Bebauungsplan 182 - 1. Änd. "Gewerbegebiet Merzbrück"
Hier: Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Letzte Beratung
- Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 4.3
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6194
Der Rat beschließt:
- die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage, sowie die Anpassung
der Begründung und die Ergänzung der Textlichen Festsetzungen entsprechend den
Stellungnahmen der Verwaltung,
- die Ausführungen zur Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB in der Anlage 5 zur
Sitzungsvorlage,
- den Bebauungsplan 182 - 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
gez. Nießen . gez. von Hoegen .
Bürgermeister Erster und Techn. Beigeordneter
gez. Schierp, 30.05.2022 . gez. Dr. Pasderski .
Amtsleiterin A 61 Geschäftsführer SEW
gez. Brunet, 19.05.2022 . .
Sachbearbeiterin A 61
Darstellung des Vorgangs:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung entspricht dem des Bebauungsplanes 182 und ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der geänderte Bebauungsplan ist Anlage 2, die Textlichen Festsetzungen als Anlage 3 und die Begründung als Anlage 4 beigefügt.
In seiner Sitzung am 03.02.2022 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan 182 - 1. Änderung “Gewerbegebiet Merzbrück“ einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.
Die Offenlage fand in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger Belange zur Offenlage wurden von der Verwaltung zusammengefasst und mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung versehen. Die Abwägung inklusive fachlicher Ausarbeitung liegt der Anlage 5 bei. Die Stellungnahmen sind vom Rat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zu prüfen und zu beschließen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Verfassern der Stellungnahmen anschließend mitgeteilt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu behandeln und den Bebauungsplan 182 - 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der beigefügten Fassung einschließlich Textlicher Festsetzungen als Satzung zu beschließen.
Aus zeitlichen Gründen wird auf die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Die Durchführung des Verfahrens bindet personelle Kapazitäten des Planungsamtes A 61.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Keine
Anlage/n:
Anlage 1:Geltungsbereich
Anlage 2:Bebauungsplan
Anlage 3:Textliche Festsetzungen
Anlage 4:Begründung
Anlage 5:Zusammenfassung Stellungnahmen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung