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Bebauungsplan Nr. 143/19. Änderung im Bereich Palmestraße
Hier: Einstellung des Verfahrens


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6291

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen beschließt, die Einstellung des Verfahrens zur 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 143 im Bereich der Palmestraße.

gez. Nießen, 11.08.2022 . gez. Strotkötter, 10.08.2022 .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Schierp, 10.08.2022 . gez. Tiedt, 02.08.2022 .

Amtsleiterin A 61 Sachbearbeiterin A 61

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Das Planverfahren zur 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 143 im Bereich der Palmestraße ist durch Beschluss des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Würselen am 27.06.2019 eingeleitet worden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs Nr. 143/19. Änderung liegt im Gewerbegebiet Aachener Kreuz westlich an dem nach Norden verlaufenden Stück der Palmestraße, südlich des Kreisverkehres Palmestraße/Willy-Brandt-Ring/Marshallstraße. Der Bebauungsplan sollte nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.

Der dort ansässige Betrieb stellt den Antrag, das Gewerbegebiet in die Verkehrsfläche, die bei dem Ausbau der Palmestraße nicht benötigt wurde, zu erweitern. Dem Betrieb würde somit ermöglicht, seine Stellplatzanlage etwas zu vergrößern.

Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Insgesamt wurden zwei Offenlagen und öffentliche Beteiligungen gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt.

Anhand der eingegangenen Stellungnahmen stellte sich heraus, dass sich in dem geplanten Geltungsbereich Leitungen der ENWOR befinden. Aufgrund dieser Leitungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel 2 Meter breite Schutzstreifen auf beiden Seiten.

Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren einzustellen, da eine sinnvolle Nutzung als Gewerbegebiet aufgrund des Verlaufs der Leitungen nichtglich ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 143/19. Änderung

Anlage 2: Entwurf Bebauungsplan Nr. 143/19. Änderung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Marshallstraße
  • Palmestraße

Beratungsfolge

Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
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Tagesordnung