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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom 11.10.2002 - Baumschutzsatzung -;
hier: Rodung einer Gemeinen Buche auf dem Grünstreifen entlang der Fontanestr. (hier: Helleter Feldchen)


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6287

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 4 Abs. 9 der Baumschutzsatzung eine Gemeine Buche auf dem Grünstreifen zwischen Fontanestr. und Uhlandstr. (Helleter Feldchen laut Inkas-Portal), gegenüber der Fontanestr. 33 vorzeitig gefällt worden ist.

gez.Nießen, 11.08.2022gez. von Hoegen, 22.07.2022.

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Peikert, 22.07.2022gez. Gasparovic, 22.07.2022.

Stellv. Amtsleiterin A 61Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Baubetriebshof A 67 teilt mit, dass die Gemeine Buche mit einem Stammumfang von 220 cm, zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits zu 2/3 abgestorben und von dem holzzerstörerischem Pilz Phytophthora befallen war. Da die Restwandstärke der Buche lediglich 8 cm betrug, wurde die Buche vorzeitig gefällt.

Gemäß § 4 Abs. 9 der Baumschutzsatzung heißt es:

Von den Verboten der Absätze 5 bis 7 ausgenommen sind weiterhin unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder unbewegliche Sachen von bedeutendem Wert, welche von geschützten Bäumen ausgeht oder die zwar nicht von diesen ausgeht, aber nur durch gegen die geschützten Bäume gerichtete Handlungen abgewehrt werden kann. Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Satzes 1 liegt vor, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Die vorgenannten unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind der Stadt Würselen unverzüglich anzuzeigen und zu begründen.

Bei Rodungen nach § 4 Abs. 9 sind keine Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodungen und ggfls. Ersatzpflanzungen wurden bzw. werden aus Mitteln des Baubetriebshofes finanziert.

 

 

Anlage/n:

Lageplan / Luftbild

Fotos


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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