eine mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzte Feuerwache zu unterhalten. Die Stärke hat eine Staffel zuzüglich einer weiteren Funktion zur zwingenden Besetzung der Drehleiter zu umfassen, das ergibt eine personelle Besetzung von sieben Feuerwehrbeamten an 24 Stunden täglich. Das Gesetz stellt klar, dass es sich bei den hauptamtlichen Kräften um Feuerwehrbeamte handeln muss. Dies ergibt sich aus § 10 BHKG. Eine Abweichung von dieser Regelung kann ausnahmsweise, bei Nachweis der Leistungsfähigkeit, durch die Bezirksregierung zugelassen werden. Ein solcher Ausnahmetatbestand lag nach Prüfung bereits im Jahr 2011 nicht vor.

hrend bei Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2008 noch das Schutzziel bei kritischen Wohnungsbränden (Wohnungsbrand mit Menschenrettung) der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) für die Stadt Würselen zugrunde gelegt wurde, wonach innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung zehn Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen müssen, nach weiteren fünf Minuten sechs weitere Funktionen, wurde bei der Aktualisierung im Jahr 2011 das Schutzziel der Bezirksregierung Köln angewendet. Hiernach mussten innerhalb von acht Minuten neun Funktionen vor Ort sein, nach weiteren fünf Minuten neun weitere Funktionen. Dieses Schutzziel sollte in 80 Prozent der Einsätze eingehalten werden können (Schutzzielerreichungsgrad).

Die nunmehr geltenden Regeln zur Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans und zur Bemessung des Schutzzielerreichungsgrads sehen eine differenziertere Betrachtung des Gefährdungspotenzials und der erforderlichen Eintreffzeiten und -stärken vor. Allerdings ist auch danach r die Stadt Würselen eine erforderlichen Stärke einer Gruppe (neun Funktionen) innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung vorzusehen, sechs weitere Kräfte müssen nach weiteren fünf Minuten eintreffen. Nach Auswertung der Einsätze der Jahre 2016 und 2017 wäre dieses Schutzziel in 50 (Schutzziel 1) und 65 Prozent (Schutzziel 2) der Einsätze eingehalten worden. Dieser Erreichungsgrad reicht nicht aus, um ein sicheres Vorgehen der eingesetzten Kräfte und eine effiziente Menschenrettung gewährleisten zu können.

Um diesen Grad verbessern zu können, wurden in der Vergangenheit schon Versuche unternommen, durch Verlegung von Fahrzeugen an andere Standorte, Rekrutierung von Personal für die Stadtverwaltung aus Freiwilligen Feuerwehren oder umgekehrt, aus der Verwaltung für die Freiwillige Feuerwehr, Einrichtung von Homeofficearbeitsplätzen innerhalb der Feuerwache für ehrenamtliche Angehörige die Ausrückezeiten zu verbessern. Leider führten diese Maßnahmen nicht zum Erfolg. Generell ist die abgefragte (Tages)-Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte sehr gering.

Somit muss die hauptamtliche Wache in den ersten Minuten auch ohne Unterstützung die ersten Einsatzmaßnahmen durchführen können. Es wird davon ausgegangen, dass eine Staffel (sechs Kräfte) in der Lage ist, einen Ersteinsatzleiter, einen Maschinisten sowie einen Angriffstrupp, welcher die Menschenrettung durchführen soll, zu stellen. Ein weiterer Trupp muss nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) zwingend als Sicherheitstrupp für den Fall eines Notfalls des Angriffstrupps bereitstehen. Gleichzeitig ist für die Stadt Würselen eine Drehleiter als zweiter Rettungsweg vorgesehen. Diese muss normalerweise auch mit zwei Kräften für den effizienten und sicheren Einsatz besetzt sein. Bei einer derzeitigen Besatzung der hauptamtlichen Feuerwache von sechs Kräften rund um die Uhr ist die Besetzung der Drehleiter als Rettungsmittel bei gleichzeitiger Stellung eines Sicherheitstrupps ausgeschlossen. Bereits jetzt befindet sich der Einsatzleiter also im Zwiespalt zwischen der zügigen Rettung von betroffenen Menschen aus Höhen und der Sicherheit für sein eigenes Personal. Dieses planerische Manko ist nicht zulässig.

Der vorliegende Entwurf des Brandschutzbedarfsplans sieht deshalb die Anpassung der Feuerwache um eine Funktionsstärke zur Besetzung der Drehleiter vor. Da dennoch zwei weitere Kräfte in den ersten acht Minuten erforderlich sind, ist weiterhin die Verstärkung durch den Tagesdienst (derzeit zwei Kräfte des vorbeugenden Brandschutzes und der Personalplanung) notwendig. Die Förderung zur Verstärkung durch das Ehrenamt ist nicht nur für die Zeit außerhalb des Tagesdienstes sondern auch zur Erreichung der weiteren Schutzziele unabdingbar.

Bei Anhebung der hauptamtlichen Wache um eine weitere Funktion kann künftig auch die originäre Aufgabe der Tierrettung im Falle von entlaufenen oder verletzten Tieren durch die Feuerwehr übernommen werden. Diese wird derzeit noch auf rein ehrenamtlicher Basis durch eine Mitarbeiterin des Sozialamts durchgeführt. Arbeits- sowie sicherheitsrechtliche Bedenken sind hier nicht von der Hand zu weisen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt übernimmt die Wache die Telefonbereitschaft für die gesamte Stadtverwaltung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Die Feuerlöscherprüfung für die Gesamtverwaltung wird durch die Feuerwehr durchgeführt. Auch die jährliche Kontrolle der Hydranten wurde wieder übernommen. Die Entlastung des allgemeinen Bereitschaftsdienstes des Ordnungsamts wurde mit dem Ordnungsamt bereits umgesetzt. Auch hier ist die zusätzliche Unterstützung des Ordnungsamts außerhalb seiner üblichen Dienstzeiten denkbar. Angedacht ist außerdem, die Ersthelferschulung des Verwaltungspersonals künftig durch entsprechend ausgebildete Feuerwehrbeamte sicherzustellen, eine Notwendigkeit die bislang extern vergeben wurde. Feuerwehr und Verwaltung prüfen die Ausnutzung weiterer Synergien.

Die Liegenschaft für die hauptamtliche Feuerwache sowie dem Löschzug Würselen-Mitte entspricht in den meisten Teilen nicht den Anforderungen an Funktion und Sicherheit. Dies belegt auch der aktuelle Bericht der Sicherheitsfachkraft. Es fehlt an ausreichend großen Fahrzeugstellplätzen, Werkstätten, Büro- und Schulungsräumlichkeiten, Platz für eine technische Einsatzleitung. Die Umkleiden des Löschzuges Mitte reichen nicht mehr aus. Spinde mussten bereits in den Duschen aufgestellt werden. In allen genannten Bereichen sind Sicherheits- und Hygienemissstände zu erkennen. Daneben drückt dieser Umstand auf die Motivation des Personals, ehren- wie hauptamtlich. Eine Expansion personell sowie sachlich ist nahezu unmöglich.

Der Löschzug Broichweiden stößt ebenfalls an seine Grenzen. Es fehlt ein weiterer Stellplatz für ein Löschfahrzeug. Dieses Fahrzeug ist gerade im Hinblick auf die Ausweitung des Flugplatzes Merzbrück, seines Gewerbegebietes, die Anbindung an die Bundesautobahn sowie die Gasverdichterstation unverzichtbar. Außerdem gibt es keine Quellabsaugung für Dieselabgase, dieser Zustand entspricht nicht den gültigen Anforderungen.

Die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen sind in erster Linie organisatorischer Natur und wurden in den vergangenen zwei Jahren bereits umgesetzt bzw. geplant.

Der Leiter der Feuerwehr bietet die Erläuterung des Sachverhalts in den Fraktionssitzungen an.

Der Gutachter, Herr Hartl, wird den Entwurf in der Ratssitzung vorstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhöhung der Funktionsstärke der hauptamtlichen Wache um eine weitere Funktion im 24-Stunden-Dienst setzt die Einstellung von fünf Brandmeistern voraus. Die Gesamtkosten pro Jahr belaufen sich auf rund 250.000 ; für 2020 wurde ein Betrag von 187.500 € eingeplant. Die notwendige Ausweitung im Stellenplan wurde im aktuellen Entwurf zum Stellenplan 2020 bereits berücksichtigt.

Die Planung für die Erweiterung des Gerätehauses in Broichweiden sollte durch ein Fachplanungsbüro erfolgen. Es ist mit Planungskosten in Höhe von 5.000,- EUR zu rechnen.

Die Ausstattung des Gerätehauses Broichweiden mit einer Absauganlage für Dieselemissionen ist mit Kosten in Höhe von ca. 15.000,- EUR verbunden.

Die Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für die Feuerwache erfordert das Zusammenwirken mehrerer Fachdienste sowie ggfls. der SEW. Die anzuratende Beauftragung eines Fachplanungsbüros ist mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,- EUR verbunden.

Die Einplanung dieser investiven Haushaltsmittel ist bisher im Entwurf des Haushaltes 2020 ff noch nicht erfolgt; dies müsste im Rahmen des Beratungsverfahrens nachgeholt werden.

r die Umsetzung der Planungen sind nochmals gesonderte Beschlüsse zu fassen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlage/n:

Entwurf des Brandschutzbedarfsplans

Handreichungenr Entscheidungsträger

Stellungnahme des Kreisbrandmeisters zu § 10 BHKG


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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