Teilen:

Situation Nordstern-Park;
hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom
[11.11.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=11&DD=11 "Sitzungskalender 11/2020
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7808

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung mit einer rd. 6 bis 8-wöchigen Validierung der Parksituation im öffentlichen Straßenraum des Gewerbegebiets Nordstern-Park. Es soll geprüft werden, inwieweit Maßnahmen für Parkbeschränkungen hieraus abzuleiten sind.

Die Ergebnisse sin dem Ausschuss alsdann zur weiteren Beschlussfassung vorzustellen.

 

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 11.11.2020 wurde im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW der Antrag auf eine Parkraumbewirtschaftung im Bereich innerhalb des Gewerbegebietes Nordstern Park gestellt. Auf den öffentlich ausgewiesenen Parkflächen solle eine maximale Parkdauer von 48 Stunden angeordnet und auf der Fahrbahn ein 1-stündiges Parken zu Anlieferzwecken gestattet werden. Begründet wird der Antrag, dass die eingerichteten Parkbuchten oftmals von Fahrzeugen und Anhängern über einen sehr langen Zeitraum von mehreren Wochen bis Jahren in Beschlag genommen werden und somit zu wenig Parkraum für die Firmen und die Anlieger zur Verfügung stünde. Der genaue Wortlaut ist dem angehängten Antrag zu entnehmen.

Gewerbegebiete dienen in erster Linie dazu, der Ausübung einer gewerblichen Nutzung möglichst uneingeschränkt nachkommen zu können. Der allgemeine Straßenraum ist hierbei so gestaltet, dass alle Verkehrsarten, bis hin zu Lastzügen, die Verkehrsflächen weitestgehend uneingeschränkt nutzen können. Sofern möglich, wird auch eine geringe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen z.B. für Besucher oder Gewerbetreibende, als zeitlich unbefristete Stellplätze ausgewiesen. Nach diesem Grundsatz sind alle Gewerbegebiete innerhalb der Stadt Herzogenrath (ausgenommen dem TPH) konzipiert. D.h., es existiert hier keine Parkraumbewirtschaftung, so dass die Straßenräume und/oder Parkbuchten generell auch dauerhaft beparkt werden dürfen.

Im Bereich vor Privatzufahrten oder unüberschaubaren Kurvenbereichen (z.B. Boscheler Berg) sind partiell Haltverbote angeordnet, um die allgemeinen Gewerbeverkehre mit Lastzügen und größeren Fahrzeugen dauerhaft zu gewährleisten. Reglementierungen beim Parken existieren nicht, um Fahrzeuge oder auch Anhänger durchaus mal über einen längeren Zeitraum am Straßenrand abstellen zu können. Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiter-, Kunden- und Anlieferplätzen auf seinem Grundstück über die Bauordnung im Rahmen der Baugenehmigung nachweisen.

So lange wie von einem angemeldeten und zugelassenen Fahrzeug oder Anhänger keine allgemeine Gefahr ausgeht, sind seitens der Straßenverkehrsbehörde keinerlei rechtliche Schritte gegen ein dauerhaftes Parken erforderlich bzw. notwendig. Dieses ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu dulden.

Um die Leichtigkeit des Verkehrs in den Gewerbegebieten weitestgehend zu gewährleisten, kann ein zeitlich befristetes (legitimiertes) Parken direkt auf der Fahrbahn nicht zugelassen werden. Rangierfahrten oder kürzere Be- und/oder Entladevorgänge sind hierbei jedoch durchaus zu tolerieren.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Parksituation mit Blick auf die geschilderte Dauerparkerthematik im Gewerbegebiet Nordstern-Park über einen Zeitraum von rd. 6-8 Wochen zu validieren. Im Anschluss wäre dann zu prüfen, inwieweit hieraus Maßnahmen für weitergehende Parkbeschränkungen abgeleitet werden sollten. Die Ergebnisse würden dem Ausschuss zu weiteren Beschlussfassung alsdann vorgestellt.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Anlage:

rgeranregung vom 11.11.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Details
Tagesordnung