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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
hier: Vergabe der Landeszuschüsse für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf


Letzte Beratung
Dienstag, 28. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4976

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die Laufzeit der Förderung für die ausgewählten plusKITA-Einrichtungen und der ausgewählten Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf wird im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ verlängert und die Landeszuschüsse entsprechend vergeben.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Svenja Willeke

gez. Johannes Braun

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

gez. Ludwig Bremen

gez. ./.

Kämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Rat der Stadt Würselen hat am 02.07.2014 (siehe VO/14/0124; Anlage 1) entschieden, dass die Fördermittel für plusKITA und zusätzlichem Sprachförderbedarf auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung nach ausgewählten Indikatoren auf verschiedene Kindertageseinrichtungen verteilt werden.

Vergabe der Landeszuschüsse plusKITA für folgende Einrichtungen:

  • Katholisches Familienzentrum St. Sebastian
  • DRK Kindertageseinrichtung Mauerfeldchen
  • AWO Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ (ehemals Lotte-Lemke)

Vergabe der Landeszuschüsse zusätzlichen Sprachförderbedarfs für folgende Einrichtungen:

  • AWO Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ (ehemals Lotte-Lemke)
  • Caritas Lebenswelten Inklusive Kindertagesstätte Don Bosco
  • DRK Kindertageseinrichtung Im Winkel
  • DRK Inklusive Kindertageseinrichtung Zaunkönigweg
  • DRK Kindertageseinrichtung Mauerfeldchen
  • DRK Inklusive Kindertageseinrichtung Birkenstraße 51
  • Katholisches Familienzentrum St. Sebastian
  • Städtische Kindertageseinrichtung Lessingstraße
  • Städtisches Familienzentrum Heidegarten

Am 26.02.2019 wurde vom Landtag das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ (siehe Anlage 2) verabschiedet. Darin ist in § 21a Absatz 2 und § 21b Absatz 2 die Verlängerung der Förderung von plusKITA-Einrichtungen und Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf um ein weiteres Kindergartenjahr geregelt.

Da derzeit der Aufbau des reformierten Kinderbildungsgesetzes und die damit einhergehenden zukünftigen Voraussetzungen für Förderungen analog zu den Landeszuschüssen für plusKITA und zusätzlichem Sprachförderbedarf noch unklar sind, empfiehlt die Verwaltung, auch nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Rheinland, die bisherige Auswahl bestehen zu lassen und die laufende Förderung als plusKITA bzw. Einrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf fortzusetzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt Würselen erhält jährlich insgesamt 75.000 Euro aus Landeszuschüssen für plusKITA-Einrichtungen. Je Einrichtung leitet das Jugendamt 25.000 Euro direkt an die Träger weiter.

Aus den Landeszuschüssen für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhält die Stadt Würselen insgesamt 45.000 Euro. Hier leitet das Jugendamt je Einrichtung 5.000 Euro direkt an die Träger weiter.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

 

 

Anlage/n:

  1. Sitzungsvorlage VO/14/0124
  2. Kibiz Änderungsgesetz 19/20


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Im Winkel
  • Birkenstraße
  • Lessingstraße
  • Mauerfeldchen
  • Heidegarten

Beratungsfolge

Dienstag, 28. Mai 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung