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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 217 (Bereich Friedhofstraße) und 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Umstellung bzw. Einstellung des Verfahrens und Beschluss der Offenlage
nach § 3 (2) BauGB


Letzte Beratung
Mittwoch, 27. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4207

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen beschließt

  1. Den Bebauungsplan 217 im Bereich Friedhofstraße auf das Verfahren nach § 13 b BauGB umzustellen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zu erneuern.
  2. Den Bebauungsplan gemäß § 3 (2) BauGB einschließlich textlicher Festsetzungen auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Von einer Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) BauGB wird abgesehen, da diese bereits an anderer Stelle erfolgt ist.
  3. Das Verfahren zur 5. Änderung des FNP wird eingestellt.

gez. Nelles, 22.09.2017gez. von Hoegen, 20.09..2017

BürgermeisterBeigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 20.09.2017gez. Hennig, 19.09.2017

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 217 (Friedhofstraße“) durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

Die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach der § 3 (1) BauGB bzw. § 4 (1) BauGB gemäß der Stellungnahme der Verwaltung wurde in der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung am 26.11.2015 beschlossen. Am 01.12.2016 beschloss der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 03.01.2017 03.02.2017 durchgeführt. Zeitgleich wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in der Anlage zur Kenntnis gegeben. Die eingereichten Stellungnahmen machen Änderungen im Entwurf des Bebauungsplans erforderlich:

  • Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurde der Planbereich nach Süden erweitert. Die Artenschutzmaßnahme Erhalt und Ergänzung der Obstwiese - ist zwingend unmittelbar an das Plangebiet angrenzend durchzuführen. Die Maßnahme dient zum Schutz der Habitate des Steinkauzes.
  • Im Entwurf des Bebauungsplans wird das Baufenster, welches dem Baudenkmal Ecke Friedhofstraße / Feldstraße benachbart ist, zur Wahrung denkmalrechtlicher Belange in südwestliche Richtung verschoben.

Die erforderlichen Änderungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Und es ist eine erneute Offenlage erforderlich.

Der Bebauungsplan 217 soll nun nach dem § 13b BauGB aufgestellt werden:

Verfahren nach § 13b BauGB

Am 13.05.2017 ist die aktuelle Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft getreten, welche unter anderem den bis Ende 2019 befristeten Paragraph 13b beinhaltet.

Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen im bisherigen Außenbereich begründet wird und die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, können nun im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Geltungsbereich eines solchen Plans kann sich sowohl an nicht beplante Innenbereiche nach § 34 BauGB als auch im Bebauungsplan ausgewiesene Bauflächen nach § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB anschließen.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13b) BauGB, entsprechend der bisherigen Regelung im § 13a BauGB,

  1. gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend;
  1. kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen;
  1. soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden;
  1. gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Der §13b BauGB kann auf den Bebauungsplan 217 angewendet werden, da der Bebauungsplan 217 sich an die bebaute Ortslage direkt anschließt. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung beträgt im gesamten Plangebiet maximal ca. 4.872 m², also weniger als 10.000 m².
Durch die Artenschutzmaßnahme Ergänzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche mit Obst- oder Kopfbäumen - wird der Planbereich wesentlich vergrößert. Aus diesem Grund und aufgrund des Verfahrenswechsels soll der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB erneuert werden. Mit dem Verfahren wird von vorn neu begonnen. Die Erstellung einer formellen Umweltprüfung und eines Umweltberichtes sind nicht erforderlich. Gemäß § 13(1) BauGB kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgesehen werden. Zudem sind die Beteiligungen bereits auf anderer Grundlage erfolgt. Die Ergebnisse aus den früheren Beteiligungen werden in dem Planverfahren weiter verwendet.

Die ursprünglich vorgesehenen und festgesetzten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen entfallen.

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher eingestellt.

Hinweis:

Die Anlagen 6 -10 werden nicht mit umgedruckt. Diese sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit dem Vorhabenträger wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlagen:

  1. Übersicht Plangebiet
  2. Entwurf des Bebauungsplans 217
  3. Entwurf der textl. Festsetzungen zum BP 217
  4. Entwurf der Begründung des Bebauungsplans 217
  5. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Offenlage vom 31.10.2016 bis 02.12.2016
  6. Schreiben der StädteRegion zum Artenschutz Steinkauz
  7. Artenschutzgutachten zur Aufstellung des BP 217
  8. Geotechnischer Bericht (Versickerungsgutachten) zum BP 217
  9. Entwässerungsgutachten zum Bebauungsplanverfahren BP 217
  10. Entwässerungskonzept Ergänzung Juni 2017
  11. Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan BP 217

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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