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Wahlbezirksaufteilung für die Kommunalwahlen 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 1.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5103

Der Wahlausschuss beschließt die Zuordnungen zu den einzelnen Wahl- bzw. Stimmbezirken gemäß der dieser Vorlage anhängenden Datei.

Insofern sind die Anlagen Teil des Beschlusses.

gez. Nelles

Bürgermeister

gez. Schaffrathgez. Lausberg

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 4 Absatz Kommunalwahlgesetz teilt der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.

Da die Wahlperiode einmalig von 5 auf 6 Jahre verlängert wurde, gelten vorliegend nicht die Fristen des § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz, sondern die Fristen nach Artikel 5- Übergangsregelung, § 1 Einteilung in Wahlbezirk zu den Kommunalwahlen 2020 des „ Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ vom 01. Oktober 2013.

Entsprechend dieser Vorschrift wurde die Frist zur Einteilung der Wahlbezirke (Straßenzuordnungen) bis zum 29.02.2020 verlängert.

In den Ihnen bereits zugesandten Unterlagen wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Straßenzuordnungen analog der Kommunalwahlen 2014 zu belassen.

Die Kommunalaufsicht empfiehlt jedoch mit einer Mail vom 02.09.2019 in Verbindung mit einer telefonischen Rücksprache die Straßenzuordnung der Wahlbezirke 150 und 160 zu ändern. Grund hierfür ist, dass die der Wahlbezirk 150 der mit Abstand größte Wahlbezirk ist und der Wahlbezirk 160 eher zu den kleineren Wahlbezirken gehört. Hierbei wird u.a. auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verwiesen, siehe auch BVerwG, 22.10.2008, Az. 8 C 1/08 und BVerfG, 31.01.2012, AZ. 2 BvC 3/11. Andere Wahlbezirke sind hiervon nicht betroffen, da hier aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine Änderungen vorgenommen werden.

Die Vorlage VO/19/0244 ist hiermit als gegenstandslos zu betrachten.

Da sich die Mail der Kommunalaufsicht mit dem Versand der Unterlagen des Wahlausschusses überschnitten haben, wird eine erneute Vorlage erstellt werden.

In der Anlage zu dieser Vorlage befinden sich die Straßenverzeichnisse der einzelnen Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbezirk 10 sowie der Wahlbezirk 180 jeweils aus 2 Stimmbezirken besteht. Der Wahlbezirk 10 umfasst die Stimmbezirke 10 und 11 und der Wahlbezirk 180 umfasst die Stimmbezirke 180 und 181.

Die Straßenzuordnung der Wahlbezirke 150 und 160 ändert sich folgendermaßen:

Die Straßen Am Sägewerk, Dommerswinkel, Flußweg und Maarhof werden aus dem Wahlbezirk 150 in den Wahlbezirk 160 verschoben.

Eine Übersicht aller Straßenzuordnungen zu den jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirken ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Anlage/n:

Straßenzuordnung WB 10-10

Straßenzuordnung WB 10-11

Straßenzuordnung WB 20

Straßenzuordnung WB 30

Straßenzuordnung WB 40

Straßenzuordnung WB 50

Straßenzuordnung WB 60

Straßenzuordnung WB 70

Straßenzuordnung WB 80

Straßenzuordnung WB 90

Straßenzuordnung WB 100

Straßenzuordnung WB 110

Straßenzuordnung WB 120

Straßenzuordnung WB 130

Straßenzuordnung WB 140

Straßenzuordnung WB 150

Straßenzuordnung WB 160

Straßenzuordnung WB 170

Straßenzuordnung WB 180-180

Straßenzuordnung WB 180-181

Straßenzuordnung WB 190


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Flußweg
  • Dommerswinkel

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