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Fortschreibung der Bedarfsplanung "Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen" für das
Kindergarten-Jahr 2020/2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7136

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.

Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2020 für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu melden.

 

 

Sachverhalt:

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Bedarfsplanes „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen“ umfasst die aktuelle Darstellung der Versorgungssituation von Kindern von 0,4 Jahren bis zum Schuleintritt für das Kindergartenjahr 2020/2021 auf der Basis der aktuellen Geburtenziffern sowie Aussagen zum Stand des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren.

Hierfür konnten die für die Planung relevanten Daten über das Kita-Buchungsportal ermittelt werden.

Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.

Nach der Bedarfsermittlung durch das Kita-Buchungsportal hat die Verwaltung des Jugendamtes mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Herzogenrath, wie in den Vorjahren, Anfang Januar Einzelgespräche geführt und einvernehmlich die Gruppenformen und Platzzahlen zum 01.08.2020 festgelegt, damit bis spätestens zum 15. März die verbindlichen Meldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 an das Land vorgenommen werden können.

Wiederum ist in dem Planungsbericht eine einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und Angabe der Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder vorgenommen worden (s. Tabelle im Anhang des Planungsberichtes).

Bezüglich der inklusiv zu fördernden Kinder ist festzustellen, dass deren Eltern vermehrt die Möglichkeit in Anspruch nehmen, die Kinder in einer wohnbereichsnahen Regelkita unter Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsaufwandes betreuen zu lassen.

Rechnerisch ist der Bedarf in der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage einer Nachfrage von 98 % für 3 – 6jährige Kinder und 50 % für Kinder unter 3 Jahren ermittelt und vom Jugendhilfeausschuss definiert worden (s. V/2013/361).

Die Anzahl der Kinder aus Zuwanderungsfamilien, welche die Bedarfsnachfrage in den letzten drei Jahren hat ansteigen lassen, hat in Herzogenrath weiter nachgelassen.

Für die Fälle, in denen Eltern Tagespflegeangebote vorübergehend in Anspruch nehmen oder sich bewusst für diese Form der ‚Familiären Tagesbetreuung‘ entscheiden, muss stets eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung unternimmt deshalb enorme Anstrengungen, damit die Anzahl der Plätze – trotz des Wegfalles einzelner Tagespflegpersonen - ausreichend bleibt.

Im Vergleich zum aktuellen Kindergartenjahr stehen für das Kindergartenjahr 2020/2021 - unter Berücksichtigung der Inbetriebnahme von zwei Vorläufergruppen zu den beiden geplanten fünfgruppigen Kindertageseinrichtungen in Merkstein bzw. Kohlscheid in dem ehemaligen Gebäude der Kita-Bank - ab 01.08.2020 insgesamt folgende Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege zur Verfügung:

Kita-Jahr

2019/2020

Kita-Jahr

2020/2021

Veränderung/Zuwachs

Betreuungsplätze Kita/U 3

349

353

4

Betreuungsplätze Kita/Ü 3

1.186

1.235

49

Betreuungsplätze Kita/Gesamt

1.535

1.588

53

Betreuungsplätze Tagespflege

205

228

23

Betreuungsplätze Kita + Tagespflege

1.740

1.816

76

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens sind über das Onlineportal KIVAN für das Kindergartenjahr 2020/2021 in den ersten zwei Wochen des Anmeldezeitraumes vom 16. - 29.9.2019 insgesamt 625 (479 U-3/146 Ü-3) Bedarfsmeldungen und bis zum 31.12.2019 insgesamt 667 Bedarfsmeldungen abgegeben worden. Auf Grund von weiteren Zuzügen sind zwischenzeitlich bis Ende Januar 2020 sogar insgesamt 680 Bedarfsmeldungen für eine Betreuung ab dem 01.08.2020 registriert worden.

Von den 680 Bedarfsmeldungen konnten bislang 8 Bedarfsmeldungen für den Ü-3 Bereich und 152 Bedarfsmeldungen für den U-3 Bereich nicht mit einem Betreuungsplatz versorgt werden.

Für die unversorgten 8 Kinder im Ü-3 Bereich geht die Verwaltung davon aus, dass diese auf Anfrage an die freien Träger durch Überbelegungen in den bestehenden Kindergartengruppen noch versorgt werden können. Für die Kindertageseinrichtungen in städt. Trägerschaft ist bereits die Überbelegung von Kindergartengruppen vorgesehen und entsprechend in der o.a. Gesamtzahl von 1.588 Betreuungsplätzen berücksichtigt.

Für die unversorgten 152 Kinder im U-3 Bereich stehen mit Datum vom 03.02.2020 von den insgesamt 228 Plätzen im Bereich der Kindertagespflege noch 88 freie Plätze zur Verfügung, so dass aktuell 64 U-3 Kinder unversorgt sind.

Im Hinblick auf diese Kinder geht die Verwaltung auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren davon aus, dass ein Großteil dieser Bedarfsmeldungen von Seiten der Eltern storniert werden, um im darauffolgenden Kindergartenjahr 2021/2022 einen Betreuungsplatz in einer ihrer Wunschkitas zu erhalten. Bei den übrigen Bedarfsmeldungen wird voraussichtlich auf Grund fehlender bzw. nicht fristgerechter Rückmeldungen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2020 verfallen.

Somit sind für das Kindergartenjahr 2020/2021 alle zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze vollständig ausgeschöpft.

An dieser Stelle wird die Notwendigkeit der in 2018 getroffenen Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zum Neubau von zwei fünfgruppigen Kindertageseinrichtungen (s. V/2018/364) erneut deutlich. Nach jetzigem Planungsstand zum Neubau der Kindertageseinrichtungen geht die Verwaltung davon aus, dass zum 01.08.2021 zusätzliche Betreuungsplätze in drei weiteren und zum 01.08.2022 in weiteren fünf Kindergartengruppen zur Verfügung stehen werden.

Dies bedeutet für das Kindergartenjahr 2020/2021 das aktuell keine Betreuungskapazitäten für unterjährige Bedarfsmeldungen, z. B. durch weitere Zuzüge, zur Verfügung stehen. Zusätzliche Betreuungsbedarfe bis zum 01.08.2021 könnten daher aus Sicht der Verwaltung nur durch die Einrichtung von weiteren zusätzlichen (Vorläufer)Gruppen realisiert werden.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung auf die im Vorjahr festgestellten Sprachbarrieren reagiert und gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Übersetzungsangebote in fünf Sprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Darsi) zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus standen im Anmeldezeitraum Dolmetscher zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der Reform des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (KiBiz NRW) zum 01.08.2020 wird die Verwaltung in Bezug auf die weitere Förderung der ‚plus Kita-Einrichtungen‘ und der ‚Kitas mit zusätzlichen Sprachförderbedarf‘ in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2020 entsprechende Beratungs- und Entscheidungsvorschläge unterbreiten.

Rechtliche Grundlagen:

Gem. § 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Gem. KiBiz-NRW hat das Jugendamt die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.

Nach § 22 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Gemäß § 80 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.

 

 

 

 

Anlage/n:

Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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