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Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatung des Diakonischen Werkes im
Kirchenkreis Aachen e.V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7249

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren.

 

 

Sachverhalt:

Die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte erhält jährlich einen Zuschuss für ihre Arbeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Der Zuschuss entspricht dem bereits in 2019 gezahlten Zuschussbetrag.

Da die Genehmigung des städtischen Haushaltes vorliegt, können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.

Rechtliche Grundlagen:

§ 82 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531837


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug