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Bebauungsplan 229 im Bereich Lümeth / Wilhelmstraße; hier:
Aufstellungsbeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 24. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5049

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für den in der Anlage gekennzeichneten Planbereich Lümeth / Wilhelmstraße den Bebauungsplan 229 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

gez. Nelles, 03.09.2019gez. von Hoegen, 02.09.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 30.08.2019.gez. Jenniches, 25.07.2019

FachdienstleiterinSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Im Stadtgebiet Würselen besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Gleichzeitig ist die Anzahl verfügbarer Flächen sehr gering.

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes 221 im süstlichen Bereich der Straße Lümeth beschlossen. Der Bebauungsplan soll demnächst gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt werden, bevor er in einer der nächsten Sitzungen vom Rat der Stadt Würselen als Satzung beschlossen werden kann.

Es besteht nun seitens der Ratsfraktionen und einzelner Eigentümer Interesse, einen weiteren Bebauungsplan für den übrigen Bereich der Straße Lümeth aufzustellen, um dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen.

Die Straße Lümeth besteht derzeit aus einer asphaltierten, teilweise auch unbefestigten Fahrfläche und weist eine geringe Straßenbreite auf. Überwiegend befindet sich kein Kanal innerhalb der Straße. Einige Eigentümer mit Grundstücken an der Wilhelmstraße nutzen die Straße zur Erschließung ihrer rückwärtigen Garagen oder Stellplätze. Für eine Bebauung mit Wohnhäusern ist der Ausbau der Straße Lümeth mit Verlegung eines Kanals erforderlich.

Die Eigentümer mit Grundstücken an der Straße Lümeth wurden Anfang 2019 angeschrieben, um das grundsätzliche Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzufragen. Ihnen wurde ein Vorentwurf der Verwaltung als Anlage zugeschickt (siehe Anlage 3), der eine Bebauung mit mehreren Mehrfamilienhäusern darstellt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Vorschlag einer Bebauung handelt und ebenso die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorstellbar ist. Aus dem zweiten Plan mit Überlagerung der Flurstücksgrenzen wird ersichtlich, welche Flächen in etwa für den Ausbau der Straße benötigt werden würden.

Aufgrund der innerstädtischen Lage der Fläche sowie der geringen Größe des Plangebietes (ca. 7.625 m²) auch in Zusammenhang mit dem angrenzenden Bebauungsplan 221 betrachtet (insgesamt beträgt die Fläche ca. 11.182 m²) ist das Verfahren als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB vorgesehen. Das bedeutet, dass ökologische Eingriffe nicht ausgeglichen werden müssen.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und es braucht kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt werden. Dennoch müssen die Umweltbelange nach § 1 und 1a BauGB geprüft und berücksichtigt werden.

Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Würselen (siehe Anlage 2) stellt die Grundstücke zwischen Wilhelmstraße und Lümeth sowie die süstlich im Plangebiet gelegenen Flurstücke 1064 und 1065, beide Flur 41, Gemarkung Würselen als „gemischte Bauflächen“ dar. Die übrigen Flächen im Plangebiet rdlich der Straße Lümeth gelegen sind als „Grünflächen“ dargestellt. Aufgrund des hier vorgesehenen Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ist der FNP im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen Planungskosten (Vermessung, Straßenplanung inkl. Kanal, Artenschutzgutachten, Versickerungsgutachten, Bebauungsplan­aufstellung) und Realisierungskosten (Straßenbau inkl. Kanal) sind von den Grundstücks­eigentümern entsprechend der jeweiligen Grundstücksgröße zu tragen und werden in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan BP 229

Anlage 2: FNP-Auszug Bestandsplan

Anlage 3: Vorentwurf (Vorschlag der Verwaltung)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Wilhelmstraße
  • Lümeth

Beratungsfolge

Dienstag, 24. September 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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Tagesordnung