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12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Merzbrück Süd; hier:
Aufstellungsbeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 24. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5054

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den in der Anlage gekennzeichneten Planbereich Gewerbegebiet Merzbrück Süd die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

gez. Nelles, 04.09.2019gez. von Hoegen, 02.09.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 30.08.2019gez. Jenniches, 05.08.2019

FachdienstleiterinSachbearbeiterin

gez. Zitzen, 03.09.2019

Mitzeichnung SEW

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Zur Sicherstellung der Entwicklung des Gewerbegebietes Aachener Kreuz Merzbrück Süd haben die Stadtentwicklungsgesellschaft Würselen (SEW) und die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH (AKM) eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen beantragt. Südlich des Verkehrslandeplatzes sollen „Gewerbegebiete“ anstelle von „Flächen für die Landwirtschaft“ mit Überlagerung „in Aussicht genommene Planung: Gewerbegebiete“ dargestellt werden (siehe Anlage 2). Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 60,6 ha.

Der Bereich wurde im Rahmen der 6. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen im Jahr 2007 als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) festgelegt und somit bereits für eine Gewerbeflächennutzung regionalplanerisch gesichert (siehe Anlage 3).

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen 2012 wurden die vorhandenen Gewerbegebiete aus dem Flächennutzungsplan von 1977 überwiegend unverändert übernommen. Nur das zuvor im Flächennutzungsplan süstlich Birk an der B57 dargestellte Industriegebiet wurde zurückgenommen und als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Austausch mit den aufgegebenen Gewerbeflächen wurden nördlich des Verkehrslandeplatzes Merzbrück gewerbliche Bauflächen neu dargestellt. Südlich des Verkehrslandeplatzes wurde bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ein etwa 60,6ha großer Bereich als „Flächen für die Landwirtschaft“ mit Überlagerung in Aussicht genommene Planung: Gewerbegebiete“ dargestellt. Diese Darstellung entspricht der Festlegung im Regionalplan und diente der Vorhaltung potenzieller Gewerbeflächen, die in engem Nutzungszusammenhang mit dem Verkehrslandeplatz stehen. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Flächen in ihrem Ausmaß über den Gewerbeflächenbedarf der Stadt Würselen hinaus.

Eine Teilfläche im Eigentum der Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co KG von ca. 18 ha, die südlich auf gleicher Höhe wie die Darstellung der „Flächenr den Luftverkehr“ mit der Zweckbestimmung „Landeplatz“ abschließt (siehe Anlage 4, Teilfläche 1), soll auf Basis des kommunalen Bedarfes der Stadt Würselen entwickelt werden. Die übrigen Flächen (siehe Anlage 4, Teilfläche 2) sollen interkommunal im Rahmen eines Gewerbeflächenpools entwickelt werden. Im Abschlussbericht zum StädteRegionalen Gewerbeflächenkonzept, AGIT GmbH, November 2018 (siehe Vorlage VO/19/0036) ist die ca. 43 ha große Fläche bereits als Poolfläche enthalten. Die Konkretisierung der interkommunalen Zusammenarbeit und die Bildung eines Gewerbeflächenpools werden derzeit unter der Federführung der AGIT GmbH ausgearbeitet.

In seiner Sitzung am 14.02.2019 hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, das städteregionale Gewerbeflächenkonzept im Rahmen des informellen Verfahrens zur Regionalplanüberarbeitung bei der Bezirksplanungsbehörde einzureichen und als Fachbeitrag anerkennen zu lassen.

Die zuletzt vorgelegte Analysekarte zur Regionalplanüberarbeitung mit Stand von Januar 2019 (siehe Anlage 5) sieht im Bereich Merzbrück Süd eine Rücknahme des Siedlungsbereiches vor. Es wird seitens der Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass die Ergebniskarten die Grundlage für den weiteren Planungsprozess bilden und sich dabei noch Änderungen in der Siedlungsbereichsdarstellung ergeben können, beispielsweise aufgrund der Verortung von regionalen Bedarfen aus den Prozessen Region+ Wohnen und Wirtschaft oder im Rahmen der regionalplanerischen Abwägung.

Zur Sicherung der Gewerbeflächen empfiehlt die Verwaltung, einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 12.Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Merzbrück Süd zu fassen. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte einleiten. Dazu gehören die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Übersichtsplan

Anlage 2:12. FNP-Änderung

Anlage 3:Regionalplan-Auszug

Anlage 4: FNP Ausschnitt mit Kennzeichnung der Teilflächen

Anlage 5:Analysekarte zur Regionalplanüberarbeitung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. September 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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