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Mehrarbeit/Überstunden bei der Stadtverwaltung Würselen;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom [16.09.2019](si010.asp?YY=2019&MM=09&DD=16
"Sitzungskalender 09/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 1.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5184

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

gez.Arno Nelles | 29.11.2019 gez. Bernd Schaffrath | 24.11.2019 .

rgermeisterFachdienstleiter Zentrale Diense

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Schreiben vom 16.09.2019 (Anlage 1) beantragt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Würselen aufgrund der Berichterstattung zu dem Thema „Arbeitsbedingungen bei der Stadt Würselen; hier: Stellungnahme der Verwaltung zum anonymen Schreiben vom 26.07.2029“ (siehe Vorlage VO/19/0246 sowie Niederschrift des Rates der Stadt Würselen zu TOP 11 der Sitzung vom 10.09.2019) Fragen gem. überlassenem Katalog zu beantworten.

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

a) wieviele Überstunden sind in der gesamten Verwaltung 2018 und jetzt bereits im Jahre 2019 insgesamt angefallen?

Der Stand der Überstunden kann der Zusammenstellung zum Stand 31.12.2018 (Anlage 2) sowie zum 30.09.2019 (Anlage 3) und der Gegenüberstellung (Anlage 4) entnommen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus Gründen des Daten- sowie des Personenschutzes immer mindestens acht Personen zusammengefasst worden sind, sollte es sich um kleinere Organisationseinheiten handeln.

b) wer ordnete diese Überstunden an?

Überstunden (begrifflich auch Mehrarbeit, wird) werden immer und grundsätzlich nur durch den Leiter der Dienststelle, dem Bürgermeister, nach einem standardisierten Verfahren angeordnet.

Bei der Anordnung von Überstunden werden die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetztes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) sowie des Landespersonalvertretungsgesetztes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) hinsichtlich der darin gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren durch die Gleichstellungsbeauftragte sowie des Personalrates beachtet.

Ansonsten werden Überstunden grundsätzlich nur nach vorheriger Beantragung durch die jeweilige Organisationseinheit und Beratung durch und im Verwaltungsvorstand sowie Durchführung der vg. Beteiligungsverfahren genehmigt, sofern alternative Möglichkeiten der Arbeitsbewältigung nicht anderweitig ausgeschöpft werden können.

Klassische Mehrarbeitsanordnung erfolgt derzeit im laufenden Projekt der Erstellung der Jahresrechnungen, über das der Rat der Stadt Würselen regelmäßig informiert wurde, sowie bei der Feuerwehr, um Langzeiterkrankungen, Urlaubszeiten und nicht besetzten Stellen im Rahmen der Sicherstellung des Brandschutzes parallel und gleichzeitig begegnen zu können.

Darüber hinaus fällt Mehrarbeit regelmäßig an im Bereich der Durchführung von Wahlen und derzeit aufgrund von besonderer Arbeitsspitzen im Personalservice des Fachdienstes Zentrale Dienste.

c) in welchen Abteilungen finden die meisten Überstunden statt?

Darüber geben die beiden Zusammenstellungen der Überstundenermittlungen für 2018 und 2019 (Anlagen 2 und 3) sowie Gegenüberstellung (Anlage) 3 ausführlich Auskunft.

Die entsprechend angeordneten Überstunden der Feuerwehrbeamten, des Personalservices, der Kämmerei sowie der Wahlamtsmitarbeiter sind in diesen enthalten.

d) wie werden diese dem Mitarbeiter vergütet?

r die angeordneten und aufgelaufenen Überstunden wurden in 2018 80.555,28 €uro und in diesem Jahr ein finanzieller Ausgleich in Höhe von bislang 56.139,79 uro den entsprechend betroffenen Mitarbeitern ausgezahlt.

Aus Gründen des Daten- sowie des Personenschutzes kann diese Summe nur als insgesamte Summe dargestellt und benannt werden.

Ansonsten erfolgt der Ausgleich als Freizeit entsprechend der geltenden Dienstanweisung über die gleitende Arbeitszeit. An dieser Stelle muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass es den Mitarbeitern der Stadt Würselen im Rahmen dieser zusteht, im Laufe eines Jahres Überstunden (aber auch Minusstunden) aufzubauen und über diese individuell und eigenständig zu verfügen. Zum 01.02.2008 nahm die Stadt Würselen im Rahmen eines vorherigen umfangreichen Projektes zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten eine entsprechend umfangreiche Änderung der Dienstanweisung über die gleitende Arbeitszeit vor. Demnach ist es den Mitarbeitern der Stadt Würselen gestattet, innerhalb eines Jahres ihr jeweilig individuelles Arbeitszeitkonto innerhalb einer gewährten Gnphase mit bis zu 40 Plus- und 20 Minusstunden, innerhalb einer gewährten Gelbphase mit bis zu 60 Plus- und 30 Minusstunden sowie innerhalb einer gewährten Rotphase mit bis zu 80 Plus- und 40 Minusstunden zu steuern. Innerhalb der Gelbphase sind Zu- und Abflüsse von Arbeitszeiten mit der unmittelbaren Führungskraft abzusprechen und bei der Rotphase nur noch in einer vorab vereinbarten Form des Zeitausgleichs möglich. Einmal im Kalenderjahr sollte die sogenannte Nulllinie tangiert werden, will heißen, dass einmal im Jahr Plus- sowie Minusstunden auszugleichen sind.

e) wie hoch ist in dem o.g. Zeitraum die Fluktuation in der Verwaltung?

Zu diesem Thema führte die Verwaltung u.a. in ihrer Vorlage dem Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2018 „Personal finden Personal binden“ ausführlich aus (siehe Vorlage VO/18/0415). In dieser wurde berichtet, dass die Stadt Würselen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 50 Mitarbeiter pensionsbedingt verlieren wird.

Um die vg. Frage der FDP-Fraktion konkret zu beantworten wird mitgeteilt, dass im Jahr 2018 sieben Mitarbeiter/innen die Stadt Würselen verließen und im Jahr 2019 (bislang) 18 verlassen haben/werden; von diesen 18 Mitarbeitern/innen sind 9 Mitarbeiter/innen Führungskräfte.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2019

Anlage 2: Überstunden zum 31.12.2018

Anlage 3: Überstunden zum 30.09.2019

Anlage 4: Gegenüberstellung der Überstunden zum 31.12.2018 und 30.09.2019

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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