Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte erhält jährlich einen Zuschuss für ihre Arbeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung.
Der Zuschuss entspricht dem bereits in 2019 gezahlten Zuschussbetrag.
Da die Genehmigung des städtischen Haushaltes vorliegt, können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531837
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales