Beratung des Stellenplanes 2020
- Letzte Beratung
- Dienstag, 10. März 2020 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 11 - Personalamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7155
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Stellenplan 2020 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2020 in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Der Stellenplanentwurf 2020 wurde als Anlage im Rahmen der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, V/2020/016, vorgelegt.
Stellenplan 2020:
Gem. den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements gliedert sich die Stellenübersicht in Produkte und Produktbereiche.
Der vorliegenden Vorlage ist der Entwurf des Stellenplanes 2020 als Anlage 1 beigefügt. Änderungen zum eingebrachten Entwurf sind hervorgehoben.
Der Stellenbesetzungsplan ist in allris als nichtöffentliche Anlage hinterlegt.
Der Stellenplan beinhaltet alle Mitarbeiter*innen, die gemäß § 14 II Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag haben und deren Stellen dem Grunde nach dauerhaft eingerichtet sind.
Bei Befristungen mit Sachgrund gem. § 14 I TzBfG sind die Vertretungskräfte im Stellenbesetzungsplan aufgeführt, die Stammkräfte sind nachrichtlich -ohne Stellenanteil- benannt.
Insgesamt weist der Stellenplan 2020 485,18 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus.
Die Verteilung auf tariflich Beschäftigte und verbeamtete Mitarbeiter*innen sowie die summarischen Veränderungen zum Stellenplan 2019 sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
|
Stellenplan 2020 |
Stellenplan 2019 |
Zuwachs |
VZÄ insgesamt
|
485,18 |
461,36 |
23,82 |
Tarifl. Beschäftigte
|
367,81 |
349,21 |
18,60 |
Beamte
|
117,37 |
112,15 |
5,22 |
Die Veränderungen 2019 nach 2020 gegliedert nach Entgelt-/Besoldungsgruppen stellen sich wie folgt dar:
Tariflich Beschäftigte |
|
Beamte |
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
2019 |
349,21 |
|
|
2019 |
112,15 |
EG 1 |
|
1,08 |
|
A 8 |
|
- |
EG 2 |
|
-1,37 |
|
A 9 L 1.2 |
|
0,58 |
EG 3 |
|
1,00 |
|
A 9 L 2.1 |
|
- |
EG 4 |
|
4,00 |
|
A 10 |
|
3,53 |
EG 5 |
|
-2,72 |
|
A 11 |
|
-2,61 |
EG 6 |
|
4,17 |
|
A 12 |
|
2,68 |
EG 7 |
|
1,00 |
|
A 13 L 2.1 |
|
1,00 |
EG 8 |
|
-1,75 |
|
A 13 L 2.2 |
|
0,14 |
EG 9 a) |
|
5,72 |
|
A 14 |
|
-0,10 |
EG 9 b) |
|
3,00 |
|
A 15 |
|
- |
EG 9 c) |
|
0,09 |
|
|
2020 |
117,37 |
EG 10 |
|
-0,42 |
|
|
|
|
EG 11 |
|
-1,43 |
|
|
|
|
EG 12 |
|
2,50 |
|
|
|
|
EG 13 |
|
-2,00 |
|
|
|
|
EG 14 |
|
0,50 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
S 2 |
|
1,23 |
|
|
|
|
S 3 |
|
-1,90 |
|
|
|
|
S 4 |
|
-0,77 |
|
|
|
|
S 8 a) |
|
5,39 |
|
|
|
|
S 8 b) |
|
- |
|
|
|
|
S 9 |
|
-1,79 |
|
|
|
|
S 11 b) |
|
1,00 |
|
|
|
|
S 11 Ü |
|
- |
|
|
|
|
S 12 |
|
0,73 |
|
|
|
|
S 13 |
|
0,51 |
|
|
|
|
S 14 |
|
1,09 |
|
|
|
|
S 15 |
|
- |
|
|
|
|
S 17 |
|
0,30 |
|
|
|
|
S 18 |
|
1,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
* |
|
-1,56 |
|
|
|
|
|
2020 |
367,81 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
* summierte geringfügige Stundenerhöhungen und –reduzierungen etc. i.R. Teilzeitbeschäftigung.
Der Anlage 2 ist eine detaillierte Übersicht der Veränderungen nach Dezernaten gegliedert zu entnehmen. Diese Anlage ist der Papiervorlage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigefügt, sondern steht in allris als nichtöffentliche Anlage zur Einsicht zur Verfügung.
Nach wie vor liegen Erhöhungen von Stellenanteilen im Wesentlichen in gesetzlichen Anforderungen
bspw.
- steigender Bedarf an Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und vergleichbaren öff. Angebote
- steigende Fallzahlen Sozialleistungen
und zusätzlichen Aufgaben
bspw.
- im Rahmen der Stadtentwicklung sowie Konzipierung, Planung und Neubau öff. Einrichtung
- Integriertes Handlungskonzept
- Neubau Gesamtschule
- Hallenbadneubau
begründet.
- Verfügungsstellen
Erstmalig im Rahmen des Stellenplanes 2019 wurden Verfügungsstellen eingeplant, um die Flexibilität zu gewährleisten, ohne zeitliche Verzögerung sachgerecht agieren zu können. Das Verfahren hat sich bewährt und soll 2020 mit der Berücksichtigung von 19 Stellen beigehalten werden.
Der deutliche Anstieg von Verfügungsstellen in der Entgeltgruppe 4, welche die Spanne EG 1- 4, abdeckt, liegt in der vorgesehenen, weiteren Einrichtung von Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes begründet. Aktuell läuft die betriebliche Erprobung von 2 Personen in A 67 Technisches Betriebsamt. Bei Bewährung erfolgt Vertragsabschluss zum 01.03.2020. Darüber hinaus ist unterstützend die Besetzung einer Stelle bei der städtischen Gleichstellungsbeauftragten geplant.
Von den 17 über alle Entgeltbereiche und Besoldungsgruppen verteilt in 2019 berücksichtigten Stellen wurden unterjährig 11 nach Freigabe durch den Stadtrat wie folgt in Anspruch genommen:
Entgelt-/Besoldungsgruppe |
2019 vorgesehen |
Inanspruchnahme |
2020 vorgesehen |
EG 14 |
1,00 |
- |
0,50 |
EG 12 |
3,00 |
1,78 |
4,50 |
EG 9 a) |
2,00 |
2,00 |
4,00 |
EG 4 |
1,00 |
- |
3,00 |
S 17 |
0,50 |
- |
0,50 |
S 14 |
3,00 |
2,70 |
1,50 |
S 9 |
4,00 |
3,54 |
1,50 |
S 2 |
0,50 |
- |
0,50 |
A 14 |
- |
- |
1,00 |
A 13 |
1,00 |
0,22 |
1,00 |
A 9 |
1,00 |
0,76 |
1,00 |
Die Verfügungsstellen werden jeweils im Endamt einer Laufbahn-/Entgeltgruppe eingepflegt, um alle darunter liegenden Gruppen mit abbilden zu können. Bei der Inanspruchnahme erfolgt ein Übertrag von der verwaltenden Stelle, A 11 Personalamt, zugunsten des in Anspruch nehmenden Fachamtes unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.
- Neue Stellen(anteile) 2020
Die Notwendigkeit der in 2020 zusätzlich berücksichtigten Stellen ist ausführlich in Anlage 3 erläutert.
Darin aufgeführt sind auch die Verfügungsstellen einschließlich der bestehenden Vormerkungen.
- Stellen besetzt am 30.06. des Vorjahres
Der vorlegte Stellenplanentwurf weist zum 30.06.2019 lediglich 96,14 besetzte Stellen von 112,5 vorgesehenen Stellen im Beamtenbereich und 294,90 von 349,21 im tariflichen Bereich aus.
Bei der Bewertung dieses Umstandes gilt es zu beachten, dass die oben angeführten Verfügungsstellen, welche vorsorglich Berücksichtigung finden, in die Gesamtzahl der vorgesehenen Stellen eingerechnet werden.
Das gleiche gilt für Stellen, welche bereits beschlossen, aber konzeptionell noch nicht abschließend hinterlegt sind. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Aufstockung der Sozialen Arbeit an Schulen um je 0,25 Stellenanteil benannt.
- Nachwuchskräfte
Die Stadt Herzogenrath verfolgt weiterhin die Linie zunehmend zeitliche und finanzielle Ressourcen in die hauseigene Ausbildung zu investieren.
Nach erfolgreichem Abschluss gelingt es dadurch weitestgehend zumindest die demographischen bedingte Fluktuation auszugleichen und in einigen Bereichen auch dem Fachkräftemangel entgegen zu treten.
Aus diesem Grund wird die Breite der Ausbildungsfachrichtungen stetig ausgebaut. Seit 2019 durchlaufen bei der Stadt Herzogenrath nun auch zwei Personen die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe.
In 2020 werden sich zeitweise 33 Personen – nochmals 6 mehr als im Vorjahr- gleichzeitig bei der Stadt Herzogenrath in Ausbildung befinden, vorausgesetzt, dass alle vorgesehenen Plätze besetzt werden können.
Ihre Ausbildung beenden werden davon in 2020 voraussichtlich 7 Brandmeisteranwärter und 2 Verwaltungsfachangestellte.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist die Übernahme in den Dienst der Stadt Herzogenrath vorgesehen.
Personalbewegungen 2019
Im Rahmen der kalkulierbaren Fluktuation (Ruhestand/Rente) wurde im Stellenplan 2019 eine Personalveränderung von 4 – 8 Mitarbeiter*innen prognostiziert. Der Schätzwert ergab sich aufgrund der Tatsache, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme der Rente/Versorgung besteht. Ob diese Möglichkeit genutzt wird, liegt in der freien Entscheidung eines jeden Einzelnen.
In diesem Jahr kam der obere Schätzwert der tatsächlichen Anzahl der in Ruhestand oder Rente versetzten Mitarbeiter*innen mit 9 Personen sehr nahe.
Insgesamt jedoch lag die Fluktuation mit 50 Personen deutlich höher.
Bei den Austritten handelt es sich überwiegend um ausgelaufene Sachgrundbefristungen und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes.
Grund des Ausscheidens |
Anzahl |
Verstorben |
1 |
Rente / Ruhestand davon Ende Freistellung Altersteilzeit |
9 1 |
Arbeitgeber-/Dienstherrenwechsel davon befristet beschäftigt |
1 |
Ende Zeitvertrag davon befristet mit Sachgrund befristet ohne Sachgrund Berufspraktikum Bundesfreiwilligendienst |
26 13 3
10 |
Kündigung davon befristet beschäftigt |
9 3 |
AG-Kündigung |
|
ohne Angabe von Gründen (einvernehmliche Beendigung) davon Bundesfreiwilligendienst |
1 |
Auszubildende davon Kündigung keine Übernahme |
3 1 2 |
|
50 |
Ämterbezogen ergibt sich folgende Verteilung der ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Amt |
Anzahl |
VV |
|
10 Hauptamt |
1 |
11 Personalamt davon Auszubildende |
3 1 |
12 Informationstechnik |
1 |
35 Bürgerdienste |
2 |
37 Brandschutz und Rettungswesen davon Auszubildende Bundesfreiwilligendienst |
3 1 1 |
40 Schul-, Sport- und Kulturamt davon Bäder Lotsen Bundesfreiwilligendienst |
13 1 1 8 |
51 Jugendamt davon Kita Berufspraktikanten Bundesfreiwilligendienst |
19 15
1 |
61 Stadtplanungsamt |
1 |
63 Bauordnungsamt |
1 |
66 Tiefbauamt |
1 |
67 Technisches Betriebsamt davon Auszubildende |
5 1 |
|
50 |
Unberücksichtigt sind in den Aufstellungen Aushilfen, Praktikanten, Rettungsschwimmer, Ferienjobber sowie befristete Arbeitsverhältnisse, die kurzfristig unterbrochen und/oder im lfd. Jahr wieder aufgenommen wurden. Nachbesetzungen bei Beendigung der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind grds. nicht vorgesehen. In der Regel erfolgt auch bei Beendigung einer Sachgrundbefristung keine Nachbesetzung, da es sich dabei überwiegend um Krankheits- oder Elternzeitvertretungen handelt.
Die Anzahl und Verteilung der in 2019 neu eingestellten Mitarbeiter/innen inkl. befristeter Krankheits- oder sonstigen Vertretungen (ebenfalls ohne Aushilfen, Praktikanten, Rettungsschwimmer und Ferienjobber) stellt sich wie folgt dar:
Amt |
eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Auszubildende Einstellungsjahrgang 2019 |
Bundes- freiwilligendienst |
11 Personalamt |
2 |
4 |
|
12 Informationstechnik |
1 |
|
|
21 Stadtkasse |
|
|
|
32 Ordnungsamt |
|
|
|
35 Bürgerdienste |
1 |
|
|
37 Brandschutz und Rettungswesen |
1 |
6 |
1 |
40 Schul- und Sportamt |
6 |
|
10 |
- Stadtbücherei |
1 |
|
|
- Bäder |
|
2 |
|
- Lotsen |
2 |
|
|
- Minigolf (Saison) |
1 |
|
|
51 Jugendamt |
3 |
|
1 |
- Kita |
6 |
3 BP* |
1 |
- Großtagespflege |
3 |
|
|
- Soz. Arbeit an Schulen |
7 |
|
|
61 Stadtplanungsamt |
2 |
|
|
63 Bauordnungsamt |
1 |
|
|
65 Hochbauamt |
2 |
|
|
67 Techn. Betriebsamt |
1 |
|
|
|
40 |
15 |
13 |
*BerufspraktikantInnen
Planbare Personalabgänge 2020
In den Jahren 2020 bis 2024 zeichnet sich folgende planbare Fluktuation ab:
|
Anzahl |
Nachbesetzung |
2020 |
|
|
Rente / Ruhestand davon Verwaltungskraft soz. Fachrichtung techn. Fachrichtung
Potentielle Ruheständler davonVerwaltungskraft Reinigungskraft |
4 2 1 1
(2) (1) (1) |
2 1 1
konzipiert (-) Eigenreinigung auslaufend |
2021 |
|
|
Rente / Ruhestand davon Verwaltungskraft soz. Fachrichtung techn. Fachrichtung gew. Beschäftigte Lotsenkraft Reinigungskraft
Potentielle Ruheständler davon Verwaltungskraft |
6*(2) 1 1 1 1 1 1
(1) (1) |
konzipiert 1 bereits 2020 1 1 (-) Eigenreinigung auslaufend |
2022 |
|
|
Rente / Ruhestand davon Verwaltungskraft techn. Fachrichtung Lotsenkraft Küchenkraft Reinigungskraft
Potentielle Ruheständler davon soz. Fachrichtung |
8 4 1 1 1 1
(1) (1) |
3 + 1 erfolgt 2019 1 erfolgt 2020 1 1 (-) Eigenreinigung auslaufend
(1) |
2023 |
|
|
Rente / Ruhestand davon Verwaltungskraft soz. Fachrichtung Bäderpersonal Reinigungskraft
Potentielle Ruheständler davon techn. Fachrichtung gewerbl. Beschäftigte |
6*(2) 3 1 1 1
(2) (1) (1) |
3 1 1 (-) Eigenreinigung auslaufend
(1) (1) |
2024 |
|
|
Rente / Ruhestand davon Verwaltungskraft soz. Fachrichtung techn. Fachrichtung Küchenkraft Reinigungskraft
Potentielle Ruheständler davon techn. Fachrichtung gewerbl. Beschäftigte |
10 3 3 2 1 1
(6) (5) (1) |
3 3 2 1 (-) Eigenreinigung auslaufend
(5) (1) |
Hinweis: Bei den Angaben in Klammern handelt es sich um Rückmeldungen aus den Fachämtern. Die dort aufgeführten Kräfte können ggfs. früher die Rente / die Versorgung in Anspruch nehmen. Gesicherte Angaben, dass dies beabsichtigt ist, liegen aber in diesen Fällen noch nicht vor.
Soweit bei Nachbesetzung vermerkt ist „bereits erfolgt“, handelt es sich um Mitarbeiter*innen, die im jeweiligen Jahr aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Rente gehen, der Nachbesetzung jedoch bereits in der Freistellung erfolgte.
* In den Angaben für 2020 bis 2023 sind Mitarbeiter/innen (Anzahl in Klammern) enthalten, die ggfs. schon früher in Rente/Ruhestand gehen können.
Dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Entwurf des Stellenplanes 2020 zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Soweit diese bis zur Sitzung vorliegen, werden sie zur Kenntnis nachgereicht.
Rechtliche Grundlagen:
§ 41 I h) GO NRW sowie einschlägige beamten-, tarif- und haushaltsrechtliche Bestimmungen.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Haushaltsjahr / in T€ |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Personal- aufwendungen
|
31.084 |
33.257 |
34.278 |
36.152 |
Versorgungs- aufwendungen
|
2.700 |
2.704 |
2.703 |
2.706 |
Gesamt
|
33.784 |
35.961 |
36.981 |
38.858 |
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 10. März 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Herzogenrath
Dienstag, 18. Februar 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Haupt- und Finanzausschuss
- Details
- Tagesordnung