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Sachstandsbericht Tourismusmaßnahmen und Beschluss über den neuen Standort des
Ritterhelmes


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. März 2020 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftsförderung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7201

Der Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt den Standort des Ritterhelmes an dem in Variante …… vorgeschlagenen Platz.

Sollten die Varianten 2 bis 4 beschlossen werden, wird unter der Bedingung, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung versagt wird, die Variante 1 beschritten.

 

 

Sachverhalt:

Der ursprünglich gewählte Standort der Installationen auf der Burg Rode, entsprechend der Seiten 37 bis 43 der beigefügten Anlage A, umfasste oben im sogenannten Burghof das Spielgerät und unten im Burggarten das Medienelement Ritterhelm.

Unten vor dem Burgtor sollten dann zudem die Interaktion und die Radständer, wie in der Anlage A auf Seite 41 dargestellt, aufgestellt werden.

Nach genauerer Prüfung stellte sich aber heraus, dass der LVR einen Standort auf dem Burghof als denkmalschutzrechtlich problematisch erachtete, so dass keine Genehmigung in Aussicht gestellt wurde. Zudem stört ein solches Spielgerät auf dem Burghof, da dort Veranstaltungsfläche, zum Beispiel für die Burgweihnacht, benötigt wird.

Der Verein Burg Rode e.V. sprach sich insoweit tendenziell eher gegen den Standort im Burghof aus.

Ein Standort auf der städtischen Veranstaltungsfläche stört beim Aufbau aller städtischen Veranstaltungen, insbesondere die LKW der Marktbeschicker und des Bauhofes müssen regelmäßig rangieren und benötigen hierzu Platz. Zudem ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung an dieser Stelle nach Angaben des LVR ebenfalls nicht zu erwarten, da hier zu viele verschiedenen Kunstwerke“ aufgestellt wurden, die das Gesamtbild des Denkmals beeinflussen.

Aus diesem Grunde gab es mehrere Treffen zwischen A 63, 65, 67, S80 und der Feuerwehr, wobei das Ergebnis die Auswahl einer Stelle unten rechts vor dem Burgtor, auf der gepflasterten Freifläche links vom Ehrenmal an der Kleikstraße ist.

Die Stelle ist in der Anlage Variante 1 dargestellt. Bezüglich dieser Steller das Medienelement Ritterhelm, gibt es r diese Stelle bereits eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, die Tiefbauarbeiten wurden als möglichst kostengünstig, weniger als 5000,00 €, eingeschätzt und auch die Anfahrtswege der Feuerwehr, als auch die Löschwasserversorgung an dieser Stelle, werden durch die touristische Installation nicht beeinträchtigt.

Die für das Vergabeverfahren zuständige Städteregion ist mit dieser Stelle einverstanden und ist in den letzten Vorbereitungen für die Ausschreibungen.

Insoweit wird hier vorgeschlagen, abweichend von der ursprünglichen Planung, diese Stelle nunmehr als Standort r das Medienelement „Ritterhelm“ Variante 1 zu beschließen.

Die Interaktion und der Radständer, Seite 41 der Anlage A, fänden an dieser Stelle weiterhin ihren Platz, das Spielgerät Seite 43 Anlage A, hat keinen ausreichenden Platz mehr und entfällt. Die damit eingesparten Gelder werden in eine qualitativ bessere und, wegen der unten frei zugänglichen Stelle, Vandalismus sichere Ausführung des Ritterhelmes investiert.

Es gibt aber noch drei weitere Möglichkeiten.

Eine noch denkbare Alternative Variante 2re mit dem Einbau in die Böschung zwischen Burggarten und Burghofglich. Diesrde nach Einschätzung eines Architekten zu Mehrkosten von 20.000,00 € bis 25.000,00 €hren. Das betrifft das Anschneiden und Entwässern des Hanges, die Fundamentierung und eine eventuell notwendige Treppe. Zudem ist eine denkmalschutz-rechtliche Genehmigung an dieser Stelle fraglich, da der Blick auf die Burg beeinträchtigt wird. In einem Gespräch mit der zuständigen Denkmalschützerin am 25.02. wurde die Versagung einer Genehmigung bezüglich der Varianten 1 bis 3 in Aussicht gestellt. Anzumerken ist allerdings, dass die Stadt Herzogenrath untere Denkmalschutzberde ist und im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband handelt.

Zudemre nach Auskunft des A67 der Kronenbereich der dort stehenden Kiefer beeinträchtigt.

Variante 3 wäre ein Aufbau links vom Burgtor, hier entständen für die aufwendigere Fundamentierung Mehrkosten in Höhe von circa 10.000,00 €. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist auch hier fraglich, wie oben dargestellt.

Variante 4 wäre ein Aufbau rechts vom Burgtor, hier entständen für die aufwendigere Fundamentierung Mehrkosten in Höhe von circa 10.000,00 €. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist auch hier fraglich, wie oben dargestellt.

Auch wäre an dieser Stelle der Kronenbereich des dort stehenden Baumes beeinträchtigt.

Alle Varianten außer 1 sind technisch mit Mehrkosten umsetzbar, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist aber chstwahrscheinlich nicht zu erlangen.

Das Land stellt über die Städteregion für diese Maßnahme 115.000,00 € bereit, die im Falle, dass Variante 1 abgelehnt und für die Varianten 2 bis 4 keine Erlaubnis zu erlangen wäre verfallen würden. Der Eigenanteil der Stadt Herzogenrath beträgt 11.500,00 €.

Denkbar wäre deshalb auch ein Beschluss einer der Varianten 2 bis 4 mit dem Zusatz, dass bei Ablehnung der Ausnahme durch den Denkmalschutz, die Variante 1 beschritten wird.

Sollte die Variante 1 ausgeschlossen werden und keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Varianten 2 bis 4 erreicht werden,sste das Medienelement Ritterhelm entfallen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

x

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

x

im Finanzplan bei Investitionsnummer 091101 I2065AZA01 I2065AZB01

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

11.500,00

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2019

2020

2021

2022

Sachkosten

Personalkosten

Finanzaufwand

11.500,00

Folgelasten gesamt:

11.500,00

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

11.500,00


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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. März 2020Sitzung des Wirtschaftsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wirtschaftsausschuss
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