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Berichterstattung über das zentrale Fördermittelmanagement


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
S 11 Fördermittelmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6449

Der Rat der Stadt beschließt die im Rahmen der Berichterstattung über das zentrale Fördermittelmanagement

  1. dargestellte Sanierungsliste betreffend die Förderprogramme Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie

  1. die Erweiterung der Maßnahme 1.7 um die Sanierung der Schmutzwasserleitungen an der KGS Sebastianus über das Kapitel II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

Des Weiteren nimmt der Rat die Vorlage zur Kenntnis.

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Von Hoegen . gez. Chantré .

Erster u. technischer Beigeordneter Zentrales Fördermittelmanagement

gez. Truong . .

Amtsleiterin A65

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden erneut verschiedene Förderanträge gestellt und Maßnahmen abgeschlossen. Weitere Anträge werden noch durch den Fördergeber geprüft und weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorbereitung zur Antragsstellung.

Die einzelnen Auflistungen kann der Berichterstattung im weiteren Verlauf entnommen werden.

Darüber hinaus werden stetig neue Förderglichkeiten akquiriert und an die Fachämter der Verwaltung herangetragen.

Laufende Förderprogramme werden besonders durch die Einführung des Rechnungs- / Bestellworkflows überwacht. Das zentrale Fördermittelmanagement ist hier als Prüfungsfunktion integriert. Hierdurch wird das finanzielle Controlling der Kosten verstärkt.

Immer mehr Fördermaßnahmen befinden sich nun in der Umsetzungsphase. Dies bedeutet für das zentrale Fördermittelmanagement gleichzeitig, dass sich der Aufwand in den Bereichen Controlling, Kommunikation mit dem Fördergeber und Abschlussarbeiten erhöht. Hier wurden mehrere Zwischenberichte und Mittelabrufe getätigt.

Das zentrale Fördermittelmanagement ist als Beispiel für gute kommunale Praxis von der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet worden.

Hierzu erfolgte ein Artikel im Newsletter der gpa, dort wird auch die Dienstanweisung als Beispiel veröffentlicht. Dies ist eine hohe Auszeichnung, welche die Arbeit des ZFM würdigt. Zwischenzeitlich konnte verschiedenen Kommunen aus NRW das Vorgehen und die Tätigkeiten des ZFM durch Telefon- und Videogespräche nähergebracht werden.

Zukünftig wird das ZFM ein Managementtool zur Verwaltung und Bearbeitung aller Fördermaßnahmen verwenden. Hier wurde sich für die Software von LG Finance entschieden.

Eine Übersicht zu allen Fördermaßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.

Nachfolgend wird über den Stand der laufenden sowie neuer Förderprogramme berichtet.

  1. Zwischenstand der laufendenrderprogramme

  1. Übersicht beantragter, aber noch nicht bewilligter Förderprogramme

  1. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Zu 1. Laufende Förderprogramme

Bereich Städtebauförderung und Infrastruktur

IHK/ISEK Würselen Innenstadt

Eines der größten Förderprogramme für die Stadt Würselen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 23.925.217 Euro bei einer Förderquote von 70 % - stellt das Förderprogramm Lebendige Zentren Würselen Innenstadt“ (vormals Integriertes Handlungskonzept) dar.

r das Programmjahr 2022 wurde zwischenzeitlich die Aufwertung des Stadtgartens, die Fortführung der Projektsteuerung durch DSK, die Fortführung des Stadtteilmanagements sowie die Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms in Höhe von insgesamt ca. 1,1 Mio. Euro bewilligt.

Hierzu werden nun die Verträge mit DSK im Rahmen der Projektsteuerung und Elsbroek Architekt im Rahmen des Stadtteilmanagements verlängert.

r das gutlaufende Fassadenprogramm stehen nun weitere 100.000,00 Euro zur Verfügung.

Damit auch in den nächsten Jahren die Fassaden der Würselener Innenstadt aufgewertet werden können, sind die Richtlinien zum Fassadenprogramm erneut zu verlängern.

r den STEP 2023 wurde fristgerecht zum 30. September ein Antrag eingereicht. Der Antrag betrifft den Umbau und die Sanierung des Alten Bahnhofs.

In Gesprächen mit der Bezirksregierung im Vorfeld der Antragseinreichung teilte diese mit, dass mögliche weitere Fördermöglichkeiten zur Kofinanzierung akquiriert werden sollten. Eine Möglichkeit stellt das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen für die Bereiche Sport, Jugend und Kultur“ dar. Hier wurde zum 30. September eine Projektskizze zum Alten Bahnhof eingereicht.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Kofinanzierung über das EU-Förderprogramm „EFRE 2021 2027; hier Wohnviertel im Wandel“. Auch hier soll eine Projektskizze bis Ende des Jahres eingereicht werden, welche im Vorfeld mit der Bezirksregierung abgestimmt wird.

Der Mittelabruf für das Jahr 2022 ist fristgerecht erfolgt.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt.

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur

Dem Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur“ stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 400 Mio. Euro für investive Projekte mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung zur Verteilung.

Erfolgreich bewilligt wurde die Projektskizze des Ersatzneubaus kleine Halle Parkstraße. Hier erhält die Stadt Würselen eine Fördersumme von 1,4 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 1,65 Millionen Euro. Am 24.11.2021 wurde die Bewilligung erteilt.

Im nächsten Schritt sind die baufachlichen Unterlagen zu erstellen, welche die Planung des Ersatzneubaus enthalten. Hierzu war die Aufstellung des Entwicklungsplans Broichweiden im Rahmen einer Bürgerbeteiligung in Form des städtebaulichen Wettbewerbs abzuwarten. Sobald die Entwurfsplanungen für den Ersatzneubau vorliegen, können die baufachlichen Unterlagen erstellt werden.

hrlich ist zum 30.04. ein Zwischenbericht abzugeben, dieser wurde fristgerecht eingereicht.

r das Jahr 2023 wurde zu diesem Bundesprogramm ein weiterer Förderaufruf gestartet. Anders als bei den vorherigen Förderaufrufen wird hier nur die Sanierung des Bestands gefördert.

Wie bereits zuvor erwähnt, wurde hier eine Projektskizze für die Sanierung des Alten Bahnhofs eingereicht.

Darüber hinaus wurde für das Aquana eine Projektskizze eingereicht, um eine mögliche Förderung für die Sanierung des Daches und der Lüftungsanlage zu erhalten.

Eine positive oder negative Rückmeldung steht noch aus.

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Das rderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ hat das Ziel, alle von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffenen Städte zu unterstützen und so eine positive Entwicklung der Innenstadt zu fördern.

Die Stadt rselen hat hier bei einer Förderquote von 90 % 89.100,00 Euro bewilligt bekommen. Das im letzten Jahr geschlossene Mietverhältnis mit „Stickz n Dipz“ besteht weiterhin, sodass dieses Ladenlokal weiterhin die Würselener Innenstadt aufwertet. Zwischenzeitlich konnten zwei weitere Ladenlokale angemietet werden. Bei einem Ladenlokal handelt es sich um die Fortführung von Mascha-Moden. Das andere Lokal wird durch den Verkauf von Kinderspielzeug die Innenstadt aufwerten.

Weitere mögliche Mieter haben ihr Interesse mitgeteilt.

Das Förderprogramm sieht auch die Etablierung eines Zentrenmanagers vor.

Der Förderbescheid wurde in seinem Zweck dahingehend geändert, dass nun auch die Einführung eines Zentrenmanagers möglich ist.

Dieser soll sich künftig um Leerstandsvermeidung und das Würselener Zentrumsleben sowie die der Stadtteile Bardenberg und Broichweiden kümmern.

Da der Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2023 begrenzt ist, kann die Förderung des Zentrenmanagers auch nur bis zu diesem Datum erfolgen. Die Stelle wird zukünftig bei der SEW angesiedelt werden.

Zwischenzeitlich wurden hier alle Fördermittel abgerufen.

Investitionsförderungsprogramm des NVR nach § 13 des ÖPNVG

Der NVR (Nahverkehr Rheinland) hat im Rahmen einer pauschalierten Förderung ein mittelfristiges Investitionsprogramm für den ÖPNV vorgelegt, welches jährlich fortgeschrieben wird.

Interessant ist hier der Ausbau der nötigen Infrastruktur für den Busverkehr, insbesondere die Erneuerung von Bushaltestellen.

Der NVR ermöglicht eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben sowie eine Pauschale für Ausgaben zur Planung und Vorbereitung der Investitionsmaßnahmen.

Zwischenzeitlich wurde der Antrag gestellt, dieser befindet sich weiterhin noch in der Prüfung.

Dorferneuerung 2022 inkl. Feuerwehrhäuser 2022

Das Förderprogramm Dorferneuerung 2022“ und das Sonderprogramm Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ von Bund und Land fördert mit einem Volumen von insgesamt 47 Millionen Euro investive Maßnahmen in Orten und Ortsteilen von bis 10.000 Einwohner*innen in ländlichen Räumen.

r den Bereich der Feuerwehrhäuser liegt der Förderschwerpunkt im Neubau, Sanierung und Erweiterung von Feuerwehrhäusern, dem Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und der Umbau eines Gebäudes zur Kombination eines Feuerwehrhauses mit einer dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtung.

Hier wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 113.403,50 Euro für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Broichweiden bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahme befindet sich in der Genehmigungsphase. Die Baugenehmigung muss bis zum 30.03.2023 beim Fördergeber vorliegen.

Der ersten Fördermittel für die Planungskosten wurde bereits abgerufen.

Denkmalförderung des Landes NRW

Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege im Rahmen der Denkmalförderung des Landes NRW das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.

r das Jahr 2022 wurden Fördermittel in Höhe von 4.500,00 Euro für 3 Denkmäler / Kreuzanlagen im Stadtgebiet bewilligt. Es handelt sich hierbei um die Kreuzanlagen A71 Pleyer Straße, A78 Heidestraße und A92 Südstraße. Die Fördermittel für das Jahr 2022 wurden fristgerecht abgerufen.

Bereich Schulen

Gute Schule 2020

Das Förderprogramm Gute Schule 2020“ ist ein durch die NRW Bank finanziertes vierjähriges Programm.

Der Stadt Würselen wurde im Rahmen dieses Förderprogramms ein Fördervolumen in Höhe von 2.163.872 Euro bewilligt. Die Förderquote beträgt hierbei 100 %, sodass keine Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Der letzte Mittelabruf ist erfolgt, sodass die gesamte Fördersumme im Jahr 2020 abgerufen wurde.

Hier geht es nun noch um die abschließende Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Diese sind innerhalb von 48 Monaten nach dem entsprechenden Mittelabruf umzusetzen. Von insgesamt 49 Maßnahmen wurden bereits 23 abgeschlossen. Die anderen Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung. Einige davon werden aufgrund verschiedener Gründe nicht mehr durchgeführt, beispielsweise wegen der Verschiebung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, erhöhter Kosten anderer Maßnahmen oder anderweitiger Umsetzung.

Zum 15. November musste der zweite Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dies erfolgte fristgerecht. Die Fertigstellung von insgesamt 15 Maßnahmen in Höhe von 1.062.969,08 Euro an sechs Schulen wurde schlussgerechnet.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 3 beigefügt.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Gleichzeitig mit dem zuvor beschriebenen Programm rief das Land Nordrhein-Westfalen zu dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I“ auf, später folgte das Kapitel II.

Ziel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist es die Schulinfrastruktur zu verbessern sowie finanzschwache Kommunen zu unterstützen.

Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde die Laufzeit beider Kapitel bereits um 1 Jahr verlängert. Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres wurden beide Kapitel jeweils nochmal um weitere 2 Jahre verlängert. Demnach müssen die Maßnahmen des Kapitels I nun bis zum 31.12.2023 und die Maßnahmen des Kapitels II nun bis zum 31.12.2025 abgeschlossen und umgesetzt sein.

In dem Kapitel I stehen Fördermittel in Höhe von 988.052,42 Euro zur Verfügung. Die Stadt Würselen muss hierzu einen Eigenanteil von 10 % in Höhe von 98.805,24 Euro leisten. Demzufolge können Maßnahmen mit insgesamt 1.086.857,66 Euro umgesetzt werden.

Der Mittelabruf erfolgt bei Fertigstellung einzelner Maßnahmen. Bisher wurden für 7 abgeschlossene Maßnahmen insgesamt 633.632,55 Euro Fördermittel abgerufen. Mit einer gemeldeten Maßnahme wurde noch nicht begonnen, eine andere Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

Es stehen noch Fördermittel in Höhe von 278.500,00 Euro für weitere Maßnahmen zur Verfügung.

Ziel des II. Kapitels ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur. Hierfür stehen der Stadt Würselen insgesamt 1.406.073,90 Euro zur Verfügung. Bei einem Eigenanteil von 10 % in Höhe von 127.824,90 Euro beträgt die Fördersumme 1.278.249,00 Euro. Insgesamt sollen mit dem II. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes aktuell 15 Maßnahmen umgesetzt werden. Mit 3 Maßnahmen wurden bereits begonnen. Eine Maßnahme ist fertiggestellt.

Bisher wurden Fördermittel über 183.486,95 Euro abgerufen. Hier stehen noch nicht gebundene Fördermittel in Höhe von rund 128.000,00 Euro zur Verfügung, welche für die Sanierung der Schmutzwasserleitungen im Rahmen der Erweiterung der Maßnahme 1.7 Sanierung der Trinkwasserleitungen Hausinstallation / Rohrleitungsnetz genommen werden soll. Sobald der Rat der Stadt dieser Erweiterung zugestimmt hat, wird die Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln online erweitert.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 4 sowie die aktuelle Sanierungsliste ist der Anlage 5 beigefügt.

Digitalpakt It-Administration

Ziel der Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm von IT-Administration für Schulen“ ist es, die Schulträger im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administrierenden schulischer IT-Infrastruktur im Rahmen des DigitalPakt zu unterstützen. Gefördert werden hier befristete Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. als Sachausgaben durch externe IT-Dienstleister sowie die Qualifizierung und Weiterbildung bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden. Zur Verfügung stehen der Stadt Würselen ein Gesamtbudget von 119.643,90 EUR bei einer Förderquote von 90 % bis zum 31.12.2025.

Es wurden 2 IT-Stellen für den Zeitraum 2022 2025 in Höhe von 39.881,30 Euro pro Jahr bei einem Eigenanteil von 74.214,70 Euro pro Jahr beantragt und bewilligt. Die Fördermittel sind halbjährlich abzurufen. Für das Jahr 2022 wurden alle Mittel abgerufen.

Stationäre RLT-Anlagen

Das Förderprogramm Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ wird immer mal wieder erneuert.

Zuletzt wurde das Programm um den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen und die Beschaffung und den Einbau von Zu- / Abluftventilatoren erweitert.

Die Förderquote beträgt für Investitionskosten sowie die Kosten für Planung und Montage bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000,00 Euro.

Ende 2021 wurde ein Antrag auf Neueinbau stationärer RLT-Anlagen für alle Grundschulen, den Kindergärten Gerhart-Hauptmann-Straße und In der Dell sowie für die Räumlichkeiten für Kinder unter 12 Jahren der Gesamtschule und des Gymnasiums gestellt.

Der Antrag wurde bewilligt, sodass bei einer Gesamtsumme von 3.664.161,00 Euro eine Fördersumme von 2.931.328,80 Euro zur Verfügung steht.

Die Maßnahmen sind innerhalb von 12 Monaten bis zum 29.04.2023 umzusetzen. Aufgrund verschiedener Aspekte beträgt die Lieferzeit der Geräte ca. ein halbes Jahr. Da der Einbau überwiegend in den Ferien erfolgen soll, um den Unterricht nicht zu stören, kann voraussichtlich die Umsetzungsfrist nicht eingehalten werden.

Dem Antrag auf Fristverlängerung hat der Fördergeber leider nicht zugestimmt.

Die Maßnahme befindet sich dennoch in der Umsetzung. Die Stadt Würselen wird nicht die einzige Kommune mit solchen Problemen sein, daher geht das ZFM davon aus, dass kurzfristig eine Fristverlängerung seitens des Fördergebers veröffentlicht wird. Zudem wird ein Schreiben dieser Problematik an den Städte- und Gemeindebund verschickt.

rderrichtlinie beschleunigter Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung

Im Rahmen der rderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ werden Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung an Schulen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau bzw. zur qualitativen Steigerung des Angebots stehen sowie Ausstattungsinvestitionen einschl. deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere Mobiliar und Spiel- und Sportgeräte gefördert.

Bewilligt wurden 374.281,00 EUR für die Sanierung von Sanitäranlagen und OGS-Räumen an der GGS Bardenberg sowie Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung weiterer OGS-Räume an der GGS Weiden-Linden und die Anschaffung von Mobiliar, Spielmaterial und geräten für verschiedene Schulen. Der bewilligte Fördersatz beträgt 85 % sodass mit dem Eigenanteil insgesamt 440.330,00 EUR für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Ende letzten Jahres hat der Fördergeber das Programm um 1 Jahr verlängert. Die Frist der Umsetzung der Maßnahme war in vielen Fällen zu kurz. Dies kam auch Würselen zu Gute, zwar waren die Maßnahmen Ende letzten Jahres überwiegend umgesetzt, dennoch waren Mittel übrig, welche nun noch ausgegeben werden konnten. Die gesamten Fördermittel sind bereits abgerufen. Der Verwendungsnachweis muss noch erstellt werden.

Extrazeit Lernen

Im Rahmen des Landesförderprogramms Extrazeit Lernen“ werden Corona bedingte Lernlücken durch außerschulische Angebote aufgeholt.

Dieses Programm hatte einen Durchführungszeitraum bis Ende 2021.

Fortgeführt wird dieses Programm über das Bundesförderprogramm „Aufholen nach Corona“ in 2022.

Bislang wurden seit dem Block Sommerferien 2021 insgesamt 11 Anträge gestellt und Fördermittel bei einer Förderquote von 80% in Höhe von 286.000,00 Euro bewilligt.

Hiervon sind bereits mehrere Blöcke durch Verwendungsnachweis beendet worden. Die Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Bezirksregierung ergab Widerrufsbescheide in Höhe von 8.800,00 Euro. Diese Rückforderungen ergeben sich aus nicht durchgeführten Maßnahmen innerhalb der einzelnen Blöcke. Die Rückforderung an die Träger erfolgte problemlos.

Zwischenzeitlich wird das Programm über das Bundesprogramm „Ankommen und Aufholen“ weitergeführt.

Aufholen nach Corona

Das Bundesprogramm Aufholen nach Corona“ ist ergänzend und fortführend zum Programm Extrazeit Lernen. Der Unterschied liegt hier im Durchführungszeitraum bis Ende 2022 sowie der Vorgabe von Bausteinen durch den Fördergeber. Die Bausteine setzen sich aus „Extra-Geld“ - 30 % Schulbudget, welche bereits an die Schulen ausgezahlt wurden, 30 % Bildungsgutscheine und 40 % Schulträgerbudget und „Extra-Personal“ zusammen.

Der Förderbescheid vom 20.08.2021 in Höhe von 296.620,00 Euro beinhaltet auch die Weiterleitung an das Heilig-Geist-Gymnasium in Höhe von 91.968,00 Euro.

Diese Mittel müssen bis Ende des Jahres 2022 verausgabt werden.

Der Bund teilte bereits mit, dass das Programm bis Schuljahresende 2022/2023 verlängert wird. Hierzu wird es Anfang 2023 einen neuen Förderbescheid geben.

Helferprogramm OGS

Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote ist Bestandteil des Programms Aufholen nach Corona. Hier werden Fördermittel für den Besuch der offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler ohne und mit Förderbedarf bereitgestellt.

Insgesamt wurden hier Mittel in Höhe von 40.434,10 Euro beantragt. Diese Mittel bezogen sich lediglich auf das erste Schulhalbjahr 2022. Mit Ergänzungsbescheid vom 23.03.2022 wurde die Mittel für das zweite Schulhalbjahr 2022 um 54.959,10 Euro aufgestockt.

Bereich Klimaschutz

rderrichtlinie „Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung“

Das Land fördert im Rahmen der oben genannten Richtlinie die Teilnahme und Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinn eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens. Ziel dieser Förderung ist es, Anpassungsaktivitäten durch die Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung aufzubauen oder zu verbessern. Hierbei wird das stete Verwaltungshandeln in Bezug auf den Klimawandel bezweckt.

Mit Bescheid vom 02.09.2021 wurden Mittel in Höhe von 49.260,00 Euro für die Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2025 bewilligt. Der Mittelabruf für 2021 in Höhe von 7.900,00 Euro ist erfolgt. Für das Jahr 2022 wurden Fördermittel in Höhe von 12.310,00 Euro abgerufen.

Die Maßnahme befindet sich in der Durchführung. Das A61 hat durch den Klimaschutzmanager ein Klimateam ins Leben gerufen. Im weiteren Verlauf werden die entsprechend umzusetzenden Maßnahmen aufgestellt.

Grüne Infrastruktur

Im Rahmen des REACT-EU Förderprogramms fördert das Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ die Schaffung, den Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung von Elementen der grünen Infrastruktur im urbanen Umfeld. In diesem Kontext stehen Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität.

Beantragt wurde hier das „Bunte Band Würselen“. Dieses bildet die Basis einer kommunalen Strategie, vorhandene Grünstrukturen nachhaltig und optisch ansprechend aufzuwerten und zu vernetzten. Der Fokus liegt dabei auf dem Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität.

Insgesamt wurden für die Jahre 2021 und 2022 Fördermittel in Höhe 490.000,00 Euro beantragt. Die Bewilligung ist erfolgt, die Förderung beträgt 100 %.

Das „Bunte Band Würselen“ ist eigentlich bis Ende 2022 umzusetzen. Die Umsetzung ist in vollem Gange. Die Mittel für 2022 waren bis zum 30. September abzurufen, dies erfolgte fristgerecht. Aufgrund der Dürre im Sommer wurde ein Antrag auf Fristverlängerung in Bezug auf den Ausführungszeitraum gestellt. Dieser wurde bis zum 30.04.2023 verlängert.

Der Verwendungsnachweis ist dann nach dem letzten Mittelabruf zum 31.08.2023 einzureichen.

Elektromobilität

Im Rahmen der Förderrichtlinie des Landes progres.nrw Programmbereich emissionsarme Mobilität“nnen reine Elektrofahrzeuge gefördert werden.

Bei dieser Landesförderung werden 40 % der förderhigen Ausgaben pro Fahrzeug gefördert.

Es wurde die Förderung für zwei neue Elektrofahrzeuge in Höhe von 24.000,00 Euro beantragt und bewilligt. Diese sind innerhalb diesen Jahres anzuschaffen. Die Anschaffung befindet sich aktuell in der Umsetzung. Auch hier wurde eine Fristverlängerung bis zum 30.12.2023 aufgrund der Lieferverzögerungen bewirkt.

Darüber hinaus wurde ein weiteres Elektrofahrzeug für die Hausmeister von A26 beantragt. Hier wurden weitere 17.350,00 Euro bewilligt.

Öffentliche Ladeinfrastruktur

In Bezug auf die zuvor beschriebene Elektromobilität hat der Bund den Förderaufruf „öffentliche Ladeinfrastruktur“ basierend auf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort vorgestellt. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen. Gefördert werden der Kauf inkl. Installations- und aufbaukosten von Normal- und Schnellladeinfrastrukturen. Die Förderquote beträgt 80 % der Gesamtkosten.

Bewilligt wurden 10 Ladesäulen innerhalb des Stadtgebiets Würselen.

In Absprache zwischen dem A61, A32 und dem ZFM wurden nun folgende Standorte sowohl planungsrechtlich als auch verkehrstechnisch abgewogen und letztlich für sinnvoll und plausibel festgehalten:

- Parkplatz Alter Schulhof Bardenberg

- Straßenverkehrsamt

- Kausseneichsgasse (2 Ladesäulen)

- Parkplatz Pricker Straße

- Parktaschen St. Sebastian

- Parktaschen Lehnstraße

- Parktaschen Lindenplatz / Kreuzstraße

- Parktasche Bissener Straße / Alte Post

- Rathausstraße

Zwischenzeitlich wurden ein Betriebsführungsvertrag mit der Enwor geschlossen.

Die Ladesäulen wurden bereits bestellt und werden voraussichtlich in der KW 48 geliefert.

Anschließend beginnt die Enwor mit der Installation und Inbetriebnahme.

Der Stadt Würselen entstehen bis auf den Kauf der Ladesäulen und deren Tiefbauarbeiten keine laufenden Kosten.

Billigkeitsrichtlinie kommunaler Klimaschutzinvestitionen

Das Land NRW hat in Folge der Corona-Pandemie eine Billigkeitsleistung für Investitionen in den Klimaschutz r die Kommunen bereitgestellt.

Hierdurch sollen die in Folge der Pandemie ausgebliebenen Klimaschutzmaßnahmen vorangetrieben werden, um die Klimaziele 2040 einhalten zu können.

Die Kompensationsleistung kann für den Eigenanteil bei Maßnahmen im Rahmen bestehender Förderprogramme, wie Emissionsarme Mobilität oder Klimaschutztechnik eingesetzt werden. Darüber hinaus können erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität oder klimafreundliche Beschaffung und Green-IT vorangetrieben werden.

Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten wurde sich für die Beantragung im Rahmen der klimafreundlichen Beschaffung und Green-IT entschieden. Hiermit wird also das Programm „anny“ (siehe Vorlage 22/0620) beschafft.

Insgesamt stehen hierfür 55.221,34 Euro zur Verfügung. Die Bewilligung ist kurzfristig erfolgt. Die Maßnahme muss nun noch schlussgerechnet werden.

Die Billigkeitsleistung wird auch für das Jahr 2023 erfolgen. Die Stadt Würselen erhält nochmals 55.221,34 Euro.

Besonders die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern in Verbindung mit der Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik steht hier im Vordergrund. Der eigentlich für diesen Teil bereits geschlossene Förderteil, wurde lediglich für die Billigkeitsleistung nochmals geöffnet. Dies ist zurzeit die einzige Fördermöglichkeit in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen. Auch möchte der Baubetriebshof neue Fahrzeuge mit E-Mobilität anschaffen. Die Eigenmittel hierzu können auch aus der Billigkeitsleistung erbracht werden.

Die Möglichkeit hieraus ein Bürgerprogramm zu initiieren wurde durchdacht, jedoch aufgrund der dargelegten Ausführungen zur ursprünglichen Billigkeitsleistung verworfen. Darüber hinaus wird diese Intention in Bezug auf die ausgedachte Richtlinie Stadt als Fördergeber erhalten und weiter entwickelt.

Billigkeitsleistung CO2-Messgeräte

Entsprechend der „Richtlinie zur Leistung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen und ergänzende Ausstattung mit Co2-Messgeräten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche“ verteilte das Land NRW insgesamt 93.556,00 Euro für CO2-Messgeräte an die Stadt Würselen für alle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Die Beschaffung von CO2-Messgeräten an den städtischen Schulen und Kindergärten befindet sich in der Umsetzung.

Darüber hinaus gilt die Richtlinie für alle Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes, also auch für freie Träger. An diese werden die Mittel weitergeleitet.

Zu 2. Übersicht beantragter, aber noch nicht bewilligter Förderprogramme

Verschiedene Maßnahmen und Projekte wurden in enger Zusammenarbeit der Fachämter mit dem zentralen Fördermittelmanagement konzipiert und beantragt.

Zu welchem Zeitpunkt eine Bewilligung erfolgt und diese umgesetzt werden können sowie welcher Anteil auf die Stadt Würselen fällt, steht bisher noch nicht abschließend fest.

Kommunalrichtlinie - LED-Flutlichtanlage

Im Rahmen der Förderung „Kommunalrichtlinie“ werden verschiedenste Maßnahmen zum Thema Klimaschutz gefördert. Von Beratungsleistungen bis hin zu Energiesparmodellen sowie Klimaschutzkonzepte und management.

Die Förderquoten der einzelnen Förderschwerpunkte belaufen sich zwischen 25 und 65 %.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wurde ein Antrag für eine LED-Flutlichtanlage des Sportplatzes Linden-Neusen gestellt. Die Förderquote beträgt 40 %. Bei Gesamtkosten von 41.750,00 Euro wurden 16.700,00 Euro Fördermittel beantragt.

Aufgrund der deutlich erhöhten Anzahl an Anträgen im Jahr 2021 und 2022 steht die Bewilligung weiterhin aus. Mit einer Rückmeldung ist nicht vor März 2023 zu rechnen. Hierzu wurde ein mit Unterschrift des Bürgermeisters aufgesetztes Schreiben an den Fördergeber mit der Bitte um Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gesendet.

Kommunalrichtlinie - Vorreiterkonzept

Innerhalb der „Kommunalrichtlinie“ werden verschiedenste Maßnahmen zum Thema Klimaschutz gefördert.

Neben der LED-Flutlichtanlage wurde auch ein Vorreiterkonzept beantragt werden. Hier wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz gefördert, mit der Klimaschutzstrategie und maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet werden können. Die Förderquote beträgt 70 %.

Auch hier ist davon auszugehen, dass die Bewilligung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Revier.gestalten

Im Rahmen des Förderprogramms „Revier.gestalten“ werden unter anderem Sportstätten gefördert. Im Rahmen dessen wurde die Maßnahme der Dreifachsporthalle in Broichweiden gemeinsamt mit dem Projektträger Jülich und der Zukunftsagentur erörtert. Für dieses Projekt sollte im ersten Step eine Projektskizze eingereicht werden. Einreichungsfrist war der 29.07.2022. Die Projektskizze wurde fristgerecht eingereicht. Sollte die Projektskizze ausgewählt werden, wird zur eigentlichen Antragsstellung aufgerufen.

DigitalPakt Schule

Im Rahmen des Digitalpakt Schule“ werden Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen gefördert. Hier steht jeder Kommune eine durch die Förderrichtlinie festgelegte Fördersumme zu. Zur Finanzierung von beispielsweise Access Points, Servern, Switch, Displays, Lehrerarbeitsplätzen, weiteren I-Pads und verschiedensten weitern Gegenständen stehen neben Fördermitteln von 1.025.940,00 Euro insgesamt rund 114.000,00 Euro Eigenmittel zur Verfügung.

Im Rahmen der Antragsstellung wurde ein sogenannter Investitionsplan für die Jahre 2022 und 2023 erstellt.

Der Antrag befindet sich in der Prüfung durch die Bezirksregierung. Nach Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns befinden sich bereits Teile der Maßnahmen des DigitalPakts in der Umsetzung.

Eine Mitteilungsvorlage zum aktuellen Sachstand wird die Stabsstelle S12 Digitalisierung und IT noch separat für den Bildungsausschuss vorbereiten.

rderprogramm BEG

Im Rahmen des Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG / BEG NW)“ werden Gesamtmaßnahmen als auch Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude gefördert. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Außentüren oder Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage.

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000,00 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die Förderquote beträgt 15 %.

Die Richtlinie zur Förderung läuft bis Ende des Jahres 2030.

Zwischenzeitlich wurden hier mehrere Anträge für den Bereich der Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich) gestellt sowie ein Antrag zum Austausch einer Hocheffizinzpumpe. Dies betrifft das Rathaus, die Verwaltungsgebäude des A67 und die Grundschule Scherberg.

Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf bereits auf eigenes Risiko begonnen werden vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei Beantragung inkludiert.

Wann mit der Bewilligung zu rechnen ist, kann nicht abgeschätzt werden.

Lokale Allianz für Menschen mit Demenz

In Zusammenarbeit mit dem Sozialamt wurde ein Förderantrag für das Programm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ beantragt. Hier wurden für die Jahre 2023 2025 jeweils 10.000,00 Euro pro Jahr beantragt. Die Bewilligung wurde mit Bescheid vom 16.11.2022 erteilt.

Zu 3. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Nachfolgend werden weitere Förderprogramme dargestellt, welche den Fachämtern vorgestellt wurden und dort zur Prüfung anhängig sind. An anderen wird bereits gemeinsam mit den Fachämtern an einer Antragsstellung gearbeitet. Weitere wiederrum kommen bis zur Antragsfrist weiterhin in Frage.

Wiederaufbauhilfe NRW Brücke Fahrloch

Im Rahmen der Flutkatastrophe im Juli letzten Jahres wurde auch die Brücke Fahrloch zerstört. Diese ist durch die Wassermassen eingestürzt.

Im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für das Land Nordrhein-Westfalen soll diese Brücke sowie die zur K1 gelegene Brücke in Kooperation mit der Stadt Herzogenrath wiederhergestellt werden. Hierfür wird mit der Stadt Herzogenrath ein Kooperationsvertrag geschlossen. Für die Brücke Fahrloch ist federführend die Stadt Würselen zuständig. Die Förderung nach der Wiederaufbauhilfe beträgt 100 %.

Zwischenzeitlich hat ein Treffen mit der Stadt Herzogenrath stattgefunden. Hier wurde ein gemeinsamer Kooperationsvertrag als Voraussetzung zur Antragsstellung ausgearbeitet. Sobald dieser abschließend zusammengestellt wurde, wird ein Antrag auf Förderung gestellt. Ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe ist bis zum 30.06.2023 möglich und wird innerhalb dieser Frist erfolgen.

ÖPNV

Entsprechend dem Investitionsförderungsprogramm des NVR nach § 13 des ÖPNVG wurden auch die Maßnahmen „P&R Parkplatz Merzbrück“ und „Busanbindung Broicher Straße“ beim NVR angemeldet. Die Einplanungsmitteilung liegt vor, sodass nun ein Antrag gestellt werden kann. Die Maßnahmen befinden sich noch in der abschließenden Planungsphase. Mit einer Antragsstellung ist im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.

Progres.nrw Klimaschutztechnik

Nach Bescheidung der Billigkeitsleistung wird nun ein Antrag zur Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik“ gestellt. Hierüber werden die Installation von Photovoltaik-Anlagen finanziert.

Dieses Programm war überzeichnet, sodass eine Antragsstellung nicht mehr möglich war. Dieses Programm ist nun nur noch in Verbindung mit der oben erwähnten Billigkeitsrichtlinie veröffentlicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

In Bezug auf das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erfolgt die Finanzierung zu 90 % über Mittel des Bundes und des Landes. Der Stadt Würselen verbleibt somit ein Eigenanteil von 10 %.

Die Maßnahmenliste schöpft die Mittel in Bezug auf das Kapitel II nun fast völlig aus. Ein kleiner Restbetrag verbleibt als sogenannte Auffangmittel erhöhter Kosten.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die verschiedenen Fördermaßnahmen haben Auswirkungen auf die Kinder und Jugendliche der Stadtrselen. Sowohl als direkte Betroffene im Rahmen von schulischen Maßnahmen als auch indirekt im Rahmen der Klimaprojekte.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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