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Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2019 -
2024, Maßnahmenkatalog


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5204

Der Rat der Stadt Würselen beschließt den der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) zugrundeliegenden Maßnahmenkatalog entsprechend den beigefügten Anlagen für den Zeitraum 2019 – 2024.

gez. Nelles . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Fuß . gez. Türk .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Den Gemeinden ist die Pflicht der Abwasserbeseitigung gemäß § 46 LWG NRW als hoheitliche Aufgabe umfassend übertragen.

Diese Abwasserbeseitigungspflicht umfasst gemäß § 46 Abs. 1 Ziffer 6 i.V.m. § 47 LWG u.a. auch die Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten. Mit dem ABK legen die Gemeinden der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Abwassermaßnahmen vor.

Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren vorzulegen. Es wird von der Gemeinde erarbeitet und ist vom Rat zu beschließen.

Im Rahmen enger Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln am 17.07.2017 und der UWB der Städteregion Aachen wurde vereinbart, dass die Fortschreibung des ABK 2017 – 2022 Ende 2017 eingereicht wird. Jedoch war der Arbeitsumfang so umfassend, dass die Fortschreibung des ABK nicht im abgestimmten Zeitraum eingereicht werden konnte. Zudem kamen personelle Veränderungen im Fachdienst 4.2. Die Arbeiten konnten erst im Mai 2019 wiederaufgenommen werden.

Da mit dem vorhandenen Personal die eigenständige Bearbeitung und Aufarbeitung des ABK neben den laufenden Aufgaben zeitlich nicht möglich war, wurde die Unterstützung eines externen Ingenieurbüros erforderlich. Die Aufgabe des Ing.-Büros hierbei ist, die bereits vorhandenen Unterlagen zu aktualisieren und den aktuellen Stand zu ergänzen. Alle Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem Fachdienst 4.2. erarbeitet.

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen wurden bereits vorab der Bezirksregierung Köln sowie der Unteren Wasserbehörde der Städteregion Aachen (zuständig für das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept als Bestandteil des ABK) erläutert.

Maßnahmen des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) sowie von Erschließungsträgern wurden in das ABK integriert.

Die Anlage 1 enthält eine Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen, wie im ABK vorgesehen, sortiert nach Einzugsgebieten, aufbauend auf die in den Vorjahren bereits durchgeführten Kanalsanierungen.

Ein Großteil der Maßnahmen bezieht sich auf die erforderliche bauliche Sanierung der Kanalisation im Stadtgebiet. Auf der Grundlage der jährlichen TV-Inspektionen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO-Abw) erfolgt im Fachdienst 4.2 eine Zustandsbewertung mit Feststellung des Sanierungsbedarfs und anschließender Prioritätenermittlung anhand der festgestellten Schäden. Hierfür sind im ABK jährlich 750.000,- €, die bereits auf konkrete Kanalsanierungsprojekte im Zeitraum 2019-2024 aufgeteilt wurden, enthalten.

Sollten sich aus zukünftigen Kanaluntersuchungen aktuelle Erkenntnisse ergeben, die zu einer Verschiebung der Sanierungsprioritäten führt, werden diese Änderungen im Rahmen der Berichterstattung erläutert.

Die Fortschreibung des ABK 2019-2024 beinhaltet als Bestandteil ebenfalls das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK).

Im NBK wird aufgezeigt, dass an 2 Einleitungsstellen das Niederschlagswasser behandlungsbedürftig ist. Hierfür sind geeignete Behandlungsmaßnahmen erforderlich, die ebenfalls in das ABK eingestellt wurden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die in der Fortschreibung des ABK 2019-2024 festgelegten Maßnahmen sind im Rahmen der vorgesehenen Zeitschiene abzuarbeiten. Der Bezirksregierung Köln ist hierüber jährlich zu berichten.

Im Haushalt 2020 ff (Entwurf einschl. erforderliche Veränderungen im Beratungsverfahren) sind die vorstehend genannten Mittel enthalten.

Im ABK sind bereits bekannte Maßnahmen im Folgezeitraum (hier 2025-2030) ebenfalls finanziell zu berücksichtigen (s. Anlage 1). Diese Summen sind in die zukünftigen Haushaltspläne aufzunehmen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlage/n:

ABK 2019 2024, Maßnahmenkatalog


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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