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Berichterstattung über das zentrale Fördermittelmanagement


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6207

Der Rat der Stadt beschließt die im Rahmen der Berichterstattung über das zentrale Fördermittelmanagement folgenden Veränderungen in Bezug auf die Förderprogramme „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ und „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte“:

  1. Die dargestellte Sanierungsliste sowie die Aufnahme der Umbaumaßnahme an der GGS Scherberg über das Kapitel II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

  1. Die Einführung eines Zentrenmanagers über das Förderprogramm „Stärkung der Innenstädte“ für den Zeitraum bis 31.12.2023 unter Vorbehalt der erfolgreichen Zweckänderung durch den Fördergeber für die bestehende Förderung

Des Weiteren nimmt der Rat die Vorlage zur Kenntnis.

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Chantré .

zentrales Fördermittelmanagement

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Das zentrale Fördermittelmanagement beginnt das Jahr 2022 genauso erfolgreich wie das Jahr 2021 endete.

Von den im letzten Quartal 2021 gestellten Anträgen wurden bereits einige bewilligt, einige stehen jedoch auch noch aus.

Weitere Anträge wurden zwischenzeitlich gestellt, andere befinden sich in der Vorbereitung auf die Antragsstellung.

Die einzelnen Auflistungen kann der Berichterstattung im weiteren Verlauf entnommen werden.

Auch weiterhin wird das Angebot des zentralen Fördermittelmanagements in der Verwaltung gut angenommen. Es wird Hilfestellung in der Antragsvorbereitung geleistet, sowie verschiedene Fördermöglichkeiten mit den einzelnen Fachämtern eruiert. Zudem werden die Fachämter bei der Durchführung der Fördermaßnahmen unterstützt.

Darüber hinaus werden stetig neue Fördermöglichkeiten akquiriert und an die Fachämter der Verwaltung herangetragen.

Laufende Förderprogramme werden besonders durch die Einführung des Rechnungs- / Bestellworkflows überwacht. Das zentrale Fördermittelmanagement ist hier als Prüfungsfunktion integriert. Hierdurch wird das finanzielle Controlling der Kosten verstärkt.

Das zentrale Fördermittelmanagement ist als Beispiel für gute kommunale Praxis von der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet worden.

Hierzu erfolgt ein Artikel im Newsletter der gpa, dort wird auch die Dienstanweisung als Beispiel veröffentlicht. Dies ist eine hohe Auszeichnung, welche die Arbeit des ZFM würdigt. Dennoch bedeutet dies kein Ausruhen, denn immer kann an bestehenden Arbeitsmethoden oder Vorgehensweisen gearbeitet werden sowie neue Methoden entwickelt werden.

Eine Übersicht zu allen Fördermaßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.

Nachfolgend wird über den Stand der laufenden sowie neuer Förderprogramme berichtet.

  1. Zwischenstand der laufenden Förderprogramme

  1. Übersicht beantragter, aber noch nicht bewilligter Förderprogramme

  1. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Zu 1. Laufende Förderprogramme

Bereich Städtebauförderung und Infrastruktur

IHK/ISEK Würselen Innenstadt

Eines der größten Förderprogramme für die Stadt Würselen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 23.925.217 Euro – bei einer Förderquote von 70 % - stellt das Förderprogramm „Lebendige Zentren Würselen Innenstadt“ (vormals Integriertes Handlungskonzept) dar.

Zum 30.09.2021 wurde fristgerecht der STEP 2022 eingereicht.

Beantragt wurde die Aufwertung des Stadtgartens, die Fortführung der Projektsteuerung durch DSK, die Fortführung des Stadtteilmanagements sowie die Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms in Höhe von insgesamt ca. 1,1 Mio. Euro. Die Bewilligung des Antrages steht noch aus, hier ist frühestens im August 2022 mit einer Förderzusage zu rechnen.

Gleichzeitig wurde ein Änderungsantrag in Bezug auf die Kassenwirksamkeit der Bescheide 2017 und 2019 sowie eine Zweckänderung des Bescheides 2018 gestellt, um sowohl die Projektsteuerung als auch das Stadtteilmanagement fortführen zu können. Die Zweckänderung beinhaltet, dass die Fördermittel der nicht mehr durchzuführenden Maßnahmen des Bescheides STEP 2018 (Planungswerkstatt Gymnasium, Konzept Stadtfahrrad und Verfügungsfonds) für das Hof- und Fassadenprogramm kurzfristig genutzt werden können.

Beide Änderungsanträge sind vom Zuwendungsgeber bewilligt worden.

Das Fassadenprogramm wird weiterhin so gut angenommen, dass hier kurzfristig Mittel aufgestockt werden mussten. Die bereits durch die Bescheide der STEP 2017 und 2020 bewilligten Mittel sind komplett gebunden. Auch die Mittel durch die Zweckänderung sind fast aufgebraucht.

Für das Fassadenprogramm wird durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Presseartikeln und Facebook-Posts Werbung gemacht.

Im nächsten Schritt wird im Rahmen des STEP Antrags 2023 im September dieses Jahres die Sanierung des Alten Bahnhofs beantragt. Dieser befindet sich in der Vorbereitung (siehe hierzu Vorlage ).

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt.

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur

Dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur“ stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 400 Mio. Euro für investive Projekte mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung zur Verteilung.

Erfolgreich bewilligt wurde die Projektskizze des Ersatzneubaus kleine Halle Parkstraße. Hier erhält die Stadt Würselen eine Fördersumme von 1,4 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 1,65 Millionen Euro. Am 24.11.2021 wurde die Bewilligung erteilt.

Im nächsten Schritt sind die baufachlichen Unterlagen zu erstellen, welche die Planung des Ersatzneubaus enthalten. Hierzu war die Aufstellung des Entwicklungsplans Broichweiden im Rahmen einer Bürgerbeteiligung in Form des städtebaulichen Wettbewerbs abzuwarten.

Jährlich ist zum 30.04. ein Zwischenbericht abzugeben, dieser wurde fristgerecht eingereicht. Nun wird kurzfristig das weitere Verfahren nochmals mit dem Projektträger Jülich und der Landesbauverwaltung abgestimmt.

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Das Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ hat das Ziel, alle von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffenen Städte zu unterstützen und so eine positive Entwicklung der Innenstadt zu fördern.

In Zusammenarbeit mit der SEW hat das zentrale Fördermittelmanagement einen Antrag für 4 leerstehende Objekte im Rahmen des Unterpunktes „Verfügungsfonds Anmietung“ eingereicht.

Vorgesehen sind die Anmietung bestehender leerstehender Ladenlokale zu 70 % der letzten Miethöhe und eine Weitervermietung über den geringeren Wert von 20 % der letzten Miethöhe. Die bestehende Differenz zwischen An- und Vermietung stellt den Fördergegenstand dar. Bei angehender Werbung kann so die Innenstadt beispielsweise für junge Start-Up Unternehmen attraktiv gestaltet werden und bietet einen erleichterten Einstieg in den Einzelhandel.

Die Stadt Würselen hat hier bei einer Förderquote von 90 % 89.100,00 Euro bewilligt bekommen. Das im letzten Jahr geschlossene Mietverhältnis mit „Stickz n‘ Dipz“ besteht weiterhin, sodass dieses Ladenlokal weiterhin die Würselener Innenstadt aufwertet. Die Anmietung eines zweiten Ladenlokals steht kurz bevor.

Mit dem 3. Förderaufruf im Oktober 2021 sind neue Förderbausteine ins Leben gerufen worden. Unter anderem besteht nun die Möglichkeit der Förderung zur Herrichtung eines Ladenlokals. Dies ist auch für bereits bewilligte Zentren möglich. Da dies ein sehr lukratives Angebot ist, hat die Stadt Würselen Ende Oktober einen Änderungsantrag für den neuen Förderbaustein gestellt. Die Bewilligung wurde erteilt, sodass künftig auch die Herrichtung von Ladenlokalen in Zusammenhang mit der Vermietung gefördert werden kann. Bisher wurden für diesen Förderbaustein noch keine Mittel gezahlt.

Das Förderprogramm sieht auch die Etablierung eines Zentrenmanagers vor.

Unter dem Vorbehalt der genehmigten Zweckänderung (Einführung eines Zentrenmanagers) im Rahmen der bestehenden Förderung, soll ein Zentrenmanager für Würselen eingestellt werden.

Dieser soll sich künftig um Leerstandsvermeidung und das Würselener Zentrumsleben sowie die der Stadtteile Bardenberg und Broichweiden kümmern.

Da der Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2023 begrenzt ist, kann die Förderung des Zentrenmanagers auch nur bis zu diesem Datum erfolgen. Darüber hinaus soll die Stelle im Rahmen des neuen Stellenplans erweitert werden.

Da der bisherige Mietvertrag und der voraussichtliche noch abzuschließende Mietvertrag noch lange nicht alle Fördermittel binden, stehen für einen Zentrenmanager noch Fördermittel im Rahmen der bestehenden Mittel zur Verfügung.

Investitionsförderungsprogramm des NVR nach § 13 des ÖPNVG

Der NVR (Nahverkehr Rheinland) hat im Rahmen einer pauschalierten Förderung ein mittelfristiges Investitionsprogramm für den ÖPNV vorgelegt, welches jährlich fortgeschrieben wird.

Interessant ist hier der Ausbau der nötigen Infrastruktur für den Busverkehr, insbesondere die Erneuerung von Bushaltestellen.

Der NVR ermöglicht eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben sowie eine Pauschale für Ausgaben zur Planung und Vorbereitung der Investitionsmaßnahmen.

Zwischenzeitlich wurde der Antrag gestellt, dieser befindet sich noch in der Prüfung. Mit einer möglichen Bewilligung ist noch im Mai zu rechnen.

Dorferneuerung 2022 – inkl. Feuerwehrhäuser 2022

Das Förderprogramm „Dorferneuerung 2022“ und das Sonderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ von Bund und Land fördert mit einem Volumen von insgesamt 47 Millionen Euro investive Maßnahmen in Orten und Ortsteilen von bis 10.000 Einwohner*innen in ländlichen Räumen.

Ziel ist es die dörflich bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. Gleichzeitig soll in diesen Teilen auch die Feuerwehrinfrastruktur gestärkt und optimiert werden.

Für den Bereich der Feuerwehrhäuser liegt der Förderschwerpunkt im Neubau, Sanierung und Erweiterung von Feuerwehrhäusern, dem Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und der Umbau eines Gebäudes zur Kombination eines Feuerwehrhauses mit einer dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtung.

Im Bereich der Feuerwehrhäuser in Dörfern wurde ein Antrag in Höhe von insgesamt 250.000,00 Euro für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Broichweiden in 2022 gestellt. Der Förderbescheid selbst liegt noch nicht vor, aber der Fördergeber hat bereits die geförderten Projekte veröffentlicht. Demnach entfällt auf die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses eine Fördersumme von 114.000,00 Euro.

Denkmalförderung des Landes NRW

Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege im Rahmen der Denkmalförderung des Landes NRW das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.

Für die im Jahr 2021 bewilligten Fördermittel – A73 Dorfstraße 25, A77 Grindelstraße 26, A81 Friedhof Bardenberg, A86 Ravelsberger Straße und A87 Salmanusstraße 36 – ist noch der Verwendungsnachweis bis 30.06.2022 einzureichen.

Für das Jahr 2022 wurden Fördermittel in Höhe von 4.500,00 Euro für 3 Denkmäler / Kreuzanlagen im Stadtgebiet bewilligt. Es handelt sich hierbei um die Kreuzanlagen A71 Pleyer Straße, A78 Heidestraße und A92 Südstraße. Die Fördermittel für das Jahr 2022 sind noch abzurufen.

Bereich Schulen

Gute Schule 2020

Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist ein durch die NRW Bank finanziertes vierjähriges Programm.

Der Stadt Würselen wurde im Rahmen dieses Förderprogramms ein Fördervolumen in Höhe von 2.163.872 Euro bewilligt. Die Förderquote beträgt hierbei 100 %, sodass keine Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Der letzte Mittelabruf ist erfolgt, sodass die gesamte Fördersumme im Jahr 2020 abgerufen wurde.

Hier geht es nun noch um die abschließende Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Diese sind innerhalb von 48 Monaten nach dem entsprechenden Mittelabruf umzusetzen. Von insgesamt 49 Maßnahmen wurden bereits 18 abgeschlossen. Die anderen Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung.

Die Maßnahmen 1.1 und 1.2 „Sanierung der durchfeuchteten Keller Außen- und Innenwänden“ an der KGS Sebastianusschule sind dieses Jahr fertig zu stellen. Im Rahmen dessen werden die Maßnahmen in Absprache mit dem Fördermittelgeber kurzfristig leicht umgestaltet, sodass der Asphalt erneuert wird und somit die Kellerwände trockengelegt werden können.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 3 beigefügt.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Gleichzeitig mit dem zuvor beschriebenen Programm rief das Land Nordrhein-Westfalen zu dem Förderprogramm „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I“ auf, später folgte das Kapitel II.

Ziel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist es die Schulinfrastruktur zu verbessern sowie finanzschwache Kommunen zu unterstützen.

Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde die Laufzeit beider Kapitel bereits um 1 Jahr verlängert. Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres wurden beide Kapitel jeweils nochmal um weitere 2 Jahre verlängert. Demnach müssen die Maßnahmen des Kapitels I nun bis zum 31.12.2023 und die Maßnahmen des Kapitels II nun bis zum 31.12.2025 abgeschlossen und umgesetzt sein.

In dem Kapitel I stehen Fördermittel in Höhe von 988.052,42 Euro zur Verfügung. Die Stadt Würselen muss hierzu einen Eigenanteil von 10 % in Höhe von 98.805,24 Euro leisten. Demzufolge können Maßnahmen mit insgesamt 1.086.857,66 Euro umgesetzt werden.

Der Mittelabruf erfolgt bei Fertigstellung einzelner Maßnahmen. Bisher wurden für 6 abgeschlossene Maßnahmen sowie eine laufende Maßnahme insgesamt 633.632,55 Euro Fördermittel abgerufen. Mit 4 gemeldeten Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.

Es stehen noch Fördermittel in Höhe von 257.800,00 Euro für weitere Maßnahmen zur Verfügung.

Ziel des II. Kapitels ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur. Hierfür stehen der Stadt Würselen insgesamt 1.406.073,90 Euro zur Verfügung. Bei einem Eigenanteil von 10 % in Höhe von 127.824,90 Euro beträgt die Fördersumme 1.278.249,00 Euro. Insgesamt sollen mit dem II. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes aktuell 15 Maßnahmen umgesetzt werden. Mit 3 Maßnahmen wurden bereits begonnen. Eine Maßnahme ist fertiggestellt.

Bisher wurden Fördermittel über 182.112,86 Euro abgerufen. Hier stehen noch nicht gebundene Fördermittel in Höhe von rund 306.900,00 Euro zur Verfügung.

Die Maßnahmen der Grundschule Würselen-Mitte werden aktuell nicht umgesetzt, da noch nicht abschließend beurteilt werden kann, wie es mit dieser Schule am Standort Friedrichstraße weitergeht.

Das A 65 ist bereits in der Prüfung, welche Maßnahmen noch hierüber umgesetzt werden können.

Im Rahmen des Kapitel II soll an der GGS Scherberg eine Umbaumaßnahme im Trakt B erfolgen. Diese Umbaumaßnahme beinhaltet den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung inkl. Küche, Bad und WC in einen weiteren Klassen- und Sanitätsraum. Die Maßnahme bindet Gesamtkosten in Höhe von ca. 162.000,00 Euro sowie Fördermittel über 145.800,00 Euro.

Demnach würden dann noch 161.100,00 Euro an Fördermittel zur Verfügung stehen.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 4 sowie die aktuelle Sanierungsliste ist der Anlage 5 beigefügt.

Digitalpakt It-Administration

Ziel der Förderrichtlinie „Sofortausstattungsprogramm von IT-Administration für Schulen“ ist es, die Schulträger im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden schulischer IT-Infrastruktur im Rahmen des DigitalPakt zu unterstützen. Gefördert werden hier befristete Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. als Sachausgaben durch externe IT-Dienstleister sowie die Qualifizierung und Weiterbildung bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden. Zur Verfügung stehen der Stadt Würselen ein Gesamtbudget von 119.643,90 EUR bei einer Förderquote von 90 % bis zum 31.12.2025.

Es wurden 2 IT-Stellen für den Zeitraum 2022 – 2025 in Höhe von 39.881,30 Euro pro Jahr bei einem Eigenanteil von 74.214,70 Euro pro Jahr beantragt und bewilligt. Die Fördermittel sind halbjährlich abzurufen. Der erste Mittelabruf wird zum 30.06.2022 erfolgen.

Die entsprechenden Stellen konnten zum 01.02. bzw. 01.05. besetzt werden und sollten im Rahmen der Stellenplanung 2023/2024 in unbefristete Stellen umgewandelt werden.

Stationäre RLT-Anlagen

Das Förderprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ wird immer mal wieder erneuert.

Zuletzt wurde das Programm um den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen und die Beschaffung und den Einbau von Zu- / Abluftventilatoren erweitert.

Die Förderquote beträgt für Investitionskosten sowie die Kosten für Planung und Montage bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000,00 Euro.

Ende 2021 wurde ein Antrag auf Neueinbau stationärer RLT-Anlagen für alle Grundschulen, den Kindergärten Gerhart-Hauptmann-Straße und In der Dell sowie für die Räumlichkeiten für Kinder unter 12 Jahren der Gesamtschule und des Gymnasiums gestellt.

Der Antrag wurde bewilligt, sodass bei einer Gesamtsumme von 3.664.161,00 Euro eine Fördersumme von 2.931.328,80 Euro zur Verfügung steht.

Die Maßnahmen sind innerhalb von 12 Monaten bis zum 29.04.2023 umzusetzen.

Förderrichtlinie beschleunigter Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung

Im Rahmen der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ werden Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung an Schulen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau bzw. zur qualitativen Steigerung des Angebots stehen sowie Ausstattungsinvestitionen einschl. deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere Mobiliar und Spiel- und Sportgeräte gefördert.

Bewilligt wurden 374.281,00 EUR für die Sanierung von Sanitäranlagen und OGS-Räumen an der GGS Bardenberg sowie Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung weiterer OGS-Räume an der GGS Weiden-Linden und die Anschaffung von Mobiliar, Spielmaterial und –geräten für verschiedene Schulen. Der bewilligte Fördersatz beträgt 85 % sodass mit dem Eigenanteil insgesamt 440.330,00 EUR für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Ende letzten Jahres hat der Fördergeber das Programm um 1 Jahr verlängert. Die Frist der Umsetzung der Maßnahme war in vielen Fällen zu kurz. Dies kam auch Würselen zu Gute, zwar waren die Maßnahmen Ende letzten Jahres überwiegend umgesetzt, dennoch waren Mittel übrig, welche nun noch ausgegeben werden konnten. Die Umsetzung befindet sich somit in der Schlussphase, die letzten Rechnungen müssen noch gezahlt werden.

Die gesamten Fördermittel sind bereits abgerufen.

Extrazeit Lernen

Im Rahmen des Landesförderprogramms „Extrazeit Lernen“ werden Corona bedingte Lernlücken durch außerschulische Angebote aufgeholt.

Dieses Programm hatte einen Durchführungszeitraum bis Ende 2021.

Fortgeführt wird dieses Programm über das Bundesförderprogramm „Aufholen nach Corona“ in 2022.

Bislang wurden seit dem Block Sommerferien 2021 insgesamt 11 Anträge gestellt und Fördermittel bei einer Förderquote von 80% in Höhe von 286.000,00 Euro bewilligt.

Hiervon sind bereits mehrere Blöcke durch Verwendungsnachweis beendet worden. Die Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Bezirksregierung ergab Widerrufsbescheide in Höhe von 8.800,00 Euro. Diese Rückforderungen ergeben sich aus nicht durchgeführten Maßnahmen innerhalb der einzelnen Blöcke. Die Rückforderung an die Träger erfolgt problemlos.

Die Zusammenarbeit mit dem Amt 51 funktioniert in enger Absprache.

Aufholen nach Corona

Das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ ist ergänzend und fortführend zum Programm Extrazeit Lernen. Der Unterschied liegt hier im Durchführungszeitraum bis Ende 2022 sowie der Vorgabe von Bausteinen durch den Fördergeber. Die Bausteine setzen sich aus „Extra-Geld“ - 30 % Schulbudget, welche bereits an die Schulen ausgezahlt wurden, 30 % Bildungsgutscheine und 40 % Schulträgerbudget – und „Extra-Personal“ zusammen.

Der Förderbescheid vom 20.08.2021 in Höhe von 296.620,00 Euro beinhaltet auch die Weiterleitung an das Heilig-Geist-Gymnasium in Höhe von 91.968,00 Euro.

Zwischenzeitlich wurde auch die Vorgehensweise in Bezug auf die Bildungsgutscheine seitens des Fördergebers verfeinert, sodass diese nun auch an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden konnten. Die Abrechnung und das Monitoring erfolgt monatlich in enger Zusammenarbeit zwischen dem A51 und dem ZFM.

Helferprogramm OGS

Das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ ist Bestandteil des Programms Aufholen nach Corona. Hier werden Fördermittel für den Besuch der offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler ohne und mit Förderbedarf bereitgestellt.

Insgesamt wurden hier Mittel in Höhe von 40.434,10 Euro beantragt. Diese Mittel bezogen sich lediglich auf das erste Schulhalbjahr. Mit Ergänzungsbescheid vom 23.03.2022 wurde die Mittel für das zweite Schulhalbjahr um 54.959,10 Euro aufgestockt.

Auch dieses Programm wird bis Ende 2022 verlängert. Die entsprechende Richtlinie hierzu befindet sich noch in der Bearbeitung. Sobald diese festgelegt wurde, teilt der Fördergeber das weitere Verfahren mit.

Bereich Klimaschutz

Förderrichtlinie „Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung“

Das Land fördert im Rahmen der oben genannten Richtlinie die Teilnahme und Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinn eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens. Ziel dieser Förderung ist es, Anpassungsaktivitäten durch die Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung aufzubauen oder zu verbessern. Hierbei wird das stete Verwaltungshandeln in Bezug auf den Klimawandel bezweckt.

Der Antrag wurde Ende Juni gestellt und mit Bescheid vom 02.09.2021 in Höhe von 49.260,00 Euro für die Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2025 bewilligt. Der Mittelabruf für 2021 in Höhe von 7.900,00 Euro ist erfolgt. Für das Jahr 2022 werden Fördermittel in Höhe von 12.310,00 Euro abgerufen.

Die Maßnahme befindet sich in der Durchführung. Das A61 hat durch den Klimaschutzmanager ein Klimateam ins Leben gerufen. Im weiteren Verlauf werden die entsprechend umzusetzenden Maßnahmen aufgestellt.

Grüne Infrastruktur

Im Rahmen des REACT-EU Förderprogramms fördert das Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ die Schaffung, den Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung von Elementen der grünen Infrastruktur im urbanen Umfeld. In diesem Kontext stehen Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität.

Beantragt wurde hier das „Bunte Band Würselen“. Dieses bildet die Basis einer kommunalen Strategie, vorhandene Grünstrukturen nachhaltig und optisch ansprechend aufzuwerten und zu vernetzten. Der Fokus liegt dabei auf dem Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität.

Insgesamt wurden für die Jahre 2021 und 2022 Fördermittel in Höhe 490.000,00 Euro beantragt. Die Bewilligung ist erfolgt, die Förderung beträgt 100 %.

Das „Bunte Band Würselen“ ist bis Ende 2022 umzusetzen. Die Umsetzung ist in vollem Gange. Die Mittel für 2022 sind bis zum 30. September abzurufen. Der Verwendungsnachweis ist dann nach dem letzten Mittelabruf zum 30.04.2023 einzureichen.

Elektromobilität

Im Rahmen der Förderrichtlinie des Landes „progres.nrw – Programmbereich emissionsarme Mobilität“ können reine Elektrofahrzeuge gefördert werden.

Bei dieser Landesförderung werden 40 % der förderfähigen Ausgaben pro Fahrzeug gefördert.

Es wurde die Förderung für zwei neue Elektrofahrzeuge in Höhe von 24.000,00 Euro beantragt und bewilligt. Diese sind innerhalb diesen Jahres anzuschaffen. Die Anschaffung befindet sich aktuell in der Umsetzung.

Öffentliche Ladeinfrastruktur

In Bezug auf die zuvor beschriebene Elektromobilität hat der Bund den Förderaufruf „öffentliche Ladeinfrastruktur“ basierend auf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort vorgestellt. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen. Gefördert werden der Kauf inkl. Installations- und aufbaukosten von Normal- und Schnellladeinfrastrukturen. Die Förderquote beträgt 80 % der Gesamtkosten.

Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Bewilligt wurden 10 Ladesäulen innerhalb des Stadtgebiets Würselen. Die in der Sitzungsvorlage des Rates VO/21/0419 aufgeführten Standorte wurden noch einmal angepasst.

In Absprache zwischen dem A 61, A32 und dem ZFM wurden nun folgende Standorte sowohl planungsrechtlich als auch verkehrstechnisch abgewogen und letztlich für sinnvoll und plausibel festgehalten:

- Parkplatz Alter Schulhof Bardenberg

- Straßenverkehrsamt

- Kausseneichsgasse (2 Ladesäulen)

- Parkplatz Pricker Straße

- Parktaschen St. Sebastian

- Parktaschen Lehnstraße

- Parktaschen Lindenplatz / Kreuzstraße

- Parktasche Bissener Straße / Alte Post

- Rathausstraße

Die genauen Standorte (welche Parktaschen als E-Parkplatz ausgewiesen werden) ergibt sich schließlich aus der vorhandenen Netzstruktur und deren möglicherweise vorhandenen bzw. zu verlegenden kostengünstigste Variante.

Zwischenzeitlich wurden sowohl Gespräche mit der Enwor wie auch mit der EWV über den Kauf und den Betrieb der Anlagen geführt. Die Enwor wird nun ein Angebot erstellen. Die Anschaffung der Ladesäulen selber erfolgt seitens der Stadt Würselen über die Enwor. Der Betrieb dieser Ladesäulen erfolgt durch die Enwor, welche hierfür auch die laufenden Kosten trägt. Es muss zwischen Stadt und Enwor noch ein entsprechender Betriebsfürhungsvertrag geschlossen werden. Im Gegensatz verbleiben die hieraus resultierenden Einnahmen bei der Enwor. Folglich trägt die Stadt Würselen keine laufenden Kosten.

Billigkeitsrichtlinie kommunaler Klimaschutzinvestitionen

Das Land NRW hat in Folge der Corona-Pandemie eine Billigkeitsleistung für Investitionen in den Klimaschutz für die Kommunen bereitgestellt.

Hierdurch sollen die in Folge der Pandemie ausgebliebenen Klimaschutzmaßnahmen vorangetrieben werden, um die Klimaziele 2040 einhalten zu können.

Die Kompensationsleistung kann für den Eigenanteil bei Maßnahmen im Rahmen bestehender Förderprogramme, wie Emissionsarme Mobilität oder Klimaschutztechnik eingesetzt werden. Darüber hinaus können erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität oder klimafreundliche Beschaffung und Green-IT vorangetrieben werden.

Die Möglichkeit diese als Eigenmittel bei vorhandenen Förderprogrammen einzusetzen, war nicht gegeben, da bereits die E-Autos über das Förderprogramm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität gefördert wurden.

Voraussetzung hier ist im ersten Schritt die Antragsstellung der Billigkeitsleistung und im zweiten Schritt die Antragsstellung im eigentlichen Förderprogramm.

Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten wurde sich für die Beantragung im Rahmen der klimafreundlichen Beschaffung und Green-IT entschieden. Hiermit wird also das Programm „anny“ (siehe Vorlage 22/0620) beschafft.

Insgesamt stehen hierfür 55.221,34 Euro zur Verfügung. Die Bewilligung ist kurzfristig erfolgt.

Zu 2. Übersicht beantragter, aber noch nicht bewilligter Förderprogramme

Verschiedene Maßnahmen und Projekte wurden in enger Zusammenarbeit der Fachämter mit dem zentralen Fördermittelmanagement konzipiert und beantragt.

Zu welchem Zeitpunkt eine Bewilligung erfolgt und diese umgesetzt werden können sowie welcher Anteil auf die Stadt Würselen fällt, steht bisher noch nicht abschließend fest.

Kommunalrichtlinie - LED-Flutlichtanlage

Im Rahmen der Förderung „Kommunalrichtlinie“ werden verschiedenste Maßnahmen zum Thema Klimaschutz gefördert. Von Beratungsleistungen bis hin zu Energiesparmodellen sowie Klimaschutzkonzepte und –management.

Die Förderquoten der einzelnen Förderschwerpunkte belaufen sich zwischen 25 und 65 %.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wurde ein Antrag für eine LED-Flutlichtanlage des Sportplatzes Linden-Neusen gestellt. Die Förderquote beträgt 40 %. Bei Gesamtkosten von 41.750,00 Euro wurden 16.700,00 Euro Fördermittel beantragt.

Eine Bewilligung stehe noch aus.

DigitalPakt Schule

Im Rahmen des „Digitalpakt Schule“ werden Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen gefördert. Hier steht jeder Kommune eine durch die Förderrichtlinie festgelegte Fördersumme zu. Zur Finanzierung von beispielsweise Access Points, Servern, Switch, Displays, Lehrerarbeitsplätzen, weiteren I-Pads und verschiedensten weitern Gegenständen stehen neben Fördermitteln von 1.025.940,00 Euro insgesamt rund 114.000,00 Euro Eigenmittel zur Verfügung.

Im Rahmen der Antragsstellung wurde ein sogenannter Investitionsplan für die Jahre 2022 und 2023 erstellt.

Der Antrag befindet sich in der Prüfung durch die Bezirksregierung. Es wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, der wohl Anfang Juni 2022 genehmigt werden könnte. Die Schul-IT steht in den Startlöchern für die dringend notwendige Umsetzung. Die Schulen der Stadt Würselen warten sehnlichst auf die infrastrukturellen Verbesserungen.

Zu 3. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Nachfolgend werden weitere Förderprogramme dargestellt, welche den Fachämtern vorgestellt wurden und dort zur Prüfung anhängig sind. An anderen wird bereits gemeinsam mit den Fachämtern an einer Antragsstellung gearbeitet. Weitere wiederrum kommen bis zur Antragsfrist weiterhin in Frage.

Wiederaufbauhilfe NRW – Brücke Fahrloch

Im Rahmen der Flutkatastrophe im Juli letzten Jahres wurde auch die Brücke Fahrloch zerstört. Diese ist durch die Wassermassen eingestürzt.

Im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für das Land Nordrhein-Westfalen soll diese Brücke sowie die zur K1 gelegene Brücke in Kooperation mit der Stadt Herzogenrath wiederhergestellt werden. Hierfür wird mit der Stadt Herzogenrath ein Kooperationsvertrag geschlossen. Für die Brücke Fahrloch ist federführend die Stadt Würselen zuständig. Die Förderung nach der Wiederaufbauhilfe beträgt 100 %.

Ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe ist bis zum 30.06.2022 möglich und wird innerhalb dieser Frist erfolgen.

ÖPNV

Entsprechend dem Investitionsförderungsprogramm des NVR nach § 13 des ÖPNVG wurden auch die Maßnahmen „P&R Parkplatz Merzbrück“ und „Busanbindung Broicher Straße“ beim NVR angemeldet. Die Einplanungsmitteilung liegt vor, sodass nun ein Antrag gestellt werden kann. Die Maßnahmen befinden sich noch in der abschließenden Planungsphase. Mit einer Antragsstellung ist noch in 2022 zu rechnen.

Progres.nrw – Klimaschutztechnik - PV Anlage St. Sebastianus

Vorgesehen ist die Installation einer Photovoltaikanlage mit Gründach auf dem Flachdach des Erweiterungsbaus der KGS Sebastianus. Die Photovoltaik Anlage wäre über das Förderprogramm „porogres.nrw – Klimaschutztechnik“ förderfähig. Die Förderquote beträgt hier 90 % zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Eine Antragsstellung ist für 2022 vorgesehen.

Revier.gestalten

Im Rahmen des Förderprogramms „Revier.gestalten“ werden unter anderem Sportstätten gefördert. Im Rahmen dessen wurde die Maßnahme der Dreifachsporthalle in Broichweiden gemeinsamt mit dem Projektträger Jülich und der Zukunftsagentur erörtert. Für dieses Projekt soll im ersten Step eine Projektskizze eingereicht werden. Einreichungsfrist ist der 29.07.2022. Sollte die Projektskizze ausgewählt werden, wird zur eigentlichen Antragsstellung aufgerufen.

Kommunalrichtlinie - Vorreiterkonzept

Innerhalb der „Kommunalrichtlinie“ werden verschiedenste Maßnahmen zum Thema Klimaschutz gefördert.

Neben der LED-Flutlichtanlage soll auch ein Vorreiterkonzept beantragt werden. Hier wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz gefördert, mit der Klimaschutzstrategie und –maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet werden können. Die Förderquote beträgt 70 %.

Die Antragsstellung erfolgt in Kürze.

Förderprogramm BEG

Im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG / BEG NW)“ werden Gesamtmaßnahmen als auch Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude gefördert. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Außentüren oder Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage.

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000,00 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die Förderquote beträgt zwischen 20 und 45 %.

Die Richtlinie zur Förderung läuft bis Ende des Jahres 2030.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

In Bezug auf das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und das Sonderprogramm zur Stärkung der Innenstadt erfolgt die Finanzierung zu 90% über Mittel des Bundes und des Landes. Der Stadt Würselen bleibt somit ein Eigenanteil von 10 %.

Die Maßnahmenliste schöpft die Mittel in Bezug auf das Kapitel II noch nicht vollständig aus. Sollten im Verlauf noch weitere Mittel zur Verfügung stehen, werden seitens der Verwaltung weitere Verwendungsbeschlüsse eingeholt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die verschiedenen Fördermaßnahmen haben Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen der Stadt rselen. Sowohl als direkte Betroffene im Rahmen von schulischen Maßnahmen als auch indirekt im Rahmen der Klimaprojekte.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung