Einziehung des Wegegrundstückes Gemarkung Broichweiden, Flur 74, Furstück 161
- Letzte Beratung
- Dienstag, 08. Oktober 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 4.1
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5085
Der Rat der Stadt Würselen beschließt, das Wegegrundstück Gemarkung Broichweiden, Flur 74, Flurstück 161, gemäß § 7 (3) Straßen- und Wegegesetz NRW, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, einzuziehen.
gez. Nellesgez. von Hoegen
BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter
gez.: Fuß gez.: Priesmann
Fachdienstleiter Sachbearbeiter
Darstellung des Vorgangs:
Es handelt sich hierbei um ein Grundstück aus der Fortschreibung des ehemaligen Wegegrundstückes Gemarkung Broichweiden Flur 74 Flurstück 30 –Wegeverbindung Linden-Neusen-St. Jöris-.
Im Rahmen des Verfahrens zum Neubau des Bahnhofs St. Jöris, im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Bahnstraße Stolberg – Alsdorf, war dieses Grundstück aufgrund der baulichen Veränderungen am Bahnübergang Neusener Straße entbehrlich und eine Veräußerung an die EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH die bereits 2015 erfolgte unschädlich.
Gemäß § 7 (1) Straßen- und Wegegesetz NRW ist die Einziehung eine Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straßen/Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße/Weg verliert.
Im vorliegenden Fall kann die Öffentlichkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Hierzu wird in der Rechtsprechung bei nicht nachweisbaren Widmungsakten ausgeführt:
Bei Wegen, die seit unvordenklicher Zeit vorhanden sind, genügt für die Annahme der Öffentlichkeit die seit unvordenklicher Zeit geübte Benutzung durch öffentlichen Verkehr, wenn alle Rechtsbeteiligten (Eigentümer, Baulastträger und Straßenaufsicht) von der Öffentlichkeit des Weges ausgegangen sind.
Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 7 (4) StrWG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht, um die Möglichkeit zu geben Einwendungen vorzubringen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04/2019 der Stadt Würselen vom 04.04.2019.
Da der Zeitraum nunmehr beendet ist und keine Einwendungen erfolgten, kann die Einziehung verfügt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Lageplan
Öffentliche Bekanntmachung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
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