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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 5 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom 11.10.2002 - Baumschutzsatzung -;
hier: Baumbestand (8 Pappeln) im Bereich des Kinderspielplatzes Stadtgarten


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4999

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Baumschutzsatzung eine Ausnahme für die Rodung der acht Pappeln am Kinderspielplatz Stadtgarten zu genehmigen.

gez.: Nellesgez.: von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: ./.gez. Gasparovic

FachdienstleiterSachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Fachdienst KDW beantragt eine Rodungsgenehmigung für acht Pappeln auf dem Grundstück Gemarkung Würselen, Flur 26, Flurstück 472 (Kinderspielplatz Stadtgarten/Pricks Feldchen). Diese sind sowohl vom Alter, vom Standort und auch vom Zustand her als gefährlich einzustufen.

Die Pappeln sind ca. 70 Jahre alt und somit in der Alterungsphase. Die Lebenserwartung der Pappeln beträgt ca. 100 Jahre.

Es ist von einer verkürzten Lebensdauer auszugehen, da der Standort der Bäume eine alte Schutthalde aus der Nachkriegszeit ist und auch z. B. durch Versiegelungen im Wurzelbereich durch die Anlage eines asphaltierten Weges.

Außerdem sind die Bäume zum Teil von Pilzen und Insekten parasitiert.

Im Fallbereich der Bäume befinden sich neben dem Spielplatz u. a. auch ein Weg, eine Tischtennisplatte und auch der im Bau befindliche neue Kindergarten auf der Pricker Str.

Im Übrigen wird auf das als Anlage beigefügte Gutachten des Fachdienstes KDW verwiesen. Dort stehen auch alle Details der einzelnen Bäume und Erläuterungen zu dem Insektenbefall.

Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Baumschutzsatzung ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.

Bei den Ausnahmetatbeständen gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe c sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzung vor.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Baumschutzsatzung ist der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zuständig für die Erteilung der Rodungsgenehmigung für geschützte Bäume, die im Eigentum der Stadt Würselen stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodung wird aus Mitteln der KDW finanziert.

 

 

Anlage/n:

1. Gutachterliche Stellungnahme KDW

2. Lageplan

3. Fotos


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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