Teilen:

Erstaufnahme von Asylsuchenden; hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln


Letzte Beratung
Dienstag, 10. November 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 5
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3413

Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer, alle im Zusammenhang mit der Erstaufnahme von Asylsuchenden erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu genehmigen.

gez.: Nellesgez.:Birmanns

BürgermeisterI. Beigeordneter

gez.: Bremen

Kämmerer

Darstellung des Vorgangs:

Aufgrund der aktuellen Situation im Bereich der Asylsuchenden muss bei Erstellung dieser Sitzungsvorlage davon ausgegangen werden, dass in naher Zukunft auch die Stadt Würselen durch das Land damit beauftrag wird, mindestens 70 Personen im Rahmen der Erstaufnahme zu betreuen.

Diese Betreuung wird neben der Betreuung der uns durch das Land zugewiesenen Asylsuchenden und neben den durch die Städteregion betreuten Asylsuchenden auf dem Gebiet der Stadt Würselen (Gebäude Helleter Feldchen) erfolgen.

Die Betreuung von Erstaufnahmen nach den Vorgaben des Landes kann durch die Verwaltung selbst nicht realisiert werden. Um die Betreuung sicherzustellen, werden wir uns, genau wie Städteregion und andere Städte, der Hilfe privater Institutionen bedienen müssen. Zusätzlich wird z.B. für den Bereich Hausmeistertätigkeiten vobergehend neues Personal eingestellt werden müssen.

In welchem Kostenrahmen sich derartige Einrichtungen zurzeit bewegen, kann nicht abschließend gesagt werden. Nach ersten vorliegenden Berechnungen muss durchaus von einem Betrag von 60 € bis 70 €/Person/Tag ausgegangen werden.

Hierin enthalten wären auf jeden Fall die Kosten für die tägliche Betreuung, den vorgeschriebenen Catering, dem Wachdienst, Hausmeistertätigkeiten und ähnlichem. Noch nicht abgeschätzt werden kann, welche Bewirtschaftungskosten letztlich im Gebäude anfallen.

Bei 70 zu betreuenden Personen könnte die monatliche Belastung bei 126.000 € bis 147.000 € liegen.

Auch wenn - und hierauf wird die Verwaltung strikt achten - eine 100%ige Kostenerstattung des Landes nach den bisherigen Erkenntnissen erfolgen wird, handelt es sich bei den erforderlichen Beträgen jedoch um Größenordnungen, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt vorbehalten sind.

Da aber letztlich die Größenordnung der erforderlichen Haushaltsmittel nicht bestimmbar ist und auch in konkreten Situationen umgehend gehandelt werden muss, wird mit Hinweis auf die grundsätzlich 100%ige Kostenerstattung des Landes um die pauschale Ermächtigung gebeten, Haushaltsmittel in Anspruch nehmen zu können.

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird davon ausgegangen, dass alle Aufwendungen / Auszahlungen durch entsprechende Erträge/Einzahlungen des Landes erstattet werden.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 10. November 2015Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug