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Vorstellung der städtischen Großtagespflegestellen "Zauberwald" und
"Sterntaler"


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7137

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen der städt. Großtagespflegestellen für ihren engagierten Einsatz.

 

 

Sachverhalt:

Zum Kindergartenjahr 2018/2019 wurde die erste Großtagespflegestelle „Zauberwald“ in städtischer Trägerschaft im Ortsteil Merkstein eröffnet.

Anfang August 2019 erfolgte der Umbau und die Ausgestaltung der neuen Räume für die „Sterntaler“ im Anbau der ehemaligen Kita Bank in Kohlscheid. Seit dem 01. September 2019 werden auch dort Kinder betreut.

Damit betreibt die Stadt Herzogenrath als erstes Jugendamt in der StädteRegion bereits die zweite Großtagespflegestelle in eigener Trägerschaft.

Durch die so insgesamt entstandenen 18 zusätzlichen Plätze für größtenteils U3-Kinder wird dem stetig wachsenden Bedarf der Familien und den hier möglichen kleinen Betreuungs-gruppen Rechnung getragen.

Jede Großtagespflegestelle ist mit zwei Tagespflegepersonen und je einer teilzeitbeschäftigten Kinderpflegerin pädagogisch gut ausgestattet.

Da es nicht, wie in der klassischen Kita, eine Leitung gibt, wird Teamarbeit großgeschrieben und funktioniert Dank der fachlich und menschlich gut zusammen passenden Mitarbeiterinnen. Alle Mitarbeiterinnen sind direkt der Abteilungsleitung für Kindertagesbetreuung unterstellt.

Der fachliche Anspruch in der Tagespflege steht dem einer Kindertagesstätte in keinem Bereich nach. Die Konzeption beinhaltet die Ausgestaltung der Betreuung in den zehn Bildungsbereichen und verfügt über besondere Angebote für U3-Kinder. Dies spiegelt sich u.a. in Ausstattung und Angeboten wider.

Der Vorteil einer städtischen Trägerschaft besteht sowohl in der bedarfsgerechten Vergabe der Betreuungsplätze als auch dem Angebot, flexibler oft auch „unbeliebter“ Betreuungszeiten sowie den zuverlässigen Betreuungen in Krankheitsfällen.

Betriebswirtschaftlich betrachtet kann der Betrieb einer Großtagespflegestelle in städt. Trägerschaft bei voller Belegung (9 Plätze) durch die Einsparung der an die selbstständig tätigen Tagespflegepersonen zu entrichtenden Förderbeträge kostendeckend vorgehalten werden.

Zur Vorstellung der städt. Großtagespflegestellen „Zauberwald“ und „Sterntaler“ sind die Mitarbeiterinnen in der Sitzung anwesend und stehen für Fragen zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen:

§ 22 ff KiBiz NRW

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 13. Februar 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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