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Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Beverau"


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Bauverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20697

Erläuterungen:


Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse

1.über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs.3 Baugesetzbuch und

2.über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch

erforderlich.

Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert.

Gem. § 141 Abs. 2 des Baugesetzbuches kann auf die vorbereitenden Untersuchungen

verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen.

Für den Bereich „Beverau“ liegen ausreichende Beurteilungsunterlagen vor. Diese bestehen

insbesondere aus dem parallel beratenen und beschlossenen „Integrierten

Stadtentwicklungskonzept“ Beverau.

Es ist somit nur noch erforderlich, die notwendigen Beschlüsse über die förmliche

Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Satzungsentwurf nebst

Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, sind der Vorlage beigefügt.

Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des

Baugesetzbuches (§ 152 bis 156 a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte

Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder

Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grund kann in der Satzung die

Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch insgesamt ausgeschlossen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Erlass der beigefügten Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Beverau“ zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Erlass der beigefügten Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Beverau“ zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die beigefügte Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Beverau“.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Anlage/n:


Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Beverau“ inklusiv der Anlage Übersichtsplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 11. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Donnerstag, 14. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Planungsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 30. Oktober 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung