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Bebauungsplan 182 - 1. Änd. "Gewerbegebiet Merzbrück"
Hier: Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6194

Der Rat beschließt:

  1. die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage, sowie die Anpassung

der Begründung und die Ergänzung der Textlichen Festsetzungen entsprechend den

Stellungnahmen der Verwaltung,

  1. die Ausführungen zur Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB in der Anlage 5 zur

Sitzungsvorlage,

  1. den Bebauungsplan 182 - 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.

gez. Nießen . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Erster und Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 30.05.2022 . gez. Dr. Pasderski .

Amtsleiterin A 61 Geschäftsführer SEW

gez. Brunet, 19.05.2022 . .

Sachbearbeiterin A 61

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Geltungsbereich der 1. Änderung entspricht dem des Bebauungsplanes 182 und ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der geänderte Bebauungsplan ist Anlage 2, die Textlichen Festsetzungen als Anlage 3 und die Begründung als Anlage 4 beigefügt.

In seiner Sitzung am 03.02.2022 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan 182 - 1. Änderung “Gewerbegebiet Merzbrück“ einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.

Die Offenlage fand in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger Belange zur Offenlage wurden von der Verwaltung zusammengefasst und mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung versehen. Die Abwägung inklusive fachlicher Ausarbeitung liegt der Anlage 5 bei. Die Stellungnahmen sind vom Rat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zu prüfen und zu beschließen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Verfassern der Stellungnahmen anschließend mitgeteilt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu behandeln und den Bebauungsplan 182 - 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der beigefügten Fassung einschließlich Textlicher Festsetzungen als Satzung zu beschließen.

Aus zeitlichen Gründen wird auf die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität verzichtet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Die Durchführung des Verfahrens bindet personelle Kapazitäten des Planungsamtes A 61.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

Anlage 1:Geltungsbereich

Anlage 2:Bebauungsplan

Anlage 3:Textliche Festsetzungen

Anlage 4:Begründung

Anlage 5:Zusammenfassung Stellungnahmen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
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Tagesordnung