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Bebauungsplan 216 im Bereich "Am alten Kaninsberg; hier: Satzungsbeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 08. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5110

Der Rat beschließt,

1) den Beschluss des Rates vom 09.07.2019, den Satzungsbeschluss um Bebauungsplan 216 nicht zu fassen, aufzuheben.

2) die Behandlung der Stellungsnahmen aus der Offenlage und die Anpassung der Begründung entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage (Abwägung)) sowie die redaktionelle Einfügung auf der Planzeichnung,

3) die Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) bauGB in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage,

4) den Bebauungsplan 216 im Bereich Am alten Kaninsberg einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung gem. § 10 (1) BauGB

5) den Bebauungsplan bei geänderter Rechtsgrundlage anzupassen.

gez. Nellesgez. von Hoegen, 19.09.2019

rgermeisterBeigeordneter

gez. Schierp, 19.09.2019gez. Schierp, 19.09.2019

FachdienstleiterinSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat am 14.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan 216 im Bereich „Am alten Kaninsberg“ öffentlich auszulegen. Siehe hierzu die Sitzungsvorlage VO/19/0043 im Ratsinformationssystem. Die Offenlage ist in der Zeit vom 11.03.2019 bis 11.04.2019 durchgeführt worden.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen worden. Diese Abwägung wird dem Rat zum Beschluss vorgelegt (siehe Anlage 1).

Zu beschließen sind auch das Ergebnis und die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3(1) BauGB. Der Vermerk dazu liegt in Anlage 2 der Sitzungsvorlage bei. Er wurde dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zum Offenlagebeschluss am 14.02.2019 zur Kenntnis gegeben (siehe VO/19/0043 im Ratsinformationssystem).

Die vom Rat am 10.05.2016 beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre ist am 18. Mai 2018 im Amtsblatt der Stadt Würselen bekannt gemacht worden und am 17.05.2019 außer Kraft getreten.

In der Planzeichnung wurden zum Nachweis der geometrischen Eindeutigkeit zwei Maße ergänzt. Diese Änderung ist redaktionell und rot in der Planzeichnung gekennzeichnet.

Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu behandeln und die Ergänzung der Begründung nach der Offenlage zu übernehmen sowie die redaktionelle Anpassung der Planzeichnung zu beschließen. Der Bebauungsplan 216 soll gem. § 10 (1) BauGB in der beigefügten Fassung einschl. Textlicher Festsetzungen als Satzung beschlossen werden.

Sollte es durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu einer Änderung der Rechtsgrundlage kommen, wird der Bebauungsplan dementsprechend angepasst.

Der Beschluss des Rates vom 09.07.2019 den Satzungsbeschluss nicht zufassen, ist aufzuheben.

 

 

Anlage/n:

Abwägung: Stellungnahme aus der Offenlage

Auswertung frühzeitige Beteiligung

Übersicht Plangebiet

Bebauungsplan 216, Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Anlage zu den Textlichen Festsetzungen*

Begründung Teil A

Begründung Teil B Umweltbericht*

Zusammenfassende Erklärung

Anlagen zur Begründung einschl. Umweltbericht:

Anlage 1: Versorgungsbereiche der Stadt Würselen*

Anlage 2: Bestandsplan*

Anlage 3: Lärmgutachten zum Bebauungsplan 184*

Anlage 4: Lärmgutachten zum Bebauungsplan 189*

Die mit * gekennzeichneten Anlagen werden nicht gedruckt, sie sind nur im Ratsinformationssystem einsehbar.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 08. Oktober 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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