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Horbacher Straße/Wiesenweg - Umbau der Mittelinsel


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. Mai 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21030

Erläuterungen:

1. Anlass

Seit mehreren Jahren wird durch die Bevölkerung in Aachen-Richterich der Umbau der Mittelinsel an der Kreuzung Horbacher Str./Wiesenweg gefordert, da landwirtschaftliche Fahrzeuge sowohl die Mittelinsel als auch den Gehweg an Haus 339 überfahren. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.

2. Heutige Situation

Die Horbacher Straße verbindet den Stadtteil Aachen-Richterich über Horbach mit der Gemeinde Locht in den Niederlanden. Im Bereich des Wiesenwegs ist die Horbacher Straße zweistreifig im Trennprinzip ausgebaut. An die Straße grenzt im Nordosten der Horbacher Friedhof, im Südwesten grenzen Wohnhäuser an den Gehweg. Auf der nordöstlichen Seite verläuft ein getrennter Beidrichtungsgeh- und Radweg, wobei der Radweg rot gepflastert ist. Dieser misst eine Breite von 1,93 m. Der Gehweg ist 1,33m breit. Auf der südwestlichen Seite der Horbacher Straße verläuft ein 1,95 m breiter Gehweg. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Wiesenweg ist eine Anliegerstraße. Hier gilt Tempo 30. In kurzer Entfernung zur Horbacher Straße befindet sich der Kath. Kindergarten St. Heinrich im Wiesenweg.

Die Breite der Fahrstreifen neben der Mittelinsel beträgt 3,00 m und erfüllt damit nicht das in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definierte Mindestmaß für die Fahrstreifen von mind. 3,50 m bei landwirtschaftlichem Verkehr oder Linienverkehr. Aus diesem Grund überfahren größere Fahrzeuge, insbesondere landwirtschaftliche, beim Passieren der Mittelinsel und beim Abbiegen in den Wiesenweg den Gehweg, welcher an der schmalsten Stelle am Eckhaus Wiesenweg 31 ca. 1,50 m misst. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern, die sich auf dem Gehweg aufhalten, und dem fließenden Verkehr. Da sich im Wiesenweg eine Kita befindet, ist eine sichere Querungssituation zwingend erforderlich.

Die Breite der Mittelinsel erfüllt mit knapp 2,00 m das in der RASt 06 geforderte Mindestmaß von Überquerungsanlagen für Fußgänger.

Eine Verkehrserhebung an der Kreuzung Horbacher Str./Wiesenweg im April 2019 ergab für den Zählzeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr eine Belastung von 961 Kfz auf der Horbacher Str. von den Niederlanden kommend. Aus Richterich kommend wurden 1032 Kfz gezählt. Dabei bogen 186 Fahrzeuge in den Wiesenweg ein. 194 Fahrzeuge fuhren aus dem Wiesenweg auf die Horbacher Str.

Die Mittelinsel wurde an diesem Tag von 66 Fußgängern überquert.

3. Planung

Grundlagen der Planung sind die aktuellen Regelwerke. Bei der Abwägung aller Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer über die Leistungsfähigkeit und den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

Im Folgenden werden mehrere Anpassungen des Bereichs vorgestellt. Bei allen Varianten ist eine barrierefreie Umgestaltung der Querungsstelle vorgesehen.

Variante 1:

Die Planung sieht eine Verbreiterung der Fahrbahnen neben der Mittelinsel auf jeweils 3,50 m vor. Dadurch muss die Insel in Richtung des Friedhofs verschoben werden, wobei die Mittelinsel gleichzeitig auf 2,25 m verbeitert wird. Dies hat zur Folge, dass sich der Geh- und Radweg in einem kurzen Bereich auf 2,00 m verschmälert. Zwischen Wiesenweg und der Einfahrt zum Parkplatz am Friedhof würde die Situation folglich als Gehweg - Radfahrer frei - ausgeschildert.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 33.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung).

Variante 2:

Variante 2 sieht den gleichen Umbau wie bei Variante 1 vor, jedoch wird der Radfahrer vor der Kreuzung zum Wiesenweg auf die Fahrbahn geführt. Auf diese Weise steht der schmale Gehwegbereich nur den Fußgängern zur Verfügung. Dadurch entfallen drei Parkplätze am Fahrbahnrand. Im weiteren Verlauf der Horbacher Str. wird der Radfahrer an der Einfahrt zum Friedhof auf den Geh- und Radweg zurückgeführt. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 35.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung).

Variante 3:

Bei dieser Variante wird die Mittelinsel entfernt und durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) ersetzt. Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) kommt ein FGÜ je nach Verkehrsstärke in Betracht (vgl. R-FGÜ 2001 S. 4). In der Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs müssen demnach zur Anordnung eines FGÜ mindestens 50 Fußgänger/h und mindestens 200 Kfz/h gezählt werden. Da in der Spitzenstunde der Fußgänger (13:45-14:45 Uhr) insgesamt 33 Fußgänger den Knotenbereich Horbacher Str./ Wiesenweg (22 der 33 Fußgänger queren die Mittelinsel) überqueren, wird die notwendige Fußgängerverkehrsstärke für die Errichtung eines FGÜ nicht erreicht. Damit kann ein FGÜ laut Richtlinie nur durch besondere Belange der Verkehrssicherheit begründet werden. Da diese hier nicht vorliegen, sollte auf einen FGÜ verzichtet werden.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 34.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung). Die Beleuchtungssituation muss noch geprüft werden. Bei nicht ausreichender Ausleuchtung des FGÜ an der geplanten Stelle, kommen erhebliche Kosten für die Beleuchtung hinzu.

Variante 4:

Die Planung sieht eine Verlegung der Mittelinsel in Richtung Haus 335 auf die andere Seite der Einmündung zum Wiesenweg vor. Die Insel wird 2,25 m breit, die Fahrbahnen jeweils 3,50 m. Der Seitenbereich für Radfahrer und Fußgänger verschmälert sich bis zum Friedhof als gemeinsamer Geh- und Radweg auf 2,90 m. Es entfallen acht Parkplätze am Fahrbahnrand.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 39.000 € (inkl. Markierung und Beschilderung).

Variante 5:

Variante 5 sieht die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Drucktaste an der Stelle der Mittelinsel vor. Die Realisierung einer Drucktastensignalanlage kostet rund 44.000 € (inkl. Markierung, Gehweganpassungen und Rückbau der Mittelinsel). Hinzu kommen Kosten für regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Strom. Diese werden auf 1.500 €/Jahr geschätzt.

4. Baukosten und Finanzierung

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

5. Fazit und Empfehlung

Aufgrund der zu schmalen Fahrbahnbreiten und der daraus resultierenden Gehwegüberfahrten neben der heutigen Mittelinsel ist ein Umbau erforderlich. Da die notwendigen Zahlen für einen FGÜ nicht erreicht werden, sollte auf diesen verzichtet werden, weil keine außergewöhnliche Gefahrenlage gegeben ist. Für eine Lichtsignalanlage sind die verkehrlichen Ansprüche noch höher als für einen FGÜ und daher ebenfalls nicht gegeben. Aufgrund der geringen Mengen an Fußgängern und Radfahrern erscheint die Freigabe des Gehwegs in Variante 1 angemessener als ein Verbot für Radfahrer im Seitenraum (Variante 2). Die in Variante 4 gezeigte Verlegung der Mittelinsel kostet Parkplätze und entspricht aufgrund ihrer Lage nicht den Laufwegen der Nutzer, im Gegensatz zu Variante 1.

Im Ergebnis der Abwägung erscheint daher der Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 1 - Verschiebung der Mittelinsel - sinnvoll.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 1 - Verschiebung der Mittelinsel - zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst

auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Variante 1 - Verschiebung der Mittelinsel.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Fotos (3 Seiten)

Anlage 2 – Bestand

Anlage 3 – Variante 1

Anlage 4 – Variante 2

Anlage 5 – Variante 3

Anlage 6 – Variante 4

Anlage 7 – Variante 5


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Locht
  • Horbacher Straße
  • Wiesenweg

Beratungsfolge

Donnerstag, 28. Mai 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats

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Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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Tagesordnung

Donnerstag, 26. März 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

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Donnerstag, 27. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats

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Entscheidung
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Mittwoch, 05. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich

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Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Entscheidung
geändert beschlossen
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Tagesordnung
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