Bebauungsplan 157, 2. Änderung im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger
Straße; hier: Aufstellungsbeschluss
- Letzte Beratung
- Dienstag, 24. September 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 4.3
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5094
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt
- die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 157 im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit den beigefügten Unterlagen.
gez. Nelles, 11.09.2019gez. von Hoegen, 09.09.2019
BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter
gez. Schierp, 09.09.2019gez. Jenniches, 05.09.2019
FachdienstleiterinSachbearbeiterin
Darstellung des Vorgangs:
Im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße besteht derzeit Planungsrecht durch den seit dem 27.08.1993 rechtsgültigen Bebauungsplan 157 und seine seit dem 07.09.2007 rechtsgültige 1. Änderung. Der Geltungsbereich der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes 157 umfasst das gesamte Flurstück 113/3, Flur 18, Gemarkung Würselen und hat eine Größe von ca. 0,4 ha.
Gemäß derzeitigem Planungsrecht sind die Flächen als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Zulässig ist eine Bebauung mit einer zwingenden Zweigeschossigkeit in offener Bauweise entlang der Bardenberger Straße und der Von-Goerschen-Straße. Die rückwärtigen Flächen im Süden des Plangebietes sind als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt, allerdings ohne Baufenster, so dass hier derzeit keine Wohngebäude errichtet werden können. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs befindet sich eine Fläche für Garagen und Carports zwischen den Baufenstern entlang der Von-Goerschen-Straße.
Das gesamte Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes 157 stellt sich derzeit als unbebaute Wiesenfläche dar, die von einer ca. 1 m hohen Hecke umsäumt ist.
Die Eigentümer der Flächen beantragen nun die 2. Änderung des Bebauungsplanes 157, da das derzeitige Planungsrecht nicht dem Planungsgrundsatz einer flächen- und ressourcenschonenden Entwicklung gerecht wird. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von attraktivem Wohnraum in integrierter Lage unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechend der Nachfrage am Wohnungsmarkt und der umgebenden Bebauung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung sowie der Fortentwicklung des Ortsteils zu einem attraktiven Wohnstandort.
Das vorgelegte Konzept (siehe Anlage 2) sieht eine dreigeschossige Bebauung für Geschosswohnungsbau vor, der zum Teil öffentlich gefördert werden soll. Zur Nachverdichtung wird ein zusätzliches Baufenster im rückwärtigen Bereich im Süden des Plangebietes platziert. Insgesamt sollen ca. 55 Wohneinheiten entstehen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist unterirdisch in Sammeltiefgaragen, zugeordnet zu den einzelnen Baufeldern, vorgesehen.
Das Verfahren soll nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll durch Auslegung der vorhandenen Unterlagen im Fachdienst 4.3 erfolgen. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar und muss daher nicht geändert bzw. berichtigt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 157 im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Das Vorhaben schafft Wohnraum, der für Familien mit Kindern geeignet ist.
Anlagen:
Anlage 1:Übersicht Plangebiet BP 157, 2. Änd.
Anlage 2:Städtebauliches Konzept
Anlage 3:Vorentwurf BP 157, 2. Änd.
Anlage 4: Vorentwurf der Begründung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Bardenberger Straße
- von-Goerschen-Straße
Beratungsfolge
Dienstag, 24. September 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
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