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Bebauungsplan 233 "Broichweiden-Mitte" und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier:
1. Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen
2. Beschluss des überarbeiteten Städtebaulichen Konzeptes
3. Beschluss der Aufteilung des Bebauungsplanes in die drei Bebauungspläne BP 233 A, 233 B und 233 C


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6303

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen (Anlage 1)

2.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen (Anlage 2)

3.das städtebauliche Konzept als Grundlage für den Bebauungsplan 233 (Anlage 3)

4.die Aufteilung des Bebauungsplanes 233 in die drei Teil-Bebauungspläne 233 A, 233 B und 233 C (Anlagen 4 - 7)

5.den Auftrag an die Verwaltung, zunächst den Bebauungsplan 233 A zügig zur Rechtskraft zu bringen.

gez.: Nießen, 11.08.2022gez.:Strotkötter, 09.08.2022.

Bürgermeister Beigeordneter

gez.: Schierp 10.08.2022gez.: Peikert 09.08.2022.

Amtsleiterin A 61 Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In seiner Sitzung am 30.03.2022 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität die Aufstellung des Bebauungsplanes 233 “Broichweiden-Mitte“ und der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Grundlage war der Stegreifentwurf des Planungsbüros Lange, der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 30.03.2022 als Erstplatzierter benannt wurde.

Frühzeitiges Beteiligungsverfahren

Die Verwaltung hat das frühzeitige Beteiligungsverfahren mit der Vorstellung dieses Stegreifentwurfes und des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Der Öffentlichkeit wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung am 06.04.2022 der sdtebauliche Entwurf und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgestellt. Die Bürgerversammlung wurde in Form eines Workshops durchgehrt, in der den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wurde, sich an den drei Thementischen Wohnen/Sport und Kultur/Ruhender Verkehr direkt einzubringen oder Fragen zu stellen. Die in dieser Versammlung vorgebrachten Anregungen und Kritiken sind im Protokoll “Umgang mit den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung Workshop am 06.4.2022) geäerten Anregungen und Bedenken [] in den Punkten 1 - 33 inhaltlich zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen (Anlage 1).

In das Protokoll werden unter den Punkten 34 - 38 auch die Anregungen behandelt und mit einer Abwägung versehen, die vor oder nach der Bürgerversammlung in einem Schreiben bei der Verwaltung eingegangen sind.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden am 23.05.2022 mit der Bitte um ihre fachliche Stellungnahme angeschrieben. Darüber hinaus wurde eine Auswahl der Behörden zu einem Scoping-Termin eingeladen, in der sie die Möglichkeit erhielten, Anregungen, Hinweise oder Bedenken im direkten Gespräch vorzubringen und in größerer Runde zu diskutieren. Der Scoping-Termin wurde als Video-Konferenz am 19.07.2022 durchgeführt.

Die von den TöB zum sdtebaulichen Entwurf eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage 2 aufgeführt und sind mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Städtebauliches Konzept nach frühzeitigem Beteiligungsverfahren > Grundlage für den Bebauungsplan 233

Der zur Diskussion gestellte Stegreifentwurf wurde nach der Bürgerversammlung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange überarbeitet und soll dem Bebauungsplan 233 "Broichweiden-Mitte" als Grundlage dienen. Im Weiteren wird vom sdtebaulichen Konzept gesprochen (Anlage 3).

Gemäß den Abwägungsvorschlägen wurde das sdtebauliche Konzept umfänglich angepasst. Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen zum Stegreifentwurf vorgenommen:

Verzicht auf Erweiterung der Von-Arnim-Straße

Verzicht auf eine nördliche fahrbare Erschließung für die geplanten Mehrfamilienhäuser, stattdessen fuß-radläufiger Weg mit Grünzug im Norden (Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge/Anlieferungen für Mehrfamilienhäuser)

Fahrbare Erschließung der Mehrfamilienhäuser über die Parkstraße mit einer Zufahrt in eine Großgarage (TG) sowie interne Erschließung von innenliegenden Grün- und Aufenthaltsflächen

Lage der Tiefgarage unter den MFH in 2 Abschnitten wurde zugunsten einer Großgarage unterhalb der zentralen Grün- und Aufenthaltsflächen geändert

Reduzierung der Anzahl der MFH von 8 auf 7

2 MFH zur Parkstraße mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschossen /5 MFH mit 2 Vollgeschossen mit Staffelgeschossen

Reduzierung der Anzahl der Wohnungen von 82 auf 62 (im nördlichen Planbereich), entsprechend Anpassung von Freisitzen

Anpassung der Abgrenzung der privaten Bereiche der Mehrfamilienhäuser

Übernahme der von den Broichweidener Sportvereinen gewünschten Hallengrößen und Hallen/Einrichtungen

Verkleinerung des Platzbereiches vor den Hallen, Bezeichnung Multifunktionsplatz mit Nachweis, dass das Zelt in der gewünschten Größe für die Broichweidener Jungenspiele aufstellbar ist

Photovoltaik-Elemente auch auf 2-fach Halle

Verzicht auf oberirdisches Parken, lediglich 6 Kurzparkplätze im Umfeld Helleter Feldchen 44/46

Neuplanung Parkhaus/Tiefgarage:
-Lage: der Dreifachhalle im Süden vorgelagert
-4 oberirische Geschosse (Parkdecks)
-2 Tiefgaragen-Geschosse (Parkdecks)
-Nachweis von 160 Stellplätzen
-Ein-/Ausfahrt vom Helleter Feldchen

Verzicht auf Freiflächen zwischen Hallen und Parkstraße
(hier nur Gehweg, Machbarkeit mit Überwindung des Höhensprungs im Zuge der Ausführungsplanung)

Gehweg/Brandschutzweg westlich der 3-fach Halle

Verlegung der Tiefgaragenzufahrt für den Bereich der gemischten Nutzungen (Optimierung aus Lärmschutzgründen erst nach Vorlage des Schallimmissions- schutzgutachtens)

Aufgrund der geänderten Planung: 7.000 m² Grün- und Aufenthaltsflächen mit öffentlichem und halböffentlichem Charakter

Geringfügige Änderungen am Gebäudekomplex gegenüber Dreifachhalle aufgrund der Verlegung der Tiefgaragenzufahrt

Verzicht auf Darstellung einer Bebauung an der Einmündung Parkstraße/Helleter Feldchen und am Wendehammer Droste-Hülshoff-Straße

Schalltechnische Voreinschätzung

Bereits 1992 wurde mit dem Stadtteilrahmenplan Broichweiden versucht, die Stadtentwicklung in Broichweiden voranzubringen. Von den seinerzeit diskutierten Maßnahmen wurden jedoch nur wenige umgesetzt und insbesondere die Ortsmitte im Bereich Kirche und Marktplatz konnte bis heute nicht umgestaltet und attraktiviert werden. 2007 fand eine Planungswerkstatt statt, deren Ergebnis verschiedene Varianten für eine Bebauung am Marktplatz war. Auch diese Vorschläge wurden nicht umgesetzt, da die damaligen Konflikte insbesondere der Nutzung des Marktplatzes als Festplatz in der unmittelbaren Nachbarschaft zu den umliegenden Wohngebieten und des Hauses Serafine sowie die immissionstechnische Machbarkeit der Sportplatznutzungen nicht gelöst werden konnten.

Mit Beschluss des Sportstättenkonzeptes im Juli 2017 durch den Rat, der Aufgabe der Nutzung der beiden Fußballplätze, der Schließung der kleinen Sporthalle Helleter Feldchen, der Erfordernis des Abrisses der sanierungsbedürftigen großen Sporthalle an der Parkstraße und letztlich dem Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanes 233 bietet sich die Chance, insbesondere die gewünschten Sport- und Kulturanlagen architektonisch und lärmtechnisch neu zu planen und mit Blick auf das Wohnumfeld und Haus Serafine neu zu positionieren.

Auch bei allen heutigen Überlegungen einer Neuplanung und -gestaltung des Broichweidener Zentrums zeigt sich aufgrund der engen Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnbebauung und dem Haus Serafine der Lärmimmissionsschutz als die wesentliche Aufgabe, die es zu lösen gilt.

Im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplanes hat die Verwaltung daher das Ingenieurbüro IBK Schallimmissionsschutz um eine frühzeitige Einschätzung der Machbarkeit der Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes zum Bebauungsplan 233 aus Sicht des Lärmimmissionsschutzes gebeten.

Gemäß der vorliegenden frühzeitigen Einschätzung zum derzeitig vorliegenden städtebaulichen Konzept werden aus schalltechnischer Sicht drei wesentliche Punkte für das Bebauungsplanverfahren als maßgebend befunden.

1.Sportlärm nach 18. BImSchV
(Hallen und Parkhaus/TG einschließlich Zu-/Abfahrten)

Die bekannte immissionsschutzrechtliche Problematik für ein „Sportstättenzentrum“ wird durch die Überplanung der Fußballplätze (Asche und Rasen) und die komplette Neuordnung der Gebäude (Hallen, Parkhaus/TG) für den Hallensport deutlich entzerrt. Es können Verbesserungen der Immissionsverhältnisse gegenüber dem Bestand erwartet werden. Es wird eingeschätzt, dass sich der Sportbetrieb zur Tagzeit auch unter dem Gesichtspunkt im Oktober 2021 erneut geänderten 18. BImSchV (zugunsten des Sportbetriebs) weitestgehend unkritisch darstellen wird. Regelbetrieb mit Nutzungen nach 22.00 Uhr (hier gehören auch anlagenbezogene Fahrzeugverkehre dazu) bedürfen weiterer Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsgutachter, bauliche und ggf. auch betriebsorganisatorische Maßnahmen sind nicht auszuschließen.
Insgesamt wird das Thema „Sportlärm“r lösbar eingeschätzt.

2.Veranstaltungsbetrieb nach RdErl. Freizeitlärm NRW/TA rm (“Mehrzweckhalle“ und Parkhaus/TG einschließlich Zu-/Abfahrten)

Die Thematik „Veranstaltungen“ ist vom Begriff und insbesondere hinsichtlich des möglichen Störpotentials sehr weit gefasst. Eine einzelne allumfassende Beurteilung gibt es nicht. Eine Vielzahl von Veranstaltungen, da innerhalb einer modernen „Mehrzweckhalle“ (mit Lüftungsanlage), dürfte i.d.R. zur Tagzeit bis 22.00 Uhr im Regelbetrieb unkritisch durchführbar sein. Nach 22.00 Uhr werden analog zum Sportlärm die anlagenbezogenen Fahrzeugverkehre „mitten im Wohngebiet“ weiter ein kritisches Thema bleiben. Bauliche Maßnahmen an der Tiefgarage/am Parkhaus sind nicht auszuschließen (z. B. Optimierung Ein-/Ausfahrt, Teilschließung von Fassadenabschnitten) oder auch bauliche Restriktionen an geplanten Gebäuden in der näheren Umgebung südlich der Veranstaltungsstätte sind zu erwarten.

Zudem könnten je nach Veranstaltungsart und -größe (Stichwort: Vorgaben Stellplatznachweis, zu Fuß, ÖPNV, etc.) die Fahrzeugverkehre im öffentlichen Straßenraum, die nach TA Lärm in bis zu 500 m Entfernung zum „Betriebsgrundstück“ nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu betrachten sind, ggf. bei Grenzwertüberschreitungen formell abwägungsrelevante Maßnahmen in einem nachgeschalteten Verfahren außerhalb des Bebauungsplanes nach sich ziehen (z. B. „Shuttle-Programm“, Schallschutzfenster an umliegenden Gebäuden o.ä.). Hier werden Abstimmungen aus fachjuristischer Sicht für den Bebauungsplan in Abhängigkeit der Ergebnisse erforderlich.

Insgesamt wird das Thema „Veranstaltungslärmr lösbar eingeschätzt.

3.Multifunktionsplatz am Helleter Feldchen
(diverse Nutzungen, Freiluftveranstaltungen im Sinne seltener Ereignisse)

Seltene Sonderveranstaltungen wie beispielsweise Kirmes, Karneval, Jungenspiele oder sonstige durch die Stadt und/oder Vereine organisierte Gemeinschafts- und Traditionsveranstaltungen unterliegen den erforderlichen

Ausnahmeregelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 9 und10 LImSchG) und können nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens (mit Festsetzungen) sein. Derartige Veranstaltungen können (rechnerisch) zur Nachtzeit trotz höherer Richtwerte für seltene Ereignisse schnell konfliktträchtig sein, sie bedürfen einer ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigung im Einzelfall. Hier kann derzeit nur auf die praktizierte Vergangenheit auf dem bestehenden Marktplatz und die Regelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) sowie auf den Leitfaden zur umweltgerechten Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen vom 17.12.2009 des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen werden.

Die durch Sonderveranstaltungen auf dem Multifunktionsplatz entstehende Problematik des Lärmimmissionsschutzes ist im Wesentlichen nicht auf der Ebene des Bebauungsplanes, sondern auf der ordnungsrechtlichen Ebene zu regeln.

Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 233 in die Teilbereiche 233 A,
233 B und 233 C

Basierend auf dem im Juli 2017 vom Rat der Stadt Würselen beschlossenen Sportstättenkonzept sollen die alte und sanierungsbedürftige große Sporthalle an der Parkstraße sowie die ebenfalls sanierungsbedürftige kleine Sporthalle am Helleter Feldchen abgerissen werden. Im Gegenzug sollen zur Abdeckung des - bereits heute schon sehr dringenden Hallenbedarfes - eine Dreifachhalle sowie eine Zweifachhalle mit der Möglichkeit der Mehrfachnutzung für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport errichtet werden. Insbesondere die Vereinsgemeinschaft Broichweiden hat immer wieder deutlich darauf hingewiesen, dass eine zügige Realisierung des Sporthallenkomplexes zeitnah ermöglicht werden müsse, da zum einen die kleine Sporthalle schon seit einiger Zeit nicht mehr genutzt werden kann und zum anderen die große Halle dem Raumbedarf der Vereine und Schulen in keiner Weise mehr gerecht wird. Derzeitiges vordringliches Ziel ist daher die Schaffung von Baurecht für den geplanten Sport- und Kulturkomplex, um den Vereinen die dringend benötigten neuen zeitgemäßen Sportstätten zu ermöglichen.

Mit Vorliegen des sdtebaulichen Konzeptes, das als inhaltliche planerische Gesamtvorgabe für den gesamten Bebauungsplan und somit auch dem Hallenkomplex dient, schlägt die Verwaltung nun vor, den Bebauungsplan 233 in die folgend genannten drei Teil-Bebauungspläne aufzuteilen; die Übersicht der Aufteilung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

Bebauungsplan 233 ASport- und Kulturanlagen Broichweiden-Mitte (Anlage 5)

Bebauungsplan 233 B Wohnpark Broichweiden-Mitte (Anlage 6)

Bebauungsplan 233 CKleiner Markt Broichweiden-Mitte (Anlage 7)

Diese Aufteilung ermöglicht der Verwaltung, sich zunächst auf die sehr zügige Erarbeitung des Bebauungsplanes 233 A, dem Hallenkomplex inklusive seinem vorgelagerten Multifunktionsplatz, konzentrieren zu können.

Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung,

-die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen ffentlichkeit + TöB) gemäß den Abwägungsvorschlägen abzuwägen,

-dem überarbeiteten sdtebaulichen Konzept zuzustimmen, so dass es dem Bebauungsplan 233 bei der weiteren Erarbeitung als inhaltliche Grundlage dient,

-den Beschluss, den Bebauungsplan 233 in die drei Teilbereiche 233 A, 233 B und 233 C aufzuteilen sowie

-den Auftrag an die Verwaltung, zunächst den Bebauungsplan 233 A zügig zur Rechtskraft zu bringen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten zur Erarbeitung des Bebauungsplanes 233 und der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sind abgedeckt über:

Kostenstelle:30.20

Kostenträger:511009030

Sachkonto:542906

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Im Bebauungsplan 233, bzw. in den Teil-Bebauungsplänen 233 A, 233 B und 233 C, sollen insbesondere Flächen für Wohnraum, der für Familien und Kinder geeignet ist, Flächen für Spiel, Sport und Kultur und öffentliche Aufenthaltsflächen vorgesehen werden.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen

und Abwägungsvorschlag

Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von TöB vorgebrachten Anregungen

und Abwägungsvorschlag

Anlage 3:Überarbeitetes städtebauliches Konzept

Anlage 4:Übersicht neue Geltungsbereiche Bebauungspläne A, B, C

Anlage 5:Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan 233 A Sport- und Kulturanlagen Broichweiden-Mitte

Anlage 6:Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan 233 B Wohnpark Broichweiden-Mitte

Anlage 7:Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan 233 C Kleiner Markt Broichweiden-Mitte

Vorlage VO/22/0525-1 der Stadt Würselen

Seite: 1/1


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Markt
  • Parkstraße
  • Helleter Feldchen
  • Von-Arnim-Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

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Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
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Tagesordnung