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Hilfen zur Erziehung
hier: Jahresbericht 2018


Letzte Beratung
Dienstag, 28. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4977

gez. i.V.: von Hoegen

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Svenja Willeke

gez. Johannes Braun

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

gez. Ludwig Bremen

gez. ./.

Kämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

  1. Vorbemerkung

Der nachfolgende Bericht wird die Entwicklung der Fallzahlen und Ausgaben im Bereich der erzieherischen Hilfen (inklusive der Gemeinsamen Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder gem. § 19 SGB VIII sowie der Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII) für das Jahr 2018 darstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung ergibt sich aus dem SGB VIII.

Bei den dargestellten Fallzahlen in diesem Bericht handelt es sich grundsätzlich um die durchschnittlichen monatlichen Fallzahlen der jeweiligen Hilfeart. Zusätzlich werden, wie bereits in den letzten beiden Jahresberichten, die Bearbeitungsfälle aufgezeigt. Zudem werden in der Betrachtung des Haushaltsjahres 2018 erstmalig die Anzahl der Hilfeempfänger des hier beschriebenen Leistungssektors aufgeführt.

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung für die besondere Leistungsempfänger-Gruppe der unbegleitet minderjährigen Ausländer (UMA) wird separat beschrieben (Abschnitt 3.6). Lediglich in Abschnitt 2.2 und 2.4 werden die Finanz- und Fallzahlen noch einmal zusammen beschrieben, um die Gesamtentwicklung in den letzten Jahren nachvollziehen zu können.

Der Abschnitt 2 wird um einen wichtigen Punkt erweitert, der zukünftig gültige Vergleiche mit anderen Kommunen zulässt. Es wird die Kennzahl der Ausgaben der hier beschriebenen Leistungen je Jugendeinwohner unter 21 der Stadt Würselen gebildet. Diese Kennzahl ist auch im bundesweiten Bericht der Hilfen zur Erziehung gelistet und neben den tatsächlichen Ausgaben darin die einzige Kennzahl mit einem Finanzaspekt.

Die Angabe von Fallzahlen in der Erziehungsberatung sowie Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung wird fortgeführt. Auch wenn die Beratung durch das Jugendamt nicht unmittelbar zum Leistungsbereich der bisher dargestellten erzieherischen Hilfen gehört und dadurch keine externen Ausgaben entstehen, wirkt sich diese Unterstützungsform auf Fallzahlen und Ausgaben im Bereich der erzieherischen Hilfen durchaus aus. Zudem wird das Arbeitsgebiet des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Sonderdienste umfänglicher und transparenter dargestellt.

Alle nachfolgend veranschaulichten Ergebnisse basieren auf einer Abfrage aus dem Fachsystem NAV 7 vom 01.05.2019 und stellen somit den Haushaltsabschluss 2018 dar.

  1. Entwicklung Finanzen und Fallzahlen im Bereich der erzieherischen Hilfen insgesamt

2.1 Vergleich des HH-Ansatzes 2018 zum Ergebnis 2018

Tabelle 1: Vergleich HH-Ansatz und Ergebnis 2018

Ergebnis 2018

HH-Ansatz 2018

Differenz

Aufwendungen

6.061.799 €

5.309.800 €

751.999 €

Erträge

1.012.047 €

701.400 €

310.647 €

Nettoaufwendungen

5.049.752 €

4.608.400 €

441.352 €

Die in der Tabelle dargestellten Zahlen beinhalten nicht die Leistungen für den Personenkreis der UMA.

Im Zuge der Begutachtung der „IMAKA Institut für Managment GmbH“ zur Prozessoptimierung des Leistungsbereichs der Hilfen zur Erziehung wurden Einsparpotentiale errechnet, die im hier dargelegten HH-Ansatz 2018 im Bereich der Aufwendungen bereits eingerechnet sind.

Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass es im Haushaltsjahr 2018 beim Vergleich der Ergebnisse zum HH-Ansatz zu Mehraufwendungen von knapp 752.000 € und Mehrerträgen von 310.647 € kommt, was dazu führt, dass insgesamt (Nettoaufwendungen) 441.352 € mehr im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung ausgegeben wurde, als ursprünglich veranschlagt. Daher musste in der Ratssitzung am 11.12.2018 für die VO/18/0461 eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.

Die über dem Haushalts-Ansatz liegenden Erträge ergeben sich im Kern aus den Kostenerstattungen für Pflegekinder anderer Kommunen, die in Würselener Pflegefamilien leben und außerordentlichen Kostenerstattungen anderer Kommunen/ dem Landschaftsverband Rheinland.

2.2 Finanzentwicklung in den HH-Jahren 2014 2018

Abbildung 1: Entwicklung der Aufwendungen, Erträge und Nettoaufwendungen in € 2014 - 2018

Lediglich in diesem Abschnitt und in Abschnitt 2.4 sind die Ausgaben für UMA inbegriffen und nicht differenziert dargestellt.

Da neben einer Ausgabensteigerung von 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr, die Erträge nicht auf dem sehr hohen Niveau der vergangenen zwei Haushaltsjahre erzielt wurden, erreichen die Nettoaufwendungen 2018 in etwa den Wert von 2015. Die zuletzt sehr gegenläufige Entwicklung in der Stadt Würselen im Vergleich zu den beschriebenen Entwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen konnte 2018 nicht fortgesetzt werden. Allerdings liegt man bei der beschriebenen Steigerung in den Aufwendungen von 5,6 % nicht über dem Landesniveau.

2.3 Fallzahlenentwicklung in den HH-Jahren 2014 2018

Abbildung 2: Entwicklung der durchschnittlichen Fallzahlen 2014 - 2018

Die kontinuierliche Fallzahlreduzierung seit 2015 konnte im vergangenen Jahr fortgesetzt werden.

Unter Bearbeitungsfällen ist die Aufsummierung der am 31.12. andauernden und innerhalb des Jahres beendeten Leistungen zu verstehen.

In den zurückliegenden HzE Berichten für die Stadt Würselen sind fast ausschließlich durchschnittliche Fallzahlen betrachtet worden. Auch in diesem Bericht konzentriert sich die Darstellung außerhalb dieses Abschnitts noch auf Fallzahlen im Jahresdurchschnitt, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und die Entwicklung der letzten Jahre aufzeigen zu können. Zukünftige Berichte sollen allerdings grundsätzlich um die Komponente Bearbeitungsfall erweitert werden.

Die Jahresberichte über die Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen der beiden Landesjugendämter Nordrhein-Westfalens werden ausschließlich auf der Grundlage von Bearbeitungsfällen erstellt. Um kommunale Entwicklungen mit Tendenzen auf Landesebene in Zusammenhang bringen zu können, oder auch interkommunale Vergleiche zu tätigen, braucht es zukünftig eine entsprechende Erhebung.

Außerdem machen diese Werte sowohl die tatsächliche Inanspruchnahme der Hilfen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien als auch die geleistete Arbeit der Sachbearbeiter des Jugendamtes anschaulicher und greifbarer.

Tabelle 2: Vergleich Bearbeitungsfälle 2017 und 2018

Hilfeart

Bearbeitungsfälle 2018

Bearbeitungsfälle 2017

§ 19 Mutter/ Vater - Kind

2

3

§§ 27-31 ambulante HzE

176

199

§ 32 Tagesgruppe

2

2

§ 33 Vollzeitpflege

87

94

§ 34 Heimerziehung

43

40

§ 35 Inspe

10

7

§ 35a Eingliederungshilfe

142

139

§ 41 Junge Volljährige

44

50

§ 42 Inobhutnahme

46

44

Gesamt

540

578

Die gesunkene Anzahl von Bearbeitungsfällen, bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen, weist auf zwei zentrale Entwicklungen hin. Zum Einen kommt es vermehrt zu längeren Hilfeverläufen, zum Anderen steigen die Kosten für den Einzelfall.

Tabelle 3: Hilfeempfänger 2018

Hilfeart

Hilfeempfänger 2018

§ 19 Mutter/ Vater - Kind

2

§§ 27-31 ambulante HzE

218

§ 32 Tagesgruppe

2

§ 33 Vollzeitpflege

87

§ 34 Heimerziehung

43

§ 35 Inspe

9

§ 35a Eingliederungshilfe

126

§ 41 Junge Volljährige

41

§ 42 Inobhutnahme

33

Gesamt

550

Die Hilfeempfänger werden in den Bericht aufgenommen, um zukünftig greifbarer darzustellen, wie viele junge Menschen in Würselen Leistungen der Hilfen zur Erziehung erhalten.

Dabei müssen zwei Aspekte näher erläutert werden. Im Bereich der ambulanten Hilfen gibt es familienorientierte Hilfen, bei denen in einem Bearbeitungsfall mehrere Hilfeempfänger gezählt werden, die von der Leistung profitieren. In der Eingliederungshilfe dagegen kommt es oftmals vor, dass ein Hilfeempfänger mehrere unterschiedliche Leistungen erhält. In Einzelfällen trifft diese Handhabe auch in anderen Hilfen zu.

2.4 Pro Kopf Ausgaben pro unter 21-Jährigen in der Bevölkerung

Tabelle 4: Pro Kopf Ausgaben pro unter 21-Jährigen in der Bevölkerung 2016 - 2018

2016

2017

2018

Hilfen zur Erziehung

(§§ 27-35, 41)

615 €

558 €

606 €

Eingliederungshilfen

125 €

154 €

164 €

  1. Entwicklung der Fallzahlen und Ausgaben nach Art der Hilfegewährung

3.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung

Tabelle 5: Fallzahlen und Ausgaben der ambulanten Hilfen zur Erziehung 2018

Fallzahlen

Ausgaben

97,2

776.000 €

Im ambulanten Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung kommt es 2018 trotz einer Fallzahlreduzierung zu Mehraufwendungen von 192.000 Euro (+32,8 %) im Vergleich zum Vorjahr.

Hierfür ist insbesondere eine statistische Zählweise der Stadt Würselen verantwortlich. Die Leistungen der intensiven sozialpädagogischen Einzelfallhilfe gem. § 35 SGB VIII werden sehr unterschiedlich ausgestaltet. Hierunter werden auch Auslandsmaßnahmen und teilweise Unterbringungen in inländischen Projektstellen gefasst, die eigentlich eher den stationären Hilfen zuzuordnen wären, allerdings unter dem hier beschriebenen Gesetz bewilligt wurden und somit bei den ambulanten Hilfen gezählt werden. 2018 wurden drei dieser kostenintensiven Maßnahmen durchgeführt, die für die dargestellte Kostensteigerung verantwortlich sind.

Tabelle 6: Fallzahlen, durchschnittliche monatliche Ausgaben pro Fall und durchschnittliche Ausgaben pro Hilfeempfänger nach ambulanten Hilfearten 2018

Hilfeart

Fallzahlen 2018

durch. monatl. Ausgaben/Fall 2018

durch.Ausgaben/

Hilfeempfänger 2018

§ 27 Abs. 2 Sonst.Leistungen

57,7

502 €

3.775 €

§ 27 Abs. 3 Therap.Leistungen

0,7

1.467 €

3.081 €

§ 29

Soziale Gruppenarbeit

4,3

675 €

2.904 €

§ 30 Erziehungsbeistandschaft

7,7

411 €

1.900 €

§ 31

Sozialpäd. Familienhilfe

21,3

399 €

1.289 €

§ 32

Tagesgruppe

1,1

2.486 €

16.406 €

§ 35

Int. sozialp. Einzelfallhilfe

4,4

3.963 €

23.250 €

Gesamt

97,2

666 €

3.561 €

Die sozialpädagogische Familienhilfe bleibt unverändert die günstigste Hilfeart. Insbesondere im Hinblick auf die familienorientierte Betrachtungsweise kann sie im ambulanten Sektor viele Hilfeempfänger mit vergleichsweise geringen Finanzmitteln erreichen.

Die unterschiedliche Ausgestaltung der intensiven sozialpädagogischen Einzelfallhilfe gemäß § 35 SGB VIII (wie vorab schon erläutert) sieht meistens die Verselbstständigung in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft fast volljähriger Jugendlicher vor. Dabei werden sowohl die Mietkosten als auch Kosten zum Lebensunterhalt finanziert und gleichzeitig die Verselbstständigung unter enger ambulanter pädagogischer Begleitung vorangetrieben. Diese Hilfeform stellt damit eine deutlich kostengünstigere Alternative zur Verselbstständigung im Rahmen einer Heimerziehung dar.

Hierbei muss allerdings deutlich gesagt werden, dass immer unter pädagogischen Aspekten die geeignete Hilfeform für den Einzelfall gefunden werden muss und nicht ausschließlich Einspareffekte die Auswahl der Hilfe treffen können.

3.2 Stationäre Hilfen zur Erziehung

Tabelle 7: Fallzahlen und Ausgaben der stationären Hilfen zur Erziehung 2018

Fallzahlen

Ausgaben

100,3

3.069.667 €

Die stationären Hilfen zur Erziehung werden zwischen den Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII (inklusive Erziehungsstellen) und den Heimunterbringungen bzw. sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SGB VIII unterschieden.

Abbildung 3: Fallzahlverteilung der stationären Hilfen nach Unterbringungsart 2018

Das Fallzahlniveau im Bereich der Vollzeitpflegen nach § 33 SGB VIII sinkt leicht weiter, der Anteil an den gesamten stationären Unterbringungen liegt mit 71,8 % noch immer auf einem hohen Level. Da die Vollzeitpflege die deutlich günstigere stationäre Hilfeform darstellt, ist diese Verteilung positiv zu bewerten.

Bei den Fallzahlen und auch den Ausgaben der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII muss der nicht unerhebliche Anteil an Unterbringungen erwähnt werden, für die eine andere Kommune Kostenträger ist. In diesen Fällen liegt die Fallführung bei den Sachbearbeitern des Pflegekinderdienstes der Stadt Würselen und es fallen entsprechend Personalkosten an. Die Ausgaben, die durch diese Fälle entstehen, werden durch gleiche Ertragsgrößen jedoch ausgeglichen.

Die Hilfeart § 34 Heimerziehung nimmt mit etwa 1/3 des finanziellen Gesamtbudgets der hier beschriebenen Jugendhilfe einen erheblichen Anteil ein und muss somit weiter im Fokus der Steuerung im Hinblick auf die Prozessverläufe stehen. Allerdings sind die Steuerungsmöglichkeiten nur begrenzt vorhanden. Immer deutlicher wird, dass bei einer Vielzahl der bestehenden stationären Fälle keine Rückführungs- oder Veränderungsperspektiven vorliegen.

Tabelle 8: Fallzahlen und Ausgaben nach stationären Hilfearten 2018

Hilfeart

Fallzahlen 2018

Ausgaben

2018

durch. monatl. Ausgaben/Fall 2018

durch.Ausgaben/

Hilfeempfänger 2018

§ 33 Vollzeitpflege

72,0

1.082.949 €

1.253 €

12.448 €

§ 34 Heimerziehung

28,3

1.986.718 €

5.850 €

46.203 €

Gesamt

100,3

3.069.667 €

2.550 €

23.613 €

3.3 Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Im Bereich der Eingliederungshilfe kann eine Entwicklung der letzten fünf Jahre erfolgen, da in diesem Leistungsbereich die Differenzierung von UMA nicht relevant ist.

Abbildung 4: Fallzahlen der Eingliederungshilfe 2014 - 2018

Die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe steigen seit Jahren durchgehend an, was auch im Jahr 2018 mit einer Steigerung von 21,4 % im Vergleich zum Vorjahr in erheblichem Ausmaß erfolgte (seit 2014 Steigerung um insgesamt über 40 %). Diese Tatsache in der Stadt Würselen entspricht den Entwicklungen auf Landesebene.

Tabelle 9: Vergleich durchschnittliche monatliche Fallzahlen und Bearbeitungsfälle 2017 und 2018

Hilfeart

Durch. monatl. Fallzahlen 2018

Durch. monatl. Fallzahlen 2017

Bearbeitungsfälle 2018

Bearbeitungsfälle 2017

§ 35 a ambulante Eingliederungshilfe

84,4

68,2

123

122

§ 35 a stationäre Eingliederungshilfe

11,6

10,9

19

18

Neben dem Umstand, dass sowohl die Fälle der ambulanten als auch der stationären Eingliederungshilfe weiter ansteigen, fällt noch immer das hohe Fallzahlniveau der Bearbeitungsfälle auf. Diese Situation führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand für die Sachbearbeiter dieses Sonderdienstes und muss entsprechend im Hinblick auf die Arbeitsbelastung beobachtet werden.

Abbildung 5: Ausgaben der Eingliederungshilfe in € 2014 - 2018

Grundsätzlich steigen neben den Fallzahlen in der Eingliederungshilfe auch die Ausgaben kontinuierlich. Lediglich 2015 konnten die Ausgaben auf einem gleichen Niveau wie im Vorjahr gehalten werden.

Tabelle 10: Vergleich Ausgaben und durchschnittliche monatliche Ausgaben pro Fall in der Eingliederungshilfe 2017 und 2018

Hilfeart

Ausgaben 2018

Ausgaben 2017

Durch. monatl. Ausgaben/Fall 2018

Durch. monatl. Ausgaben/Fall 2017

§ 35 a ambulante Einliederungshilfe

446.000 €

441.000 €

441 €

540 €

§ 35 a stationäre Eingliederungshilfe

845.000 €

765.000 €

6.072 €

5.836 €

Gesamt

1.291.000 €

1.206.000 €

1.121 €

1.270 €

Ein Teilerfolg wurde im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe erzielt. Trotz steigender Fallzahlen konnten die Ausgaben in der gleichen Größenordnung wie im Vorjahr gehalten werden. Hier werden fortlaufend Alternativen zu den sehr intensiven Einzelfallhilfen der ambulanten Leistung „Schulbegleitung“ erarbeitet.

Die stationäre Eingliederungshilfe stellt die zweitteuerste Hilfeform dar und stieg auch 2018 weiter an.

3.4 Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

Tabelle 11: Fallzahlen und Ausgaben der Hilfen für junge Volljährige 2018

Fallzahlen

Ausgaben

23,6

377.089 €

Hier muss beschrieben werden, dass in diesem Leistungsbereich auch Hilfen der Eingliederungshilfe für junge Volljährige in diesem Leistungsbereich inbegriffen sind. Als junge Volljährige gelten nach § 7 Abs. 1 Satz 3, „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“. Auch wenn laut § 41 Abs. 1 SGB VIII in der Regel diese Hilfe nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden soll, stellen insbesondere junge Volljährige mit seelischer Behinderung den im gleichen Absatz beschriebenen begründeten Einzelfall dar, der eine Fortsetzung der Hilfe über den begrenzten Zeitraum heraus erforderlich macht.

3.5 Sonstige Hilfen

Zu den sonstigen Leistungen zählen die Gemeinsame Unterbringung von Eltern und Kind gem. § 19 SGB VIII und die Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII.

Bei der Hilfeart Eltern-Kind-Einrichtung gemäß § 19 SGB VIII haben schon „leichte“ Steigerungen in den Fallzahlen auf einem grundsätzlich sehr niedrigen Fallniveau deutliche finanzielle Auswirkungen, da es sich hierbei weiterhin um die mit Abstand teuerste Hilfeart handelt (durchschnittliche monatliche Ausgaben pro Fall: 12.405 €). So lagen die Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 bei 104.200 €, obwohl die durchschnittliche monatliche Fallzahl mit 0,7 Fällen äerst gering ausfällt.

Tabelle 12: Bearbeitungsfälle und Ausgaben der Inobhutnahmen 2018

Hilfeart

Bearbeitungsfälle 2018

Ausgaben

2018

§ 42 Inobhutnahmen

46

70.621 €

Bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII ist die Darstellung der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall irreführend, da diese Hilfeart teilweise nur für wenige Tage eingesetzt wird. Daher werden hier lediglich die Bearbeitungsfälle und die Gesamtausgaben dargestellt.

3.6 Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Tabelle 13: UMA Fallzahlen und Ausgaben 2018

Hilfeart

durch. Fallzahl

2018

Bearbeitungsfälle

2018

Hilfeempfänger

2018

Ausgaben

2018

§ 31 SPFH

0,3

1

1

1.131 €

§ 34 Heimerziehung

4,8

14

11

339.491 €

§ 35 Int. sozialpäd. Einzelbetreuung

2,7

4

4

35.358 €

§ 41 Hilfe für junge Volljährige

7,1

12

12

165.131 €

§ 42 Inobhutnahme

0,3

2

2

19.748 €

Gesamt

15,2

33

560.860 €

In der vorangegangenen Tabelle sind die Fallanteile sowie Ausgaben von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in den in 2018 relevanten Hilfeformen dargestellt.

Die Fallzahlen sind im Laufe des vergangenen Jahres kontinuierlich zurückgegangen. An den Fallzahlen der Inobhutnahmen erkennt man, dass kaum noch unbegleitet minderjährige Ausländer zugewiesen werden. Somit kann man davon ausgehen, dass die Ausgaben in den nächsten Jahren weiter sinken. Zumal auch eine zunehmende Verschiebung der Hilfearten zu den Hilfen für junge Volljährige nach § 41 erfolgen und infolgedessen Verselbstständigungen zentrale Ziele darstellen.

Die Gesamtausgaben für unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA) 2018 mit rund 561.000€ stellen etwa 8,5 % des Gesamtausgabenvolumens dar (2017 = 13%).

  1. Beratung nach §§ 16-18 SGB VIII

Tabelle 14: Vergleich Fallzahlen nach Beratungsform 2017 und 2018

Beratungsform

Durch. monatl. Fallzahlen 2018

Durch. monatl. Fallzahlen 2017

Bearbeitungsfälle 2018

Bearbeitungsfälle 2017

§§ 16, 18 Erziehungsberatung

79,3

70,5

181

161

§ 17 Trennungs- u. Scheidungsberatung

41,5

62,6

86

117

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grundlage der hier dargestellten Kostenentwicklung, die bereits ausführlich in der Sitzungsvorlage VO/18/0461 beschrieben wurde, und weiteren Erkenntnissen aus dem Jugendhilfe-Controlling, wurden die Haushaltsansätze 2019ff. angepasst und bereits in die Haushaltsberatung des Jugendhilfeausschusses im März diesen Jahres eingebracht.

Die aktuellen Entwicklungen werden durch die Verwaltung intensiv beobachtet, um Anpassungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.

Im Rahmen des ständigen Controllings hat sich gezeigt, dass die Ausgabenentwicklungen verschiedener Hilfearten auch im Haushaltsjahr 2019 weiterhin einen Anstieg verzeichnen. Voraussichtlich wird daher auch in diesem Haushaltsjahr (in der zweiten Jahreshälfte) eine Nachsteuerung der Haushaltsmittel erfolgen müssen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Eltern haben bei der Erziehung ihrer Kinder einen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Damit sollen Eltern in Würselen bei Bedarf unterstützt werden, um auf Dauer mit ihren Kindern und als Familie zurechtzukommen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 28. Mai 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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