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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 5 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom 11.10.2002 - Baumschutzsatzung -;
hier: Baumbestand (3 Ebereschen) im Zuge des Neubaus Gesamtschule Würselen, Krottstraße


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5022

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung eine Ausnahme für die Rodung der drei Ebereschen am Neubau der Gesamtschule Würselen zu genehmigen.

gez.: Nelles . gez.: von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. ./. . gez.: Gasparovic

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Fachdienst 4.1 Gebäudewirtschaft bzw. die ausführende Baufirma Goldbeck Ost GmbH beantragt eine Rodungsgenehmigung für drei Ebereschen auf dem Grundstück Gemarkung Würselen, Flur 34, Flurstück 55 (Krottstr. 64 – 66, Elmar-Harren-Halle).

Diese stehen der Realisierung von einigen der insgesamt geforderten 51 Pkw-Stellplätze im Wege.

Der Standort ist auf der Südseite der Elmar-Harren-Halle.

Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn ein nach den baurechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.

Bei den Ausnahmetatbeständen gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe b sieht die Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen vor.

Bis zu einem Stammumfang von 100 cm sieht die Baumschutzsatzung bei Laubbäumen einen Ersatzbaum vor. Da die Stammumfänge der drei Ebereschen 80, 100 und 100 cm sind, müssen insgesamt drei Ersatzbäume als Hochstamm gepflanzt werden.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Baumschutzsatzung ist der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zuständig für die Erteilung der Rodungsgenehmigung für geschützte Bäume, die im Eigentum der Stadt Würselen stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodung wird aus Mitteln des FD 4.1 finanziert. Ebenso wie die Ersatzpflanzungen.

 

 

Anlage/n:

1. Antrag der ausführenden Baufirma Goldbeck

2. Lageplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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